Dies ist eine Diskussion zu 1000 nachzahlen????? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Frau X trennt sich im Juli von Herr Y und zieht mit z aus der gemeinsamen Wohnung aus und kündigt die Wohnung auf den 31.10. Herr Y möchte die Wohnung behalten und verspricht Frau X aus dem Mietrvertrag raus zulassen was er aber dann nicht tut (nur mündliche Abmachung). Allerdings ändert Herr Y seine Meinung und kündigt die Wohnung ebenfalls zum 31.10. Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Y erhält Frau X die Auskunft das die Wohnungsübergabe geklappt hat und sie sich keine Sorgen machen braucht. Allerdings erhält Frau X ein paar tage später einen wundervollen Brief ihres ehemaligen Vermieters in dem sie aufgefordert wird binnen 7 Tagen einen Betrag von968,15 zu bezahlen. Das entspricht der Miete für September und Oktober. In dem Brief steht weiterhin das es wohl eine Zahlungserinnerung gegeben hätte die aber Frau X niemals angekommen ist. Nur diese 1.Mahnung. Kann Frau X den Vermieter dazu veranlassen die Kaution zu behalten die ja noch nicht an Herrn Y ausbezahlt worden ist? Muss Frau X das bezahlen, oder gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern da es zwar noch in der Zeit ist wo die Kündigungsfrist war aber Frau X nachweislich nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat!!! Vielen Dank im Voraus |
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| AW: 1000 nachzahlen????? Zitat:
X und Y können im übrigen die Wohnung nur gemeinsam kündigen. Die von Frau X alleine abgegebene Kündigung ist daher unwirksam. Mir ist nicht ganz klar ob evtl durch die von Herrn X für den gleichen Zeitpunkt abgegeben Kündigung, beide dann zusammen wirksam werden würden? Vielleicht kann hier noch jemand dazu ergänzen. Im schlimmsten Fall könnte der Vermieter auch noch Miete für November usw. fordern. Herr Y kann Frau X auch nicht alleine aus dem Mietvertrag entlassen. Dies ginge nur mit Zustimmung des Vermieters und entsprechender Vertragsänderung! X und Y bilden eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) . Hier kann allerhöchstens Herr Y im Innenverhältnis gegenüber Frau X erklären, dass er die Miete zb. ab Auszug von Frau X dann alleine ganz bezahlt. Im Aussenverhältnis gegenüber dem Vermieter bleibt Frau X nach wie vor Mieterin mit allen Rechten und Pflichten! Gruß abakus
__________________ Nur eine Meinung. Fettschrift verwende ich stets nur als Stilmittel ![]() Und wenn alles nicht mehr weiterhilft, dann: 42- the answer to life, the universe and everthing! |
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| AW: 1000 nachzahlen????? Die Kündigung von Frau X ist vom Vermieter schriftlich bestätigt und angenommen worden. hab da aber noch ein paar Fragen: Kann Frau X dann "bestimmen" die Kaution dazu zu nehmen um die Mietrückstände Aus zu gleichen? Hat sie überhaupt ein Ansprch auf die Kaution auch wenn sie vom Konto von Herrn Y überwiesen wurde? Und ganz wichtig kann Frau X sich gerichtlich wenigstens die Hälfte des Geldes wenn sie es alles alleine bezahlen muss anschliessend on Herrn Y wieder holen oder ist das Geld dann ein für alle mal weg? |
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| AW: 1000 nachzahlen????? Daraus Zitat:
Es kann dahingestellt bleiben, ob dies ohne Mitwirkung und auch gegen den erklärten Willen des Herrn Y geschehen konnte, weil dieser versprochen hatte Zitat:
Zitat:
Im Übrigen haften die Vertragsparteien, Abakaus hat es schon dargestellt, gesamtschuldnerisch für ihre Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis. Die Kaution besichert solche Forderungen des Vermieters. Sollte Frau X alleine in Anspruch genommen werden, hätte sie gegen Y einen Ausgleichsanspruch.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: 1000 nachzahlen????? Also könnte Frau X dadrauf bestehen oder sagen wir mal es veranlassen wenn der Vermieter die Kaution noch hat, diese zu verwenden um die Mietschulden von Hernn Y auszugleichen? Auch wenn er nachweislich die Kaution hinterlegt hat? Da es ja die gemeinsame Wohnung von den beiden ist müsste Frau X ja auch verfügungsmäglichkeiten über die Kaution haben, oder? |
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| AW: 1000 nachzahlen????? Die Kaution sichert - wie dargestellt - Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Bestehen solche Forderungen nicht und ist das Mietverhältnis beendet, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution nach Maßgabe der Kautionsabrede zurückzuzahlen. Deshalb ist diese Annahme Zitat:
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: 1000 nachzahlen????? Ich meinte damit folgendes: Ist es möglich das Frau X ohne die Zustimmung von Herrn Y den Vermieter XY zu sagen er soll die Kaution einbehalten und dieses mit dem Mietrückstand verrechnen. so das angenommen 1300 Kaution sind hinterlegt es gibt 1000 Mietschulden der Vermieter 1000 behäjt und nur noch 300 Kaution zurück bezahlt |
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| AW: 1000 nachzahlen????? Zitat:
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