Hallo,
ein 40qm-Einraum-Appartment (plus KDB) wurde nach 7 Jahren durch den Vermieter gekündigt (Eigenbedarf). Der Mieter verlässt die Wohnung 3 Monate vor der Kündigungsfrist. Die Wohnung ist in einem ordentlichen Zustand, die Wände und Türrahmen könnten allerdings einen Anstrich vertragen. Ein entsprechender Passus zur Schönheitsreparatur beim Auszug falls nötig befindet sich im
Mietvertrag.
Die Nachmieter planen den Durchbruch einer Wand in die Nachbarwohnung. Ausserdem soll die Einbauküche (zur Whg gehörend) rausgerissen, sowie ein Laminatboden gelegt werden.
Muss der Mieter die Schönheitsrepaturen trotz der geplanten Umbaumassnahmen durchführen?
Der Mieter einigt sich mit den Nachmietern darauf, die Malerarbeiten nach dem Durchbruch durchzuführen. Plötzlich muss aber alles ganz schnell gehen. Darum einigt sich der Mieter mit den Nachmietern darauf, die Hälfte (150 Euro) der von einem Maler veranschlagten Kosten (300 Euro) zu übernehmen, da dieser die Arbeiten schneller durchführen kann.
Trotz Kostenvoranschlags entstehen Kosten von 640 Euro (vermutlich durch zusätzliche Arbeiten an der durchgebrochenen Wand und an den vorher durch die Küche verstellten Wänden), von denen der Mieter jetzt 350 Euro bezahlen soll.
Muss der Mieter diese Kosten übernehmen?
Kann der Vermieter Teile der
Kaution aufgrund dieser zusätzlichen Kosten einbehalten?
Kann der Mieter andere von ihm durchgeführte Arbeiten (Ausbau der Küche, Hilfe beim Entfernen des geklebten Teppichs) geltend machen?
Schönes Wochenende
ulaB