
08.02.2008, 21:04
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| V.I.P. | | Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung hanny schrieb:
"Wie aber will der Mieter das vor Gericht beweisen ?"
Gar nicht. Hier handelt es sich wohl um einen notorischen Quengler und einen Vermieter, der unwissend ist und zu wenig Selbstvertrauen dem zu begegnen. Kommt man allein dagegen nicht an, so würde ein Anwaltsschreiben wahrscheinlich genügen dem Mieter den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Und nochmal zum x-ten Mal, weil anscheinend immer noch nicht verstanden:
Ein Mieter sieht sich eine Wohnung vor Anmietung an und mietet sie wie gesehen. Er wurde nicht gezwungen sie zu nehmen! Damit erklärt er sich mit der Ausstattung einverstanden und kann im Nachhinein keine Mängel mehr geltend machen. Basta!
Und wie lange wohnt der Mieter bereits dort? 3 Jahre ungefähr, wie aus dem ersten Beitrag zu entnehmen wäre?
Vor 3 Jahren gab es in Deutschland keine Wohnungsnotlage mehr. Die hatten wir Ende Achtziger/Anfang Neunziger Jahre. |