Einzelnen Beitrag anzeigen

  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 19:40
hanny hanny ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 25
Keine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hanny hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kellerwohnung verstößt gegen Bauordnung

Angenommen der Vermieter vermietet aus Unwissenheit eine Kellerwohung, die gegen ein oder mehrere Bestimmungen der Landesbauordnung verstößt. (Beispiel: Deckenhöhe nicht eingehalten)

3 Jahre nachdem der Mieter eingezogen ist, findet er heraus, daß es laut Landesbauordnung gar nicht zulässig ist, diese Wohnung überhaupt zu vermieten.

Welche Rechte hätte der Mieter in diesem Fall gegen den Vermieter ?
Fristlos zu kündigen ?
Schadensersatz ?
Mit Zitat antworten