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Alt 07.02.2008, 19:53
vico vico ist offline
V.I.P.
 
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AW: Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

Wenn es sich nicht um Gewerberäume handelt, kann jeder auch Wohnungen mieten, in denen man beim Laufen den Kopf einziehen muss. Im Gegenzug ist es dem Vermieter nicht verboten eine solche Wohnung zu vermieten. Wäre dem so, so dürften unzählige alte Häuser nicht mehr vermietet werden. Darüber hinaus sieht sich ein Mieter schließlich eine Wohnung vorher an. Mietet er diese wie sie ist, so ist ein normaler Mietvertrag zustande gekommen.
Einen Schadensersatz oder Recht zur fristlosen Kündigung hat der Mieter nicht.
Mir scheint hier will ein Mieter arg schnell raus ;-)
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