Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

Dies ist eine Diskussion zu Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie innerhalb des Forums Medizinrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 17:42
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 19
Keine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

Hi,

angenommen Person X schließt eine Zahnzusatzversicherung ab, die als Leistungsmerkmal die Übernahme (nach einer gewissen Wartezeit) der kieferorthopädischen Leistungen zu 80% übernehmen (wenn die Krankenkasse nicht dafür aufkommt).

Die erwachsenen und rein fiktive Person X bekommt die Zusage für den Heil- und Kostenplan und weigert sich nach Beginn der Behandlung die Invisalign Schienen zu bezahlen.

Angenommen, Person X ist rechtlich ein wenig versiert und sendet der Versicherung umfangreiche Gerichtsurteile zu (Bundesgerichtshof etc), in der jede einzelne Position erläutert wird, worauf die Versicherung wiederholt ohne Angabe von Gründen ablehnt.

Wie könnte Person X nun vorgehen? Ist die einzige Möglichkeit in diesem fiktiven Fall die Konsultation eines Fachanwalts (für Medizinrecht)?

Danke für Beiträge!
Franzl
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 13:57
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 314
100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

Die Frage ist, ob die Zusatzversicherung 80% jeder beliebigen kieferorthopädischen Behandlung übernimmt - wohl kaum, versichert ist sicher nur die Standardmethode. Die Invisalign-Behandlung ist - soweit ich weiß - teurer, als eine herkömmliche kieferorthopädische Behandlung. Deshalb wird die Versicherung wohl die Bezahlung ablehnen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 19:40
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 19
Keine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Franzl123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

In diesem Fall gab es (angenommen) eine Zusage für den Heil- und Kostenplan.

Sofern eine Zusage da ist, darf in meinen Augen eine Behandlung nicht mehr in dieser Form abgelehnt werden. Invisalign hin oder her ...
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 20:53
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 27
Beiträge: 199
96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)  
AW: Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

Zitat:
Zitat von Franzl123 Beitrag anzeigen
In diesem Fall gab es (angenommen) eine Zusage für den Heil- und Kostenplan.

Sofern eine Zusage da ist, darf in meinen Augen eine Behandlung nicht mehr in dieser Form abgelehnt werden. Invisalign hin oder her ...
Auch wenn es sich um eine anderartige Versorgung handelt, steht dem Patienten wenigstens das "Normale" zu vor allem wenn vorher schon gehnemigt. Hätte die fiktive Person eine Rechtschutz sollte sie einen Anwalt aufsuchen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 11:38
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.200
96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Auch wenn es sich um eine anderartige Versorgung handelt, steht dem Patienten wenigstens das "Normale" zu
Leider nicht im privaten Krankenversicherungsbereich.

Hier stellt sich die Frage nach den Versicherungsbedingungen und deren Inhalt zum Versicherungsschutz.

Weiterhin gibt es bei einer KFO-Behandlung keinen Heil- und Kostenplan, sondern einen KFO-Behandlungsplan. Und wenn dieser KFO-Behandlungsplan die Invisalign Schienen inne hat und so von der Versicherung genehmigt wurde, dann ist die Versicherung an ihr Zusage gebunden. Dafür ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zuständig.

Nochmal; Hier geht es ausschließlich um eine private Versicherungsleistung. Und da schaut man in die vorhandenen Unterlagen.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 12:39
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 27
Beiträge: 199
96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)  
AW: Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Leider nicht im privaten Krankenversicherungsbereich.

Hier stellt sich die Frage nach den Versicherungsbedingungen und deren Inhalt zum Versicherungsschutz.

Weiterhin gibt es bei einer KFO-Behandlung keinen Heil- und Kostenplan, sondern einen KFO-Behandlungsplan. Und wenn dieser KFO-Behandlungsplan die Invisalign Schienen inne hat und so von der Versicherung genehmigt wurde, dann ist die Versicherung an ihr Zusage gebunden. Dafür ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zuständig.

Nochmal; Hier geht es ausschließlich um eine private Versicherungsleistung. Und da schaut man in die vorhandenen Unterlagen.

Gruß


Pro
Zahnzusatzversicherung, nicht alle bezahlen rein nach GOZ sondern wie im Bereich KFO eben nur den Teil den man von der GKV bekommen würde für eine herkömmliche Behandlung.

Gruß
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 13:33
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.200
96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Zahnzusatzversicherung, nicht alle bezahlen rein nach GOZ sondern wie im Bereich KFO eben nur den Teil den man von der GKV bekommen würde für eine herkömmliche Behandlung.
Um dies zu wissen, muss man der Vertrag vor Augen haben.

Die Zusatzversicherungen kommen von privaten Versicherungen die einen Kooperationsvertrag mit der jeweiligen GKV haben. Dennoch sind es private Versicherungen.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 13:55
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

Zitat:
Zitat von Franzl123 Beitrag anzeigen
Hi,

angenommen Person X schließt eine Zahnzusatzversicherung ab, die als Leistungsmerkmal die Übernahme (nach einer gewissen Wartezeit) der kieferorthopädischen Leistungen zu 80% übernehmen (wenn die Krankenkasse nicht dafür aufkommt).

Die erwachsenen und rein fiktive Person X bekommt die Zusage für den Heil- und Kostenplan
Zusage von wem?

Zitat:
Angenommen, Person X ist rechtlich ein wenig versiert
Wäre sie es wirklich, könnte sie den Sachverhalt klarer schildern.

Zitat:
Ist die einzige Möglichkeit in diesem fiktiven Fall die Konsultation eines Fachanwalts (für Medizinrecht)?
In jedem Fall ist das die klügste Idee.

Daß Versicherungen Leistungen ablehnen, ist nicht ungewöhnlich. Daß Versicherungen Leistungen ablehnen, die sie zu erbringen haben, kommt auch vor.

Daß eine Versicherung die von ihrem Versicherungsnehmer beantragte Leistung ablehnt, ohne dies zu begründen, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.

Ob die Begründung richtig ist, rechtlich korrekt, sinnvoll, logisch... oder an den Haaren herbeigezogen, oder sogar schlicht rechtlich falsch - andere Baustelle. (Ein befreundeter Anwalt sagte mal zu mir: "Es gibt keine noch so absurde, verstiegene und hirnrissige Begründung, die nicht irgendwann eines Tages von einer Versicherungsgesellschaft vorgebracht werden wird, wenn man nur lange genug mit genügend vielen Versicherungen korrespondiert. Ich warte inzwischen nur noch auf 'Müssen wir die Leistung ablehnen, weil der Schaden von einem Wehrwolf verursacht wurde...'...")

Aber völlig ohne Begründung? Höchstens bei einem pathologischen Querulanten beim 128.Briefwechsel...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 14:15
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.200
96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9200 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Zusatzversicherung - Kostenübernahme Kieferorthopädie

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
In jedem Fall ist das die klügste Idee.
Einen Fachanwalt für Medizinrecht? Ich meine eher Versicherungsrecht.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
invisalign, kieferorthopädie, medizinrecht, zahnzusatzversicherung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
KV Zusatzversicherung - Leistungsablehnung Versicherungsrecht 23.10.2010 11:56
Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung Arztrecht 01.06.2010 14:33
Zusatzversicherung abgerechnet aber nicht abgeschlossen Strafrecht / Strafprozeßrecht 01.05.2009 17:34
Mehr Erwachsenenbehandlungen in der Kieferorthopädie Nachrichten: Wissenschaft 27.06.2006 12:00
Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie wählt UKE-Klinikdirektorin zur Präsidentin Nachrichten: Wissenschaft 16.11.2005 11:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medizinrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN