Dies ist eine Diskussion zu Zulassung von Medikamenten innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Zulassung von Medikamenten Es stellen sich doch die Fragen, warum 1.) keine Zulassung des erheblich preiswerteren Medikamentes erfolgt, obwohl SGB V eigentlich dazu verpflichtet 2.) §291 des BGB (Wucher) nicht zum Zuge kommt. Dort heißt es Zitat:
Bei Banken gilt ein Zins für Kredite, der das Doppelte des Marktüblichen überschreitet, als Wucher. Im o.g. Fall kostet ein Medikament, das in der Wirkweise identisch ist, vielleicht fast das 300fache. Ist das dann nicht Wucher? Geändert von Morgan le Fay (14.03.2010 um 19:06 Uhr). |
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| AW: Zulassung von Medikamenten Zur sachlichen Klarstellung: alle drei Medikamente sind zugelassen. Bevacizumab (nennen wir es AV) aber nicht zur Therapie der feuchten Maculadegeneration. Grund dafür ist, dass AV als "altes" Zytostatikum nicht unerhebliche allgemeine Nebenwirkungen hat, insbesondere bei Gefäßleiden. Eine Zulassung für die Behandlung der feuchten AMD ist deshalb aufgrund des Nutzen-Risiko-Profils nicht indiziert. Die beiden anderen Medikamente haben diese Nebenwirkungen nicht, darum ist die Indikation eine andere. So, und nun zum Rechtlichen: es ist nicht Aufgabe des gBA, für die Zulassung eines Medikaments zu sorgen. Den Antrag müssen die Hersteller stellen. Die Firma, die AV vertreibt, vertreibt nun zufällig auch eines der hochpreisigen Medikamente, was zur Folge hat, dass der Antrag nicht kommen wird, was rechtlich wegen der Nebenwirkungen nicht zu beanstanden ist. Was geschieht nun, um Kosten zu sparen? Einige GKVen haben beschlossen, im Rahmen von Verträgen die Anwendung von AV zu fordern/fördern. Dieser off-Label-use hat verschiedene Probleme, weil hier der Patient einer Verwendung zustimmen muss, für die AV nicht geprüft und zugelassen ist. Erklärt sich der Patient damit einverstanden (wozu vom Arzt eine wirksame Aufklärung erfolgen muss), ist alles klar. Weigert sich der Patient, muss er damit rechnen, sich den Weg zu den beiden anderen Medikamenten erklagen zu müssen. Wegen des Zeitdrucks, unter dem die Behandlung erfolgen muss, sitzen die "billig"-GKVen an einem recht guten Hebel. Dem Patient wird dann nichts anderes übrigbleiben, als privat zu zahlen. Der Arzt wiederum muss sich absichern, weil er haftet, wenn die Aufklärung nicht rechtswirksam war. Wie Du siehst: es liegt kein Wucher vor, der gBA ist aus dem Schneider, die Kranken Kassen versuchen, auf Kosten der Patienten und der Ärzte zu sparen. Alles in Butter - oder? Ausweg aus dem Dilemma ist es nicht, die Zulassung von AV zu der Behandlung von der feuchten AMD zu erzwingen, sondern die GKVen ausnahmslos zu der Erstattung der teureren, aber sicheren beiden Präparate zu bringen. Die Verwendung von AV, aber die Abrechnung von anderen Medikamenten ist natürlich Betrug und kann strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem liegt eine Körperverletzung vor, wenn der Patient dem off-Label-Gebrauch nicht eingewilligt hat. EDIT: jetzt hast Du den Sachverhalt entscheidend geändert... das Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt bei GKV-Patienten den Einsatz nach WANZ des billigsten Medikaments, das den Anforderungen entspricht. Bei identischen Medikamenten (die es im letzten SV nicht gab) läge auch kein off-Label-use vor und es gäbe kein Problem.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. Geändert von Humungus (14.03.2010 um 19:09 Uhr). |
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| AW: Zulassung von Medikamenten Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Zulassung von Medikamenten Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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