
25.08.2008, 17:13
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Kaution und Drittschuldner Hallo,
zum Sachverhalt:
angenommen man hat einem Vermieter vertragsgemäß eine Kaution überwiesen. Nach Einzug erhalten die Mieter einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Drittschuldner und müssen seitdem die Miete an eine Versicherung überweisen.
Der mehrfachen Aufforderung der Mieter einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anlage der Kaution (Spareinlage / BGB 551, Abs.3, Satz 1) zu erbringen kommt der Vermieter aber nicht nach.
Nun wäre nach gültiger Rechtsprechung die Einbehaltung der Miete bis zur Höhe der Kaution zulässig - sofern eben ein Nachweis nicht erbracht wird.
Ist dieser Grundsatz auch als Drittschuldner anwendbar, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung der Rückzahlung der Kaution sind nunmehr gegeben?
Anregungen, Empfehlungen und Beispiele aus der Praxis sind willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
P_HM |