
07.10.2008, 11:22
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| Senior Mitglied | | Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 468
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| AW: Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung Erste Frage existiert ein gemeinsame Mietvertrag?
Zweite Frage, wenn ja auf wen lautet er.
Wenn ein gemeinsamer Mietvertrag existeirt einfach zahlung einstellen. Die Konsequenz ist die Kündigung und eventuelle Zwangsräumung. Allerdings haftet auch Herr A für die is dahin aufgelaufene Miete und die Gerichts- und Räumungskosten.
Allerdings ist die andere Alternative weiter zahlen bis zum jüngsten Tag.
__________________ Heiner
__________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.
Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |