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Alt 16.08.2008, 13:23
abakus abakus ist offline
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AW: wohnrecht uneheliches kind

Zitat:
Zitat von petwag02
sorry, wie schon gesagt, danke für die Gedult.
aber Du hast richtig gelesen und dieses Zimmer ist in der Etage von B.
Deshalb hat A die saure Gurke.
nur zur info , der andere Teil , die untere Etage, da hat die Mutter von A und B das Wohnrecht.
Also muss A irgendwo anders zur Miete wohnen, das hat er nun davon, zu gut gewesen zu sein.
Ich sehe nicht, was das mit "zu gut" zu tun haben soll !

Nachdem nun auch die Mutter im Haus wohnt, erschließt sich mir die Sache so:
Die Übertragung des Wohnrechts an den Bruder B und die Mutter war bestimmt mit einem Eingentumsübergang des Hauses an A gekoppelt.
(etwas spekulativ, gebe ich zu )

B hat das Wohnrecht der Wohnung in der oberen Etage, A dagegen das Haus geerbt, und kann dann später die untere Etage nutzen, oder vermieten.

Vom Bruder B kann A nun nicht verlangen einen Raum in der Wohnung von B nutzen zu können. Insbesondere wenn dieser den Raum für einen Familienangehörigen benötigt.

Um dies zu erreichen, hätte es einer zusätzlichen Vereinbarung im Vertrag bedurft.

Zu Lebzeiten der Mutter wird sich A daher eine andere Bleibe suchen müssen.

Wünsche auch ein schönes WE

Gruß
abakus
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Nur eine Meinung.
Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel
Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!

Geändert von abakus (16.08.2008 um 13:49 Uhr).
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