Hallo Forum,
wer eine neue Wohnung mieten möchte, dem wird häufig abverlangt, eine Bescheinigung seines gegenwärtigen/bisherigen Vermieters vorzulegen.
Fragen danach, ob pünktlich gezahlt oder gegen die
Hausordnung verstoßen wurde, gar Rechtsstreitigkeiten anhängig sind, brauchen möglicherweise nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, falls unzulässig.
Denn es ist gutes Recht, Gerichte anzurufen. Ähnlich dürfte es sich bei Mietkürzungen, Vergleichen im Sinne von "Vertragsauflösung gegen Zahlung, ohne das zur Sache verhandelt wurde" etc. verhalten.
Dem Vermieter fehlt es wohl auch dann am berechtigten Interesse, wenn die Fragen nicht eindeutig, z. B. ausschließlich die
Bonität betreffend, formuliert sind - vielleicht, um mehr als das Zulässige zu erfahren.
Vielen Dank
Peter