
22.01.2008, 13:41
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2007 Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
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| AW: Kaution Ist keine Betriebskostenabrechnung gegeben, bzw. zu erwarten muss der V nach Vertragsende und bei mangelfreier Abnahme die zu verzinsende Kaution unverzüglich zurückgeben!
Bei zu erwartender NK-Abrechnung, wie auch bei sonstigen Ansprüchen aus der Mietsache gewährt man eine angemessene (abrechenbare) Frist.
So gesehen hat sich die Rechtssprechung hierzu nicht revolutionär verändert. Passt ja auch, so ich denke!
Problem ist doch nur, dass sich viele Vermieter dennoch erst nach mehrmaliger Aufforderung bewegen lassen.
Lg. aus München |