
13.02.2010, 18:19
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| Star Mitglied | | Registriert seit: Dec 2009 Ort: Hamburg
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| AW: Warmwasserzähler Mietwohnung Sorry, Zitat:
Zitat vico
Der Link passt hier nicht so ganz, denn es handelt sich dabei um die Heizkosten. Bei den Warmwasserkosten/Heizung handelt es sich um die Kosten für die Wasserwärmung, nicht um den Wasserverbrauch aus den Zapfhähnen. Hier handelt es sich aber wohl um einen Zähler an der Dusche. Da ist die Heizkostenverordnung nicht für zuständig.
| aber hier brauch ich etwas "Aufklärung". Warmwasserzähler sind eichpflichtige Messgeräte für die bezogen Warmwassermenge in Anlagen, die nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Und diese Menge mußte lt. Nebenkostenabrechnung geschätzt werden, da der Zähler defekt war.
Oder nicht? Was habe ich missverstanden?
Gruß
Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |