
22.07.2007, 12:01
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2005 Ort: NRW
Beiträge: 3.362
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| AW: Muß Teppichboden bei Auszug erneuert werden Zitat: |
Muß der Boden von A ersetzt werden?
| Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. U.U. kann der Mieter zur Pflege und zum Austausch eines Teppichbodens verpflichtet werden.
Ist allerdings nichts im Mietvertrag vereinbart worden, gilt uneingeschränkt das von Claus H. Gesagte! |