Dies ist eine Diskussion zu 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? innerhalb des Forums Mietrecht
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| 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? folgende Situation: A und B sind seit ca. 4 Jahren beide Hauptmieter in einer Wohnung. A möchte demnächst ausziehen und B in der Wohnung allein wohnen bleiben. Es ist noch nicht ganz klar, ob B einen neuen Mietvertrag bekommt oder den alten allein weiterführen kann (falls dies überhaupt möglich ist). Beim Abschluss des Mietvetrages haben die beiden Mieter einen Monat mietfrei bekommen als Ausgleich für einige renovierungsbedürftige Kleinigkeiten, die jedoch nie von den Mietern ausgeglichen wurden. B teilte A vor einiger Zeit mit, dass er mit Auszug von A die Wohnung aus persönlichen Gründen renovieren möchte. Nun sagte B aber, A habe sich an den Renovierungskosten zu beteiligen und zwar zu 50%. A reagierte empört und sagte, er werde keinesfalls dafür aufkommen (auch nicht zu 50%), dass B die Wohnung aus persönlichen Gründen renoviert bekommt, denn B bleibt ja allein drin wohnen. B entgegnete, dass A sich daran beteiligen muss, es stehe schließlich im BGB drin, dass alle 2-3 Jahre eine Wohnung renoviert werden muss. FRAGE: Muss sich A an den Kosten beteiligen, wenn B allein in der Wohnung verbleibt (es wird keinen Nachmieter geben)? Wenn ja, dann in welcher Höhe (z.B. prozentual)? Vielen lieben Dank! |
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| AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? Zuständig für diese "Schönheitsreparaturen" ist grundsätzlich der Vermieter. Er kann aber diese Tätigkeiten auf die Mieter übertragen. Wenn den beiden Hauptmieter per Mietvertrag die Schönheitsreparaturen übertragen wurden, dann haften beide Hauptmieter so lange der Mietvertrag auf beider Namen läuft. Wenn einer der beiden ohne einen geänderten oder neuen Mietvertrag einfach auszieht, haftet er dennoch für den gesamten Vertrag. Wie die beiden sich im Innenverhältnis absprechen ist ihnen selbst überlassen. Zitat:
Zitat:
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| AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? Zitat:
Renovierungsfristen stehen nicht im BGB, sondern höchstens im Mietvertrag. Und da sind sie mit Vorsicht zu genießen. Daher könnten A und B zunächst einmal prüfen, ob die Renovierungspflicht durch den Mietvertrag wirksam auf sie übertragen wurden. Wenn nein, ist der Vermieter je nach Wohnungszustand zur Renovierung verpflichtet. Bei wirksamer Übertragung wäre es nur angemessen, dass A sich am "Abwohnen" in den vergangenen vier Jahren beteiligt, indem er ein "Renovierungsgeld" an B zahlt. Die Höhe wäre Verhandlungssache, 50 % erscheinen allerdings zu viel. |
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| AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? Zunächst vielen Dank für die Antworten! Zitat:
- - - - Gehen wir davon aus, dass im Mietvertrag steht: "Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen in der Regel in der Küche, im Bad und der Toilette nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen nach fünf Jahren und in den sonstigen Räumlichkeiten nach sieben Jahren durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände mit Raufaser inkl. Anstrich." - - - - Diese Passage sieht für einen Laien ziemlich okay aus. Situation 1: B bekommt neuen Mietvertrag für die gleiche Wohnung - A muss sich in diesem Fall am "Abwohnen" beteiligen? Wie sieht so eine Beteiligung (das Renovierungsgeld) aus? Situation 2: B führt den alten Mietvertrag allein weiter - A muss sich in diesem Fall am "Abwohnen" beteiligen? Wie sieht so eine Beteiligung (das Renovierungsgeld) aus? - - - Nähere Infos zum ganz oben geschilderten Fall: Es ist keinesfalls so, dass A sich um irgendetwas drücken will. Hätte B ein vernünftiges Gespräch gesucht, wäre A selbstverständlich bereit zu "helfen", jedoch hat B stattdessen mit Paragraphen u.ä. gedroht und A will sich nicht über den Tisch ziehen lassen. Noch einmal danke für die Antworten und die Mühe! |
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| AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? Genau das - eine Farbvorschrift - ist nicht o.k. Ich hoffe, dass ich noch Zustimmung bekomme zu der Aussage, dass mit dieser Klausel die Renovierungspflicht durch den Mietvertrag nicht wirksam übertragen wurde. Gemäß §535 BGB ist damit der Vermieter in der Pflicht, Zitat:
Zitat:
Zitat:
In Situation 2 wird B irgendwann renovieren müssen und es ist mMn nur gerecht, wenn A sich für die 4 gemeinsamen Jahre in der Wohnung daran beteiligt. Zitat:
Aber hier übernimmt das ja hoffentlich der Vermieter. |
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| AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? Zitat:
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| AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? Vermutlich ist es in den meisten Fällen nur eine Unaufmerksamkeit in der Formulierung, weil man beim Entwurf evtl. nicht an die Farbe, sondern an die Tätigkeit gedacht hat. Macht aber nichts, der BGH trennt hier sehr scharf, zu Gunsten der Mieter. |
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| AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? Okay, danke sehr! ![]() Das heißt, durch diesen einen Passus wäre der ganze Punkt unwirksam? |
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| AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? Meiner Meinung nach ja - ich hoffe noch auf die Bestätigung eines anderen Teilnehmers. Zur Verdeutlichung: Wenn die Renovierungsklausel kippt, dann sind die Mieter nicht nur beim Auszug von den Renovierungsarbeiten befreit, sondern sie können auch während der Mietzeit die anstehenden Renovierungen vom Vermieter verlangen! |
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