
28.01.2007, 23:29
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| Star Mitglied | | Registriert seit: Jul 2006 Ort: Hessen
Beiträge: 941
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| AW: Mahngebühren bei Zahlungverzug Zitat: |
Zitat von Stephan2007 Ohne das sich der Mieter wegen der "verspäteten" Bezahlung rechtfertigen will, auf der Nebenkostenabrechnung war kein Termin angegeben. Folglich stand der Mieter auch noch nicht im Verzug. Die Bezahlung ist nun einmal untergegangen.
Zur gleichen Zeit bestand aber noch eine Gutschrift von etwa 11 Euro vom Vermieter an den Mieter (Es gab 2 Abrechnungen) Die Anstengungen dem Mieter das Geld zukommen zu lassen waren auch gleich 0.
Ok, der VM hatte keine Kontoverbindung zum Überweisen, aber erstmal Gebühren zu verlangen ohne selbst
auch nur zu versuchen(zB eine Erinnerung) die Mieter auszuzahlen, ist schon etwas...
gruß |
Hallo
Zitat:
Ein Mieter hat vergessen dem Vermieter die Nachzahlung der Nebenkosten fristgerecht zu überweisen.
Entweder kann ich nicht lesen oder ich versteh es nicht.
Unter "fristgerecht" überweisen verstehe ich einen genannten Termin.
Letztendlich is es wie es is: für eine Mahnung kann Mahngebührt verlangt werden.
Ob die dann gezahlt werden ist eine andere Sache. Der Mieter hätte dem Vermieter ebenfalls eine Mahnung über das Guthaben schicken können, auch mit einer Gebühr.
Gruß
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