Thema: Kaution
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Alt 22.01.2008, 13:41
Monaco501 Monaco501 ist offline
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AW: Kaution

Ist keine Betriebskostenabrechnung gegeben, bzw. zu erwarten muss der V nach Vertragsende und bei mangelfreier Abnahme die zu verzinsende Kaution unverzüglich zurückgeben!

Bei zu erwartender NK-Abrechnung, wie auch bei sonstigen Ansprüchen aus der Mietsache gewährt man eine angemessene (abrechenbare) Frist.

So gesehen hat sich die Rechtssprechung hierzu nicht revolutionär verändert. Passt ja auch, so ich denke!

Problem ist doch nur, dass sich viele Vermieter dennoch erst nach mehrmaliger Aufforderung bewegen lassen.

Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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oder
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