
22.01.2008, 13:16
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| V.I.P. | | Registriert seit: Oct 2006 Ort: Korschenbroich
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| AW: Kaution und was soll mir diese nette Urteilssammlung jetzt sagen? Zitat: |
Zitat von Monaco501 Das AG Ahrensburg unterscheidet zwischen der Abrechnungsfrist von 12 Monaten für die Betriebskostenabrechnung und anderseits der Frist für die Abrechnung der Kaution und kommt zu dem Ergebnis, dass der Vermieter sich mit der Nebenkosten-Abrechnung zwar 12 Monate Zeit lassen könne, aber nicht solange die Kaution zurückhalten dürfe. Über diese - also auch über einen Teileinbehalt für die Nebenkosten - müsse er abrechnen, sobald es ihm möglich ist (46 C 943/06, Beschluss vom 5.1.2007, MieterJournal 2007, 48). |
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