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3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen

Dies ist eine Diskussion zu 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 19.05.2008, 17:35
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3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen

Hallo,

Folgender Fall:

3er WG, Mieter A , B und C stehen im Mietvertrag. Nun möchte Mieter C wegen persönlicher Differenzen ausziehen. Im Mietvertrag sind keine Vorkehrungen für einen solchen Fall festgehalten. Unter dem Absatz Kündigung ist nur festgehalten, dass eine 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten ist und der Mietvertrag mindestens ein Jahr zu laufen hat. Es sind weder mündliche noch schriftliche Vereinbarungen außerhalb des Vertrages getroffen worden für diesen Fall.

Stellen sich nun die Fragen:

1.) Welche Pflichten hat Mieter C gegenüber Mieter A und B und dem Vermieter ?
2.) Muss Mieter C auch die 1 jahres Frist einhalten, bevor er kündigen kann oder betrifft diese Frist nur den gesamten Mietvertrag?
3.)Kann Mieter C, da es ja keinerlei Absprachen oder schriftliche Grundlagen gibt, innerhalb der 3 Monate gegenüber dem Vermieter und Mieter A und B kündigen ohne weitere Verpflichtungen?
4.)Oder muss Mieter C einen Nachmieter finden, der entweder dem Vermieter passt oder Mieter A und B ?

MfG Jalulo

Geändert von Jalulo (19.05.2008 um 17:58 Uhr).
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Alt 19.05.2008, 18:15
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AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen

Zitat:
1.) Welche Pflichten hat Mieter C gegenüber Mieter A und B und dem Vermieter ?
Das ergibt sich aus dem Mietvertrag. C hat alle Pflichten des "Mieters".

Zitat:
Muss Mieter C auch die 1 jahres Frist einhalten, bevor er kündigen kann oder betrifft
diese Frist nur den gesamten Mietvertrag?
C ist wie A und B Vertragspartner die gesamtschuldnerisch haften.
C kann den ("Gesamt-")Vertrag ohne Zustimmung von A und B nicht kündigen oder sich
auch nicht selbst aus dem Vertrag kündigen ( ohne Zustimmung von A und B ).

Zitat:
3.)Kann Mieter C, da es ja keinerlei Absprachen oder schriftliche Grundlagen gibt, innerhalb der 3 Monate gegenüber dem Vermieter und Mieter A und B kündigen ohne weitere Verpflichtungen?
Nein, siehe oben.

Zitat:
4.)Oder muss Mieter C einen Nachmieter finden, der entweder dem Vermieter
passt oder Mieter A und B ?
Rechtlich gesehen hat es gar keinen Einfluss ob ein Nachmieter gefunden wird
und dieser einem Vertragspartner passt.

Wie so häufig wird C auch hier nur über eine gütliche Einigung inkl. einer
Vertragsänderung der alle Parteien zustimmen müssen ans Ziel kommen.
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Alt 19.05.2008, 18:36
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Wink AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen

Nehmen wir jetzt noch zusätzlich an, dass im Vorfeld eine Haftungsunterschrift geleistet wurde, dass jeder Mieter von A - C für sich haftet, bzw. da es sich um einen studentischen Mietzusammenschluss handelt (mit Teilnehmern ohne Einkommen), die Eltern für das eigene Kind haften. Würden sich dadurch die Bedingungen ändern?

Und ein zweiter Punkt: Könnten A und B C ihr Einverständnis an der Kündigung verweigern?
Oder Forderungen stellen, dass ein Nachmieter gefunden werden muss, der ihnen passt, sonst würden sie ihr Einverständnis auch nicht geben? Geht denn das ?

Und noch eine Hypothese :-) : Wenn nun a und B dem Auszug zustimmen und alles geklärt wäre, könnte C nach auch noch vor Ablauf dieser 1jahres Frist ausziehen oder müßte man dieses Jahr auf jeden Fall abwarten?

Bin gespannt auf Antworten

Geändert von Jalulo (19.05.2008 um 18:58 Uhr).
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Alt 23.05.2008, 20:53
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AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen

Und noch eine Hypothese :-) : Wenn nun A und B dem Auszug zustimmen und alles geklärt wäre, könnte C nach auch noch vor Ablauf dieser 1jahres Frist ausziehen oder müßte man dieses Jahr auf jeden Fall abwarten?

Wollte diese Frage nochmal in den Vordegrund rücken.

Es würde mich nämlich interessieren, wie nun die Sachlage ist, wenn A und B den Mieter C durch einen anderen ersetzen und C möglichst schnell aus dem Vertrag möchte, kann C dies, obwohl der Mietvertrag auf ein Jahr minimum festgelegt ist? Denn der Vertrag bleibt an sich ja bestehen, es wechselt nur ein Mitglied dieses Vertrags.

Und eine weitere Frage, die mich interessiert: Kann der Vermieter Einspruch erheben gegen einen Mieterwechsel ?
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Alt 23.05.2008, 21:19
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AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen

Zitat:
Nehmen wir jetzt noch zusätzlich an, dass im Vorfeld eine Haftungsunterschrift geleistet wurde, dass jeder Mieter von A - C für sich haftet, bzw. da es sich um einen studentischen Mietzusammenschluss handelt (mit Teilnehmern ohne Einkommen), die Eltern für das eigene Kind haften. Würden sich dadurch die Bedingungen ändern?
Verstehe ich nicht ....

In der Regel haften A,B und C gesamtschuldnerisch.
( jeder Vermieter wäre blöd das anders zu machen...)

Wenn also nicht spezielles vertraglich vereinbart wurde
  1. Wer zahlt welchen Anteil
  2. Darf sich ein einzelner (aus der Gesamtschuld) "herauskündigen"
  3. Wirksamkeit von Willenserklärungen zwischen den Parteien

gilt das nur A,B und C zusammen kündigen müssen .... unter Beachtung
der vertraglichen/gesetzlichen Fristen.

Wollen A,B aber gar nicht kündigen, müssen *alle* Parteien
( soweit vertraglich nicht anders geregelt ) einer
Vertragänderung zustimmen.
Alle Parteien schliesst bei einer Vertragsänderung selbstredend
den Vermieter mit ein.
Bei einer Vertragsänderung - der alle zustimmen - gibt es dann keine
Fristen ... weil ja eben alle inkl. Vermieter zustimmen.

Wenn das deinen knoten nicht löst, kann ich dir auch nicht helfen
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Alt 23.05.2008, 21:35
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AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen

Vielleicht noch folgender Nachschlag:

Wenn C den Vertrag dann wirklich beenden möchte - mit Gewalt sozusagen -
kann er A,B auf "Mitwirkung zur Kündigung" verklagen.
Dann muss er nur noch den Gerichtstermin abwarten ( so denn A,B
nicht vorher "freiwillig" zustimmen ) und kann dann entsprechend
den vertaglichen Fristen kündigen.

Aber nochmals: Besser und praktikabler ist es, wenn alle sich ein
bischen erwachsen verhalten (inkl Vermieter) und den Vertrag
zusammen ändern. Und wenn jeder ein bischen mitwirkt, bekommt
jeder was er will ....


... wenn nicht ... siehe oben: hässlich, teuer, nervig.
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Alt 23.05.2008, 22:09
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AW: 3er WG(alle Hauptmieter)-einer will ausziehen

Hey,

danke für die Knotenlösung. :-)

A und B haben einen Nachmieter für C gefunden. Mir war nur unklar, ob C dann jederzeit ersetzt werden kann. Aber das scheint ja dann so zu sein, danke.

Na ja, und diese Haftungsunterschrift ist vom Vermieter für jeden einzelnen so gewünscht worden. Das wollte der Vermieter.

Vielen Dank auf jeden Fall
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