Dies ist eine Diskussion zu 1 Stromzähler für 2 Wohnungen innerhalb des Forums Mietrecht
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| 1 Stromzähler für 2 Wohnungen mal angenommen folgender Fall wäre passiert: im August 2009 ist Person A umgezogen in eine Wohnung in der ersten Etage (Haus besteht aus 2 Wohnungen). Kurze Zeit später wurde von den Energiewerken ein Stromkonto auf seinen Namen eingerichtet. (Person A musste nicht mal etwas unterschreiben, sondern die Werke hatten seine Angaben noch von der Vorvertragsnummer und somit auch eine alte Einzugsermächtigung). Mit ihm lebte ein WG-Partner und unter Person A, in einer separaten Wohnung, eine Familie mit 2 Kindern. Jetzt bekam Person A die Stromnachzahlung und musste feststellen, dass er 988 Euro nachzahlen muss. Nachdem er nachgehakt hatte, gab der Vermieter zu, dass es nur einen Stromzähler gibt im Haus und der vor längerem mal zusammengelegt wurde. Das heißt, das ab dem Zeitpunkt seines Einzugs bisheute er der einzige war der Strom gezahlt hat. und dass Die Nachzahlung von ihm alleine Verlangt wird. Auf jeden Fall will er jetzt die Wohnung auf Grund dieser Tatsachen kündigen. Könnte er in so einem Fall denn Schadensansprüche gegenüber andere Stellen(Vermieter, Mitmieter, Mieter andere Wohnung?) Wenn so ein Fall tatsaächlich passiert wäre, wie würdet ihr vorgehen wenn ihr Person A wärt?? MfG Martin |
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| AW: 1 Stromzähler für 2 Wohnungen Kann person a denn fristlos kündigen, und auch schadenersatzansprüche gegenüber den vermieter stellen?? oder die stromkosten auf alle parteien aufteilen?? |
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| AW: 1 Stromzähler für 2 Wohnungen Zitat:
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| AW: 1 Stromzähler für 2 Wohnungen Und was würde Person A dann dem Vermieter schreiben müssen, wenn er ned auf die Kosten hängen bleiben will, da er ja laut den Energiewerken den Vertrag mit denen hat und die die Summe von ihm fordern?? Und vor allem verlangen die Energiewerke ja eine sofortige Nachzahlung. Also das der Strom vermietersache ist, wusste ich nicht. |
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| AW: 1 Stromzähler für 2 Wohnungen Der Wohnungsstrom ist zwar nicht Vermietersache, sondern Sache des jeweiligen Nutzers der Wohnung, aber wenn der Fall so ist wie beschrieben, muss der Mieter sich mit der Rechnung und dem Vermieter zusammensetzen, damit er nur anteilig zahlen muss. Die Familie in der anderen Wohnung sollte kontaktiert werden. Diesen wird doch wohl aufgefallen sein, dass sie keine Stromrechnung bekommen haben. Oder sollten sie doch eine bekommen haben? Das alles wäre zu klären. Wenn der Vermieter nicht handelt, dann hilft nur der Ganz zum Rechtsanwalt. |
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| AW: 1 Stromzähler für 2 Wohnungen Nur ganz weit im Hinterkopf: hier würde ich mal den Begriff "Stromdiebstahl" in eine Verhandlung einbringen! |
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| AW: 1 Stromzähler für 2 Wohnungen Hallo, da kommen mit auch noch ein paar Fragen zu dem Thema in den Sinn. Wie sollte man die Stromrechnung in so einem Fall "gerecht" auf die Parteien aufteilen? Gibt es dazu irgendwelche gestzlichen Vorgaben? Eine Familie mit 2 Kindern verbraucht sicher mehr Strom als eine einzelne Person, außer diese hat z.b. sehr viel Technik und arbeitet den ganzen Tag am PC oder ähnliches. Ich stelle es mir sehr schwierig vor, hier eine für alle Parteien annähernd gerechte Aufteilung zu finden. VG Hasenfurz24 |
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