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1000€ nachzahlen?????

Dies ist eine Diskussion zu 1000€ nachzahlen????? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 08.11.2008, 14:12
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Unhappy 1000€ nachzahlen?????

Nehmen wir mal an Frau X wohnt mir Herrn Y und dem Gemeinsamen Kind Z in einer Wohnung. Mietvertrag läuft auf beide sie sind aber nicht verheiratet.
Frau X trennt sich im Juli von Herr Y und zieht mit z aus der gemeinsamen Wohnung aus und kündigt die Wohnung auf den 31.10. Herr Y möchte die Wohnung behalten und verspricht Frau X aus dem Mietrvertrag raus zulassen was er aber dann nicht tut (nur mündliche Abmachung). Allerdings ändert Herr Y seine Meinung und kündigt die Wohnung ebenfalls zum 31.10. Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Y erhält Frau X die Auskunft das die Wohnungsübergabe geklappt hat und sie sich keine Sorgen machen braucht. Allerdings erhält Frau X ein paar tage später einen wundervollen Brief ihres ehemaligen Vermieters in dem sie aufgefordert wird binnen 7 Tagen einen Betrag von968,15€ zu bezahlen. Das entspricht der Miete für September und Oktober. In dem Brief steht weiterhin das es wohl eine Zahlungserinnerung gegeben hätte die aber Frau X niemals angekommen ist. Nur diese 1.Mahnung.

Kann Frau X den Vermieter dazu veranlassen die Kaution zu behalten die ja noch nicht an Herrn Y ausbezahlt worden ist?
Muss Frau X das bezahlen, oder gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern da es zwar noch in der Zeit ist wo die Kündigungsfrist war aber Frau X nachweislich nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat!!! Vielen Dank im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 14:59
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AW: 1000€ nachzahlen?????

Zitat:
Zitat von NadineWesterman
Nehmen wir mal an Frau X wohnt mir Herrn Y und dem Gemeinsamen Kind Z in einer Wohnung. Mietvertrag läuft auf beide sie sind aber nicht verheiratet.
Frau X trennt sich im Juli von Herr Y und zieht mit z aus der gemeinsamen Wohnung aus und kündigt die Wohnung auf den 31.10. Herr Y möchte die Wohnung behalten und verspricht Frau X aus dem Mietrvertrag raus zulassen was er aber dann nicht tut (nur mündliche Abmachung). Allerdings ändert Herr Y seine Meinung und kündigt die Wohnung ebenfalls zum 31.10. Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Y erhält Frau X die Auskunft das die Wohnungsübergabe geklappt hat und sie sich keine Sorgen machen braucht. Allerdings erhält Frau X ein paar tage später einen wundervollen Brief ihres ehemaligen Vermieters in dem sie aufgefordert wird binnen 7 Tagen einen Betrag von968,15€ zu bezahlen. Das entspricht der Miete für September und Oktober. In dem Brief steht weiterhin das es wohl eine Zahlungserinnerung gegeben hätte die aber Frau X niemals angekommen ist. Nur diese 1.Mahnung.

Kann Frau X den Vermieter dazu veranlassen die Kaution zu behalten die ja noch nicht an Herrn Y ausbezahlt worden ist?
Muss Frau X das bezahlen, oder gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern da es zwar noch in der Zeit ist wo die Kündigungsfrist war aber Frau X nachweislich nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat!!! Vielen Dank im Voraus
X und Y haften gesamtschuldnerisch. Insofern ist der Vermieter berechtigt, die gesamte ausstehende Miete von Frau X oder Herrn Y zu fordern.

X und Y können im übrigen die Wohnung nur gemeinsam kündigen.

Die von Frau X alleine abgegebene Kündigung ist daher unwirksam.
Mir ist nicht ganz klar ob evtl durch die von Herrn X für den gleichen Zeitpunkt abgegeben Kündigung, beide dann zusammen wirksam werden würden?
Vielleicht kann hier noch jemand dazu ergänzen.

Im schlimmsten Fall könnte der Vermieter auch noch Miete für November usw. fordern.

Herr Y kann Frau X auch nicht alleine aus dem Mietvertrag entlassen. Dies ginge nur mit Zustimmung des Vermieters und entsprechender Vertragsänderung!

X und Y bilden eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) . Hier kann allerhöchstens Herr Y im Innenverhältnis gegenüber Frau X erklären, dass er die Miete zb. ab Auszug von Frau X dann alleine ganz bezahlt.

Im Aussenverhältnis gegenüber dem Vermieter bleibt Frau X nach wie vor Mieterin mit allen Rechten und Pflichten!

Gruß
abakus
__________________
Nur eine Meinung.
Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel
Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann:
42- the answer to life, the universe and everthing!
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 21:00
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AW: 1000€ nachzahlen?????

Die Kündigung von Frau X ist vom Vermieter schriftlich bestätigt und angenommen worden.
hab da aber noch ein paar Fragen:

Kann Frau X dann "bestimmen" die Kaution dazu zu nehmen um die Mietrückstände Aus zu gleichen?
Hat sie überhaupt ein Ansprch auf die Kaution auch wenn sie vom Konto von Herrn Y überwiesen wurde?
Und ganz wichtig kann Frau X sich gerichtlich wenigstens die Hälfte des Geldes wenn sie es alles alleine bezahlen muss anschliessend on Herrn Y wieder holen oder ist das Geld dann ein für alle mal weg?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 23:24
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AW: 1000€ nachzahlen?????

Daraus
Zitat:
Zitat von NadineWestermann
...---
...Die Kündigung von Frau X ist vom Vermieter schriftlich bestätigt und angenommen worden...
kann gefolgert werden, daß der Vermieter Frau X zumindest zum 31.10.08 aus dem Mietverhältnis entlassen hat, unabhängig davon ob dieses mit Herrn Y fortbestehen würde.
Es kann dahingestellt bleiben, ob dies ohne Mitwirkung und auch gegen den erklärten Willen des Herrn Y geschehen konnte, weil dieser versprochen hatte
Zitat:
Zitat von NadineWestermann
...Frau X aus dem Mietvertrag raus zulassen
Durch die Kündigung des Herrn Y
Zitat:
Zitat von NadineWestermann
...kündigt die Wohnung ebenfalls
zum selben Zeitpunkt dürfte dem Erfordernis, daß alle Vertragspartner die Beendigungserklärunge abgeben, genügen, zumindest dann, wenn die abgegebenen Erklärungen identisch sind und auf dasselbe Rechtsänderung hinwirken.

Im Übrigen haften die Vertragsparteien, Abakaus hat es schon dargestellt, gesamtschuldnerisch für ihre Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis.
Die Kaution besichert solche Forderungen des Vermieters.
Sollte Frau X alleine in Anspruch genommen werden, hätte sie gegen Y einen Ausgleichsanspruch.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #5 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 09:42
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AW: 1000€ nachzahlen?????

Also könnte Frau X dadrauf bestehen oder sagen wir mal es veranlassen wenn der Vermieter die Kaution noch hat, diese zu verwenden um die Mietschulden von Hernn Y auszugleichen?
Auch wenn er nachweislich die Kaution hinterlegt hat?
Da es ja die gemeinsame Wohnung von den beiden ist müsste Frau X ja auch verfügungsmäglichkeiten über die Kaution haben, oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 10:33
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AW: 1000€ nachzahlen?????

Die Kaution sichert - wie dargestellt - Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Bestehen solche Forderungen nicht und ist das Mietverhältnis beendet, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution nach Maßgabe der Kautionsabrede zurückzuzahlen.
Deshalb ist diese Annahme
Zitat:
Zitat von NadineWestermann
...Da es ja die gemeinsame Wohnung von den beiden ist müsste Frau X ja auch verfügungsmäglichkeiten über die Kaution haben, oder
nicht zutreffend.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #7 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 20:21
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AW: 1000€ nachzahlen?????

Ich meinte damit folgendes:
Ist es möglich das Frau X ohne die Zustimmung von Herrn Y den Vermieter XY zu sagen er soll die Kaution einbehalten und dieses mit dem Mietrückstand verrechnen. so das angenommen 1300€ Kaution sind hinterlegt es gibt 1000€ Mietschulden der Vermieter 1000€ behäjt und nur noch 300€ Kaution zurück bezahlt
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  #8 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 13:52
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AW: 1000€ nachzahlen?????

Zitat:
Zitat von NadineWesterman
Ich meinte damit folgendes:
Ist es möglich das Frau X ohne die Zustimmung von Herrn Y den Vermieter XY zu sagen er soll die Kaution einbehalten und dieses mit dem Mietrückstand verrechnen.
Sagen kann sie es, der Vermieter muss aber dem nicht folgen. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Mietverbindlichkeiten mir der Kaution zu verrechnen.
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