
23.11.2008, 19:29
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2006 Ort: ...im Kosmos...
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| AW: Vergleich anfechtbar Zitat: |
Zitat von abakus Durch die Formulierung der Abgeltungsklausel:
sind ALLE gegenseitigen Forderungen abgegolten, nicht nur die im Prozeß streitgegenständlichen.
Wäre es anders, würde diese Formulierung auch keinen Sinn machen, sie ist sozusagen der endgültige Schlussstrich. Das Rechtsverhältnis ist beendet , die Parteien haben Ihren Streit insgesamt gütlich beendet.
Gruß
abakus |
Dem ist nichts hinzuzufügen!
__________________ Gruß
Dr. Kamphausen |