Dies ist eine Diskussion zu 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen innerhalb des Forums Mietrecht
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| 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen Folgender Fall: 3er WG, Mieter A , B und C stehen im Mietvertrag. Nun möchte Mieter C wegen persönlicher Differenzen ausziehen. Im Mietvertrag sind keine Vorkehrungen für einen solchen Fall festgehalten. Unter dem Absatz Kündigung ist nur festgehalten, dass eine 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten ist und der Mietvertrag mindestens ein Jahr zu laufen hat. Es sind weder mündliche noch schriftliche Vereinbarungen außerhalb des Vertrages getroffen worden für diesen Fall. Stellen sich nun die Fragen: 1.) Welche Pflichten hat Mieter C gegenüber Mieter A und B und dem Vermieter ? 2.) Muss Mieter C auch die 1 jahres Frist einhalten, bevor er kündigen kann oder betrifft diese Frist nur den gesamten Mietvertrag? 3.)Kann Mieter C, da es ja keinerlei Absprachen oder schriftliche Grundlagen gibt, innerhalb der 3 Monate gegenüber dem Vermieter und Mieter A und B kündigen ohne weitere Verpflichtungen? 4.)Oder muss Mieter C einen Nachmieter finden, der entweder dem Vermieter passt oder Mieter A und B ? MfG Jalulo Geändert von Jalulo (19.05.2008 um 17:58 Uhr). |
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| AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen Zitat:
Zitat:
C kann den ("Gesamt-")Vertrag ohne Zustimmung von A und B nicht kündigen oder sich auch nicht selbst aus dem Vertrag kündigen ( ohne Zustimmung von A und B ). Zitat:
Zitat:
und dieser einem Vertragspartner passt. Wie so häufig wird C auch hier nur über eine gütliche Einigung inkl. einer Vertragsänderung der alle Parteien zustimmen müssen ans Ziel kommen.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| Nehmen wir jetzt noch zusätzlich an, dass im Vorfeld eine Haftungsunterschrift geleistet wurde, dass jeder Mieter von A - C für sich haftet, bzw. da es sich um einen studentischen Mietzusammenschluss handelt (mit Teilnehmern ohne Einkommen), die Eltern für das eigene Kind haften. Würden sich dadurch die Bedingungen ändern? Und ein zweiter Punkt: Könnten A und B C ihr Einverständnis an der Kündigung verweigern? Oder Forderungen stellen, dass ein Nachmieter gefunden werden muss, der ihnen passt, sonst würden sie ihr Einverständnis auch nicht geben? Geht denn das ? Und noch eine Hypothese :-) : Wenn nun a und B dem Auszug zustimmen und alles geklärt wäre, könnte C nach auch noch vor Ablauf dieser 1jahres Frist ausziehen oder müßte man dieses Jahr auf jeden Fall abwarten? Bin gespannt auf Antworten Geändert von Jalulo (19.05.2008 um 18:58 Uhr). |
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| AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen Und noch eine Hypothese :-) : Wenn nun A und B dem Auszug zustimmen und alles geklärt wäre, könnte C nach auch noch vor Ablauf dieser 1jahres Frist ausziehen oder müßte man dieses Jahr auf jeden Fall abwarten? Wollte diese Frage nochmal in den Vordegrund rücken. Es würde mich nämlich interessieren, wie nun die Sachlage ist, wenn A und B den Mieter C durch einen anderen ersetzen und C möglichst schnell aus dem Vertrag möchte, kann C dies, obwohl der Mietvertrag auf ein Jahr minimum festgelegt ist? Denn der Vertrag bleibt an sich ja bestehen, es wechselt nur ein Mitglied dieses Vertrags. Und eine weitere Frage, die mich interessiert: Kann der Vermieter Einspruch erheben gegen einen Mieterwechsel ? |
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| AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen Zitat:
In der Regel haften A,B und C gesamtschuldnerisch. ( jeder Vermieter wäre blöd das anders zu machen...) Wenn also nicht spezielles vertraglich vereinbart wurde
gilt das nur A,B und C zusammen kündigen müssen .... unter Beachtung der vertraglichen/gesetzlichen Fristen. Wollen A,B aber gar nicht kündigen, müssen *alle* Parteien ( soweit vertraglich nicht anders geregelt ) einer Vertragänderung zustimmen. Alle Parteien schliesst bei einer Vertragsänderung selbstredend den Vermieter mit ein. Bei einer Vertragsänderung - der alle zustimmen - gibt es dann keine Fristen ... weil ja eben alle inkl. Vermieter zustimmen. Wenn das deinen knoten nicht löst, kann ich dir auch nicht helfen
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| AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen Vielleicht noch folgender Nachschlag: Wenn C den Vertrag dann wirklich beenden möchte - mit Gewalt sozusagen - kann er A,B auf "Mitwirkung zur Kündigung" verklagen. Dann muss er nur noch den Gerichtstermin abwarten ( so denn A,B nicht vorher "freiwillig" zustimmen ) und kann dann entsprechend den vertaglichen Fristen kündigen. Aber nochmals: Besser und praktikabler ist es, wenn alle sich ein bischen erwachsen verhalten (inkl Vermieter) und den Vertrag zusammen ändern. Und wenn jeder ein bischen mitwirkt, bekommt jeder was er will .... ... wenn nicht ... siehe oben: hässlich, teuer, nervig.
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| AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen Hey, danke für die Knotenlösung. :-) A und B haben einen Nachmieter für C gefunden. Mir war nur unklar, ob C dann jederzeit ersetzt werden kann. Aber das scheint ja dann so zu sein, danke. Na ja, und diese Haftungsunterschrift ist vom Vermieter für jeden einzelnen so gewünscht worden. Das wollte der Vermieter. Vielen Dank auf jeden Fall |
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