
07.02.2008, 20:11
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 25
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| AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung Danke vico für die schnelle Antwort.
In der Landesbauordnung steht z.B.
"Die Küche ist ohne Fenster, die ins Freie führen,
nur zulässig, wenn sie für sich lüftbar ist".
Angenommen, die Küche hat weder Fenster noch einen Abzug nach draußen,
also eindeutig gegen diese Verordnung verstößt.
Hätte der Mieter in diesem Fall ingendwelche Ansprüche gegen den Vermieter? |