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Alt 23.11.2008, 19:29
Dr.Kamphausen Dr.Kamphausen ist offline
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AW: Vergleich anfechtbar

Zitat:
Zitat von abakus
Durch die Formulierung der Abgeltungsklausel:

sind ALLE gegenseitigen Forderungen abgegolten, nicht nur die im Prozeß streitgegenständlichen.

Wäre es anders, würde diese Formulierung auch keinen Sinn machen, sie ist sozusagen der endgültige Schlussstrich. Das Rechtsverhältnis ist beendet , die Parteien haben Ihren Streit insgesamt gütlich beendet.
Gruß
abakus

Dem ist nichts hinzuzufügen!
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Gruß
Dr. Kamphausen
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