Einzelnen Beitrag anzeigen

  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2009, 12:40
peter frank peter frank ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2005
Beiträge: 21
Keine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, peter frank hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bescheinigung des Vermieters

Hallo Forum,

wer eine neue Wohnung mieten möchte, dem wird häufig abverlangt, eine Bescheinigung seines gegenwärtigen/bisherigen Vermieters vorzulegen.

Fragen danach, ob pünktlich gezahlt oder gegen die Hausordnung verstoßen wurde, gar Rechtsstreitigkeiten anhängig sind, brauchen möglicherweise nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, falls unzulässig.

Denn es ist gutes Recht, Gerichte anzurufen. Ähnlich dürfte es sich bei Mietkürzungen, Vergleichen im Sinne von "Vertragsauflösung gegen Zahlung, ohne das zur Sache verhandelt wurde" etc. verhalten.

Dem Vermieter fehlt es wohl auch dann am berechtigten Interesse, wenn die Fragen nicht eindeutig, z. B. ausschließlich die Bonität betreffend, formuliert sind - vielleicht, um mehr als das Zulässige zu erfahren.

Vielen Dank

Peter
Mit Zitat antworten