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Alt 19.10.2009, 19:51
Ron-Wide Ron-Wide ist offline
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AW: Mietverhältnis mit einem Wohnheim X

Zitat:
Ein Student Z hat einen Mietvertrag beim Wohnheim X in der Stadt A unterschrieben.
...damit ist er Mieter des Objektes in X.
Zitat:
weder ein Schreiben eines erfolgreich abgeschlossenen Vertrages noch eine Meldung, der Student könne ab einem bestimmten Zeitpunkt in das Wohnheim X einziehen.
...ja, was hat er denn nun unterschrieben. Z hat doch oben bestätigt, dass er einen Mietvertrag unterschrieben hat. Mietverträge beinhalten u.a. immer das Mietobjekt, den Mietbeginn und die Miete.
Zitat:
Was sollte der Student Z machen?
Er kann nur mit Wohnheim in X einen Mietaufhebungsvertrag versuchen, sonst wird er wohl zahlen müssen.
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