
27.02.2009, 10:35
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| Boardneuling | | Registriert seit: Apr 2008 Alter: 45
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| AW: Wer muss die Kosten einer Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zahlen? Zitat: |
Zitat von JohnJ Danke vico, wenn auch du das so siehst gehe ich mal davon aus.
Der Vermieter darf Verwaltungskosten bis 4.5% der Nebenkosten stellen. Zumindest in der Schweiz. Bei euch in Deutschland gilt dies soviel ich weiss nur bei Gewerbeimmobilien . Habe vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt.
Beste Grüsse | Ich würde mich interessieren ob JohnJ damit recht hat dass bei Gewerbeimmobilien in Deutschland Verwaltungskostenn bis 4.5% der Nebenkosten gestellt werden dürfen.
Da er ja sichtlich Schweizer ist bin ich mir nicht so sicher wie sehr ich mich mauf diese Information verlassen kann.
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