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Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Dies ist eine Diskussion zu Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 13:39
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Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Hallo,

ein Patient besucht den zahnärztlichen Notdienst, da dem Patienten eine Kunststofffüllung herausgefallen ist. Während der Behandlung klagt der Patient über Schmezen, daraufhin beginnt der Zahnarzt die Zahnnerven des Patienten zu töten. Der Patient wusste nicht, dass der Zahnarzt beginnt die Nerven des Zahnes zu ziehen, da der Patient von dem Zahnarzt nicht darüber aufgeklärt wurde. Nachdem ein oder zwei Nerven gezogen waren, klärte der Zahnarzt den Patienten auf. Der Patient hätte dieser Behandlung nicht zugestimmt!!

Meine Frage: Ist der Zahnarzt verpflichtet dem Patienten mitzuteilen, dass die Zahnnerven gezogen werden?


Danke im voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 10:14
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AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Hallo

Da es erfahrungsgemäß selten so gelaufen ist, wie ein Threadsteller es beschreibt, werde ich auf diesen Fall nicht groß eingehen. Nur soviel;
Zitat:
Zitat von hinterseer
ein Patient besucht den zahnärztlichen Notdienst, da dem Patienten eine Kunststofffüllung herausgefallen ist. Während der Behandlung klagt der Patient über Schmezen, daraufhin beginnt der Zahnarzt die Zahnnerven des Patienten zu töten.
Was hätte der ZA denn tun sollen? Wenn der Zahnhals entzündet ist weil er frei liegt, der Nerv davon betroffen, sollte der ZA diesen nicht entfernen und den Patienten mit unerträglichen Schmerzen nach Hause schicken? Manchmal frage ich mich, was Patienten eigentlich verlangen.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2008, 15:56
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AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Zitat:
Zitat von Goldbart
Aufklärung vor der KV.
Wenn, dann ist es die KZV. Ob der ZA nun einen Satz sagt oder nicht, wer will dass im Streitfall beweisen.

PS: Bitte keine 5 Seiten, Goldbart. Danke.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2008, 16:44
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AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Zitat:
Zitat von Goldbart
Ich sprach von der KörperVerletzung.
Ach Goldbart. Dann hättetst du Kv schreiben müssen, denn dies könnte Köperverletzung bedeuten, aber KV. Es ist die Groß- und Kleinschreibung, die gern verwechselt wird.
Zitat:
Zitat von Goldbart
Stimmt, auf dieser Grundlage arbeiten viele Ganoven.
Richtig, denn so mancher Patient verdient dann auch noch Geld damit.
Zitat:
Zitat von Goldbart


Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 26.05.2008, 16:46
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AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Zitat:
Zitat von Pro
Richtig, denn so mancher Patient verdient dann auch noch Geld damit.
Ein Volltreffer! Auch wenn es zurzeit noch die Ausnahme ist...die Tendenz geht dahin, RTX und anderen Unsinnssendern sei Dank.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.05.2008, 17:01
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AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wie oft wurde im Juraforum KV geschrieben...?
Im Strafrecht vielleicht. Da aber Körperverletzung zusammen geschrieben wird, kann das Kürzel auch nicht 2 Großbuchstaben haben. Hier der Duden.
Zitat:
Zitat von Goldbart
Das geht schon deshalb nicht, weil es nicht beweisbar ist
Kommt immer darauf an wer klagt. Denk nach. Da Schmerzen auch nicht wirklich nachweisbar sind und man diese vorgaukeln kann, wird dass Schmerzengeld im Vergleich zu den "Schmerzen" dann höher sein.

Gruß

Pro
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Alt 26.05.2008, 17:21
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AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Goldbart, ich habe schon Patientenbeschwerden und Gutachten gelesen, da konnte man nur noch den Kopf schütteln. Die Mentalität "der Doktor hat ja ne Haftpflicht" wird häufiger. Das hängt jetzt nicht mit dem SV hier im Thread zusammen, aber der Gedanke "Geld fordern, der Doktor zahlts ja nicht selber" kommt nach meinem Geschmack immer öfter.
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Alt 26.05.2008, 18:40
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AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Grds. muss der Arzt den Patienten VOR der Behandlung über die Behandlung und evtl. Risiken etc. aufklären, auch wenn diese noch so fern liegen.
Das passiert aber in der Praxis (hier doppelte Bedeutung Tat und Ort ) eher selten. Anders als z.B. in Krankenhäusern, die sich regelmäßig vor einer Behandlung absichern.
__________________
Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 26.05.2008, 20:32
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AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Zitat:
Zitat von Goldbart
Krankenversicherung ist auch nur 1 Wort.
Und Krankenversicherung kürzt sich dann wie ab? Die Kranken und die Versicherung? Lass es gut sein, denn noch nicht einmal im kürzeln kommen wir auf einen Nenner.
Zitat:
Zitat von Libertin
Grds. muss der Arzt den Patienten VOR der Behandlung über die Behandlung und evtl. Risiken etc. aufklären
Nein!!! Hier geht es um eine Notfallbehandlung. Ich gebe mal ein Zitat zum Besten;

Pflichten des Arztes bei Notfallbehandlung

Ein Zahnarzt ist im Rahmen einer Notfallbehandlung nur verpflichtet, geeignete Behandlungsmaßnahmen der Krankheitssymptome wirksam zu bekämpfen (z. B. Herstellen der Schmerzfreiheit). Die Therapie der Krankheitsursache bleibt der Nachbehandlung vorbehalten. Der Arzt hat jedoch die Pflicht, den Patienten über die Notwendigkeit einer Nachbehandlung aufzuklären. Den Nachweis, dass der Mediziner dies unterlassen hat, muss der Patient erbringen.

Urteil des OLG Köln vom 16.06.1999

5 U 160/97


Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 26.05.2008, 20:37
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AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!!

Zitat:
Zitat von Pro
...geeignete Behandlungsmaßnahmen der Krankheitssymptome wirksam zu bekämpfen
uuups, dass muss ein klitzekleiner Fehler sein... , wohl eher "durch geeignete Behandlungsmaßnahmen die Krankheitssymptome wirksam zu bekämpfen"

Jetzt hast Du Goldbart eine Steilvorlage geliefert...
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