Also, es handelt sich um eine Souterrain-Wohnung in Niedersachsen, Baujahr 1966, und die angeblichen "Mängel" waren schon vorhanden, bevor der Mieter eingezogen ist, und der Mieter hat sich die Wohnung 2 Mal angeguckt, bevor er den
Mietvertrag unterschrieben hat und wollte die Wohnung unbedingt haben.
Die angeblichen Mängel wären folgende:
a) Küche ohne Fenster und ohne Abzug
b) Unterste Austattung z.B. PVC-Boden und der Küche und im Flur
c) Alte Fliesen im Badezimmer
d) Eines der beiden Zimmer ist kleiner als 10 m², steht aber als ganzes Zimmer im Mietvertrag und nicht als halbes Zimmer, wie es angeblich sollte.
e) Die "Einbauküche" ist in Wirklichkeit nur eine "Singleküche" mit 2 Herdplatten
f) Die "Badezimmereinrichtung" ist in Wirklichkeit nur ein kleiner Spiegelschrank über dem Waschbecken.
g) In der Küche muß das Wasser mit einem Boiler warm gemacht werden, weil dort nur kaltes Wasser hinführt. Also muß der Mieter dort Strom für den Warmwasser-Boiler bezahlen.
(Im Badzimmer ist richtiges warmes Wasser vorhanden)
Ich nehme an, ihr sagt mir, daß der Mieter vor Gericht keine Chance hat, richtig ?
Der Mieter behauptet aber, der Vermieter hätte damals die "Notlage am Wohnungsmarkt ausgenutzt", sodaß der Mieter darauf angewiesen war, diese angeblich überteuerte Wohnung zu mieten, insbesondere auch weil es zu dem Zeitpunkt die einzige "behindertengerechte" Wohnung auf dem Markt war. Der Mieter hat einen Behindertenausweis. (
Sozialklausel)
Wie aber will der Mieter das vor Gericht beweisen ?