
07.02.2008, 22:05
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| V.I.P. | | Registriert seit: Apr 2007
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Und noch einmal: Wenn es sich nicht um eine Restaurant- oder Hotelküche handelt, so ist das Vermieten dieser Küche vollkommen in Ordnung. Der Mieter hat die Küche wie gesehen gemietet. Damit sollte alles gesagt sein. |