
27.06.2003, 11:00
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2003 Ort: aus der nördlichsten Stadt Italiens
Beiträge: 1.517
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...das mit der Eigenarbeit ist nicht so einfach. Im Normalfall kann man Eigenarbeit nur im Rahmen von Schadensersatz geltend machen, wenn man diese Arbeit auch normalerweise als "Profi" vornimmt. Also ein Automechaniker, der sein beschädigtes Auto repariert oder ein Malermeister, der seine verschimmelte Wohnung neu tapeziert und streicht... Ansonsten kann die Eigenarbeit normalerweise deshalb nicht abgerechnet werden, weil sich kein handhabbarer Gegenwert feststellen läßt. Was man aber ggf. fordern kann, sind Verdienstausfälle usw. für Einnahmen, die man nachweislich in der Zeit hätte erzielen können, in der man wegen des Schadens gezwungen war, an dessen Beseitigung zu arbeiten. Da es hier aber auf den konkreten Fall und die Nachweisbarkeit eines Schadens ankommt, kann ich nur empfehlen, vor weitergehenden Schritten die Beratung eines Rechtsanwaltes zu suchen.
RATom |