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2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Dies ist eine Diskussion zu 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 09.01.2012, 14:35
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2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Guten Tag,

folgendes Anliegen: Zur Zeit wohnen A und B in einer WG.Es sind zwei Hauptmieter und haben einen Vertrag für eine 3 Zimmerwohnung. Mitbewohnerin B hat zum einen den Haustürschlüssel an 3 Personen ( die nicht befugt sind die gemeinsame Wohnung zu betreten) weitergegeben, und zum anderen den Eltern in der gemeinsamen Wohnung wohnhaft gemeldet, obwohl diese aber gar nicht in der Wohnung wohnen bzw im Mietvertrag mit aufgezeichnet sind geschweige denn die Vermieterin darüber informiert ist. Das alles ohne die Absprache mit A als 2. Hauptmieterin.Zudem weiss A, dass B´s Vater steuerhinterziehung begangen hat und nun somit beim Finanzamt unter der gemeinsamen Adresse gemeldet ist, unter der A natürlich auch gemeldet ist.Mit all diesen unzulässigen Schritten von B ist A nicht einverstanden, und möchte dies nun an die Vermieterin weitergeben. A erhofft sich damit, dass die Vermiterin den Vertrag ( aus den genannten Gründen)B kündigen wird. Nun zwei Fragen dazu: 1) Wäre das tatsächlich eine mögliche Konsequenz? 2) Könnte oder muss die Vermieterin A gleichzeitg auch den Mietvertrag kündigen (obwohl von A Seite keinerlei "Missachtungen" des Mietvertrages vorliegen) ?
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Alt 09.01.2012, 15:41
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AW: 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Sorry, ich habe nun alles korrigiert.LG
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Alt 09.01.2012, 17:43
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AW: 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Es besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter den Vertrag mit einer verbleibenden Person weiter führt bzw. den Vertrag erneuert.

Das Problem ist allerdings, dass ein Vermieter immer einen Grund für eine Kündigung benötigt.
Möglicherweise trifft der gesetzliche Grund "Vertragswidriger Gebrauch" nach § 543 Abs.2 Nr 2 oder aber auch § 573 Absatz 2 Nr. 1 BGB " bei schuldhafter Vertragspflichtverletzung des Mieters" zu.

Zwei Voraussetzungen sind aber unabdingbar:

1. Natürlich muss die Behauptung bewiesen werden
und
2. Eine Abmahnung ist erforderlich.

Ob da der Vermieter mitspielt, ist für mich allerdings fraglich.
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Alt 09.01.2012, 17:51
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AW: 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Durch andere Ereignisse ähnlicher Art, und einer negativen Reaktion des Vermieters liegt nach Person A´s Meinung der Verdacht sehr nahe, dass der Vermieter auch diese Gegegebenheiten nicht akzeptieren wird.
Frage: Eine direkte Kündigung aufgrund der Weitergabe des Schlüsses und das melden der Eltern unter der WG-Adresse seitens B kann also nicht direkt folgen? MUSS erst eine Abmahnung an B gesendet werden?

Geändert von Lilia787 (11.01.2012 um 08:14 Uhr).
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Alt 09.01.2012, 17:55
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AW: 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Zitat:
1) Wäre das tatsächlich eine mögliche Konsequenz?
nein. das ist alles kein kündigungsgrund. wohnungen können nur unter ganz bestimmten gesetzlich bestimmten voraussetzungen gekündigt werden. ich kann hier keinen erkennen.

Zitat:
2) Könnte oder muss die Vermieterin A gleichzeitg auch den Mietvertrag kündigen (obwohl von A Seite keinerlei "Missachtungen" des Mietvertrages vorliegen) ?
zum einen ist hier kein verstoss gegen den mietvertrag erkennbar. zum anderen kann der mietvertrag nur als ganzes gekündigt werden, dh. er würde beiden mieterinnen gekündigt.



@ron-wide
§ 543 bgb kann ich hier bisher nicht erkennen.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:04
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AW: 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Zitat:
zeiten: @ron-wide
§ 543 bgb kann ich hier bisher nicht erkennen.
Macht doch nix - hier brauch'ste eh ne Glaskugel!
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  #7 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:30
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AW: 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Naja, was soll man machen..Es sind nunmal die Probleme, die derzeitig vorherrschen zwischen Person A und B. Person A geht es derzeitig wirklich mies, denn wer möchte schon mit einem lästigen Mitbewohner leben, der einem das Leben zu Hölle macht?! Person A erhofft sich bald etwas neues in der Stadt zu finden,ob oder den Vermieter zu überzeugen etwas im Sinne A´s zu unternehmen.
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Alt 10.01.2012, 11:00
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AW: 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Eine Kündigung kann nur gegenüber und von beiden Hauptmietern ausgesprochen werden! Einzeln geht nicht!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 17:16
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AW: 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Weitere Frage: Angenommen Person A hat nun mit dem Vermieter der Wohnung gesprochen und ihr (nach einer KÜndigung beider Seiten) die Hauptmiete zugesprochen, muss dann der Vertrag komplett neu aufgesetzt werden, oder kann lediglich eine "Änderung/Umschreibunf" erfolgen.
Frage 2: Muss Person B darüber informiert werden, dass Person A nach der Kündigung die Wohnung als Hauptmieterin zugesprochen wird, oder kann man das als Abmachung zwischen Mieter A und dem Vermieter belassen?
Frage 3: Sollte Person B kritisch werden und vor Unterzeichnugn der gemeinsamen Kündigung vom Vermieter verlangen ( da Person B ja auch gerne in der Wohnung bleiben möchte, sie sogar auch übernehmen möchte) ..ein Schreiben zu erhalten, worin auch Person B ein neuer Mietvertrag zugesprochen wird. Denn sollte in diesem Fall Person B herausbekommen, dass Person A nach Kündigung die alleinige Hauptmiete vom Vermieter erhalten wird, wird Person B definitiv NICHT die kündigung unterzeichnen..ein Problem!
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Alt 10.01.2012, 18:05
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AW: 2 Hauptmieter in einer WG: Mitbewohnerin verstößt gegen Mietvertrag

Einer Änderung müssten alle drei Beteiligten zustimmen - hier wäre also nur ein neuer Mietvertrag möglich. Voraussetzung dafür wäre (mindestens aus Sicht des Vermieters), dass der alte Vertrag von ihm aus oder von A+B(!) gekündigt wäre.
Vermieter und A haben keinerlei Informationspflicht über ihre weitergehenden Vereinbarungen. Falsche Aussagen darüber könnten allerdings evtl. als Betrug gegenüber B gewertet werden(?)
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