
25.04.2007, 13:40
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| V.I.P. | | Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
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| AW: Muss das der Vermieter beseitigen und erneuern ? Noch einmal: Türen müssen richtig schliessen. Damit ist gemeint, dass sie einrasten und nur wieder mit dem Türgriff zu öffnen sind. Kann man sie aufdrücken wenn man lediglich gegen die Tür fasst, so muß das in Ordnung gebracht werden.
Recht auf Einheitlichkeit der Türen haben Sie allerdings nicht, wie auch kein Recht auf einen neuen Zaun, wenn die Wohnung in diesem Zustand gemietet wurde. |