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2 Personen - 1-Zimmer-Wohnung = Überbelegung?

Dies ist eine Diskussion zu 2 Personen - 1-Zimmer-Wohnung = Überbelegung? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 11.01.2012, 21:09
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2 Personen - 1-Zimmer-Wohnung = Überbelegung?

Hallo,

wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

Person A lebt in einer 1-Zimmer-Wohnung von beispielsweise 30 m².
Person A führt mit Person B eine Beziehung.
Person B wird wegen Streitigkeiten mit den Eltern aus dem Haus verwiesen.
Person B zieht zu Person A in die 1-Zimmer-Wohnung.
  1. In welchem Zeitraum gilt der Aufenthalt von Person B noch als vorübergehend. 6 Wochen oder 3 Monate?
  2. Dem Falle, dass es kein vorübergehender Aufenthalt ist, hat der Vermieter von Person A die Möglichkeit die Erlaubnis des Einzugs zu verwehren wegen Überbelegung?
  3. Ab wann spricht man von einer Überbelegung? Ist hier die Anzahl der Räume oder und die Wohnfläche entscheidend?
  4. In diesem Fall, haben Person A+B als Lebenspartner besondere Rechte für einen "Zusammenzug"?
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Alt 11.01.2012, 23:45
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AW: 2 Personen - 1-Zimmer-Wohnung = Überbelegung?

1. Kommt auf die Art der Abrede an, vllt sogar schon ab dem 1. Tag nicht mehr vorübergehend wenn tatsächlich Miete gezahlt wird.
2./3.Ich glaub das liegt hier noch scharf an der Grenze - daher keine Überbelegung (meine Meinung)
4. Der Vermieter muss um Erlaubnis gefragt werden. Er wird seine Erlaubnis höchstwarscheinlich erteilen müssen soweit keine Überbelegung ( was ich nicht glaube ) vorliegt
schielu and Enzian like this.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 00:09
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AW: 2 Personen - 1-Zimmer-Wohnung = Überbelegung?

Zitat:
# In welchem Zeitraum gilt der Aufenthalt von Person B noch als vorübergehend. 6 Wochen oder 3 Monate?
meldegesetze des jeweiligen bundeslandes. ich glaube, es ist unterschiedlich.

Zitat:
# Dem Falle, dass es kein vorübergehender Aufenthalt ist, hat der Vermieter von Person A die Möglichkeit die Erlaubnis des Einzugs zu verwehren wegen Überbelegung?
sehe ich wie drumbum: nein.

Zitat:
# Ab wann spricht man von einer Überbelegung? Ist hier die Anzahl der Räume oder und die Wohnfläche entscheidend?
es gibt keine solch klare deffinition. ich sehe aber bei 30qm für zwei personen keine überbelegung.

Zitat:
# In diesem Fall, haben Person A+B als Lebenspartner besondere Rechte für einen "Zusammenzug"?
ja! die vermieterin darf nicht ablehnen, es sei denn, es lägen besondere gründe in der person ders lebenspartners vor (stadtbekannter dealer oder so).
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 08:16
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AW: 2 Personen - 1-Zimmer-Wohnung = Überbelegung?

Ich beziehe diese Frage auf das Mietrecht.
Dann ist, da es sich ja nicht nur um einen Besuch handelt, eine Erlaubnis des Vermieter unverzüglich einzuholen.
Wenn es sich um eine Lebenspartnerschaft o.ä. handelt, dann müsste der Vermieter zustimmen.

Bezüglich einer Überbelegung ist sich die Rechtsprechung nicht einig. Aber als Anhalt kann eine Mindestgröße von 6 m² für Kinder und 10 m² für Erwachsene angenommen werden.
Bei dem hier geschilderten 2-Personenhaushalt sollte es daher wegen einer Überbelegung keine Probleme geben.
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