
05.02.2009, 00:12
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2008 Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 3.015
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| AW: Zwischenablesung Heizung bei Auszug Der oben stehende Passus dürfte ungültig sein.
Wenn ein Mieter nach Auszug eine Zwischenablesung verlangt, dann muss er das auch selber bezahlen.
Sonst hätte er keinen Anspruch auf eine Zwischenablesung. (AG Wuppertal WM 1987, 323)
An Stelle des Vermieters würde ich aber grundsätzlich auf eigene Kosten bei Mieterwechsel eine
Zwischenablesung machen lassen. Das spaart viel Ärger und Unsicherheiten. Zitat: |
der Vermieter hat aber erst ab Mitte November durch Erhalt des Schlüssels Zugang zur Wohnung.
| Hat der Mieter die Schlüssel nicht früher rausgerückt ?
Dann muss er bis eischlieslich November Miete und Nebenkosten bezahlen. |