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2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Dies ist eine Diskussion zu 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 07.09.2010, 23:05
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2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Guten Abend,

folgende Situation:

A und B sind seit ca. 4 Jahren beide Hauptmieter in einer Wohnung. A möchte demnächst ausziehen und B in der Wohnung allein wohnen bleiben. Es ist noch nicht ganz klar, ob B einen neuen Mietvertrag bekommt oder den alten allein weiterführen kann (falls dies überhaupt möglich ist).

Beim Abschluss des Mietvetrages haben die beiden Mieter einen Monat mietfrei bekommen als Ausgleich für einige renovierungsbedürftige Kleinigkeiten, die jedoch nie von den Mietern ausgeglichen wurden.

B teilte A vor einiger Zeit mit, dass er mit Auszug von A die Wohnung aus persönlichen Gründen renovieren möchte. Nun sagte B aber, A habe sich an den Renovierungskosten zu beteiligen und zwar zu 50%. A reagierte empört und sagte, er werde keinesfalls dafür aufkommen (auch nicht zu 50%), dass B die Wohnung aus persönlichen Gründen renoviert bekommt, denn B bleibt ja allein drin wohnen. B entgegnete, dass A sich daran beteiligen muss, es stehe schließlich im BGB drin, dass alle 2-3 Jahre eine Wohnung renoviert werden muss.

FRAGE: Muss sich A an den Kosten beteiligen, wenn B allein in der Wohnung verbleibt (es wird keinen Nachmieter geben)? Wenn ja, dann in welcher Höhe (z.B. prozentual)?

Vielen lieben Dank!
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Alt 08.09.2010, 07:20
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AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Zuständig für diese "Schönheitsreparaturen" ist grundsätzlich der Vermieter. Er kann aber diese Tätigkeiten auf die Mieter übertragen.

Wenn den beiden Hauptmieter per Mietvertrag die Schönheitsreparaturen übertragen wurden, dann haften beide Hauptmieter so lange der Mietvertrag auf beider Namen läuft.

Wenn einer der beiden ohne einen geänderten oder neuen Mietvertrag einfach auszieht, haftet er dennoch für den gesamten Vertrag.

Wie die beiden sich im Innenverhältnis absprechen ist ihnen selbst überlassen.

Zitat:
Beim Abschluss des Mietvetrages haben die beiden Mieter einen Monat mietfrei bekommen als Ausgleich für einige renovierungsbedürftige Kleinigkeiten, die jedoch nie von den Mietern ausgeglichen wurden.
Hierfür sind beide, auch jetzt noch, verantwortlich.
Zitat:
dass B die Wohnung aus persönlichen Gründen renoviert bekommt,
Soll das bedeuten, dass der Vermieter die Wohnung für B renoviert?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 07:46
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AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Zitat:
Zitat von alexstorm Beitrag anzeigen
[...] es stehe schließlich im BGB drin, dass alle 2-3 Jahre eine Wohnung renoviert werden muss.

FRAGE: Muss sich A an den Kosten beteiligen, wenn B allein in der Wohnung verbleibt (es wird keinen Nachmieter geben)? Wenn ja, dann in welcher Höhe (z.B. prozentual)?
Zunächst: ein wunderschöner Rechtsirrtum!
Renovierungsfristen stehen nicht im BGB, sondern höchstens im Mietvertrag. Und da sind sie mit Vorsicht zu genießen.

Daher könnten A und B zunächst einmal prüfen, ob die Renovierungspflicht durch den Mietvertrag wirksam auf sie übertragen wurden. Wenn nein, ist der Vermieter je nach Wohnungszustand zur Renovierung verpflichtet.
Bei wirksamer Übertragung wäre es nur angemessen, dass A sich am "Abwohnen" in den vergangenen vier Jahren beteiligt, indem er ein "Renovierungsgeld" an B zahlt. Die Höhe wäre Verhandlungssache, 50 % erscheinen allerdings zu viel.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 23:22
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AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Zunächst vielen Dank für die Antworten!

Zitat:
Zitat:
Zitat:
dass B die Wohnung aus persönlichen Gründen renoviert bekommt,
Soll das bedeuten, dass der Vermieter die Wohnung für B renoviert?
Nein, A und B würden renovieren. Das Problem ist, dass B die Wohnung renovieren will, obwohl alle Zimmer so ziemlich in Ordnung sind. Die Spuren des "Abwohnens" halten sich in kaum sichtbaren Grenzen.

- - - -

Gehen wir davon aus, dass im Mietvertrag steht:

"Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.

Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen in der Regel in der Küche, im Bad und der Toilette nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen nach fünf Jahren und in den sonstigen Räumlichkeiten nach sieben Jahren durchzuführen.

Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände mit Raufaser inkl. Anstrich."

- - - -

Diese Passage sieht für einen Laien ziemlich okay aus.

Situation 1: B bekommt neuen Mietvertrag für die gleiche Wohnung - A muss sich in diesem Fall am "Abwohnen" beteiligen? Wie sieht so eine Beteiligung (das Renovierungsgeld) aus?

Situation 2: B führt den alten Mietvertrag allein weiter - A muss sich in diesem Fall am "Abwohnen" beteiligen? Wie sieht so eine Beteiligung (das Renovierungsgeld) aus?

- - -

Nähere Infos zum ganz oben geschilderten Fall: Es ist keinesfalls so, dass A sich um irgendetwas drücken will. Hätte B ein vernünftiges Gespräch gesucht, wäre A selbstverständlich bereit zu "helfen", jedoch hat B stattdessen mit Paragraphen u.ä. gedroht und A will sich nicht über den Tisch ziehen lassen.

Noch einmal danke für die Antworten und die Mühe!
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  #5 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 00:28
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AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Zitat:
Zitat von alexstorm Beitrag anzeigen
...das Weißen der Decken und Oberwände...
Genau das - eine Farbvorschrift - ist nicht o.k.

Ich hoffe, dass ich noch Zustimmung bekomme zu der Aussage, dass mit dieser Klausel die Renovierungspflicht durch den Mietvertrag nicht wirksam übertragen wurde. Gemäß §535 BGB ist damit der Vermieter in der Pflicht,
Zitat:
Zitat von §535 BGB, sinngemäß
die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Somit könnte B sich an den Vermieter wenden, da für Teile der Wohnung die durchschnittlichen Fristen schon abgelaufen sind.
Zitat:
Zitat von alexstorm Beitrag anzeigen
Situation 1: B bekommt neuen Mietvertrag für die gleiche Wohnung - A muss sich in diesem Fall am "Abwohnen" beteiligen? Wie sieht so eine Beteiligung (das Renovierungsgeld) aus?

Situation 2: B führt den alten Mietvertrag allein weiter - A muss sich in diesem Fall am "Abwohnen" beteiligen? Wie sieht so eine Beteiligung (das Renovierungsgeld) aus?
In Situation 1 wäre B ein "neuer" Mieter, der sich überlegen muss, ob der die Wohnung im Istzustand übernehmen würde:
Zitat:
Zitat von §535 BGB
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen
Was vertragsgemäß ist, entscheiden die Parteien zu Beginn des Mietverhältnisses. Abnutzung, die B als "neuer Mieter" nicht akzeptiert, müssen A und B gemeinsam als "alte Mieter" ausbessern, renovieren.
In Situation 2 wird B irgendwann renovieren müssen und es ist mMn nur gerecht, wenn A sich für die 4 gemeinsamen Jahre in der Wohnung daran beteiligt.
Zitat:
Zitat von alexstorm Beitrag anzeigen
Nähere Infos zum ganz oben geschilderten Fall: Es ist keinesfalls so, dass A sich um irgendetwas drücken will. Hätte B ein vernünftiges Gespräch gesucht, wäre A selbstverständlich bereit zu "helfen", jedoch hat B stattdessen mit Paragraphen u.ä. gedroht und A will sich nicht über den Tisch ziehen lassen.
Da helfen wohl keine Paragrafen, weil A und B das miteinander klären müssten. Angesichts der Zahlen, die zeigen, dass für jede Zimmerart schon mehr als die Hälfte der Fristen abgelaufen wären, wären 50 % vielleicht gar nicht übertrieben.

Aber hier übernimmt das ja hoffentlich der Vermieter.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 11:24
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AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Genau das - eine Farbvorschrift - ist nicht o.k.

Ich hoffe, dass ich noch Zustimmung bekomme zu der Aussage, dass mit dieser Klausel die Renovierungspflicht durch den Mietvertrag nicht wirksam übertragen wurde.
Hm, von diesen unwirksamen "Farbwahlklauseln" habe ich gelesen, aber ich dachte, dass 'weiß' nicht als Farbe in diesem Zusammenhang gilt.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 11:39
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AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Vermutlich ist es in den meisten Fällen nur eine Unaufmerksamkeit in der Formulierung, weil man beim Entwurf evtl. nicht an die Farbe, sondern an die Tätigkeit gedacht hat. Macht aber nichts, der BGH trennt hier sehr scharf, zu Gunsten der Mieter.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 11:49
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AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Okay, danke sehr!

Das heißt, durch diesen einen Passus wäre der ganze Punkt unwirksam?
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  #9 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 12:08
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AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Meiner Meinung nach ja - ich hoffe noch auf die Bestätigung eines anderen Teilnehmers.

Zur Verdeutlichung: Wenn die Renovierungsklausel kippt, dann sind die Mieter nicht nur beim Auszug von den Renovierungsarbeiten befreit, sondern sie können auch während der Mietzeit die anstehenden Renovierungen vom Vermieter verlangen!
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  #10 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 12:20
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AW: 2 Hauptmieter, einer möchte ausziehen - Renovierungskosten?

Das ist natürlich super.

Wäre super, wenn noch jemand seine Meinung dazu posten würde.

Auf jeden Fall großes Danke für den Aufwand!
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