
26.06.2006, 17:55
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| AW: Mietrückzahlung ohne Vertrag? Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb von 12 Monate nach Erhalt abgegeben werden. Wenn also verschiedene Positionen über die Wohnfläche als Schlüssel laufen, kann man sich evtl. hier etwas für die letzten zwei Jahre zurückholen.
Anders sieht es mit der regulären Mietzahlung aus: Hier ist wichtig, wie viel die Wohnung wirklich zu klein ist; meines Wissens sind Abweichungen von bis zu 10% ohne Folgen für den Vermieter. |