Dies ist eine Diskussion zu Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! ein Patient besucht den zahnärztlichen Notdienst, da dem Patienten eine Kunststofffüllung herausgefallen ist. Während der Behandlung klagt der Patient über Schmezen, daraufhin beginnt der Zahnarzt die Zahnnerven des Patienten zu töten. Der Patient wusste nicht, dass der Zahnarzt beginnt die Nerven des Zahnes zu ziehen, da der Patient von dem Zahnarzt nicht darüber aufgeklärt wurde. Nachdem ein oder zwei Nerven gezogen waren, klärte der Zahnarzt den Patienten auf. Der Patient hätte dieser Behandlung nicht zugestimmt!! Meine Frage: Ist der Zahnarzt verpflichtet dem Patienten mitzuteilen, dass die Zahnnerven gezogen werden? Danke im voraus! |
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| AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! Hallo Da es erfahrungsgemäß selten so gelaufen ist, wie ein Threadsteller es beschreibt, werde ich auf diesen Fall nicht groß eingehen. Nur soviel; Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! Zitat:
Ob der ZA nun einen Satz sagt oder nicht, wer will dass im Streitfall beweisen. PS: Bitte keine 5 Seiten, Goldbart. Danke. Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! Zitat:
Es ist die Groß- und Kleinschreibung, die gern verwechselt wird. Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! Zitat:
Ein Volltreffer! Auch wenn es zurzeit noch die Ausnahme ist...die Tendenz geht dahin, RTX und anderen Unsinnssendern sei Dank.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! Zitat:
Zitat:
Denk nach. Da Schmerzen auch nicht wirklich nachweisbar sind und man diese vorgaukeln kann, wird dass Schmerzengeld im Vergleich zu den "Schmerzen" dann höher sein. Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! Goldbart, ich habe schon Patientenbeschwerden und Gutachten gelesen, da konnte man nur noch den Kopf schütteln. Die Mentalität "der Doktor hat ja ne Haftpflicht" wird häufiger. Das hängt jetzt nicht mit dem SV hier im Thread zusammen, aber der Gedanke "Geld fordern, der Doktor zahlts ja nicht selber" kommt nach meinem Geschmack immer öfter.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! Grds. muss der Arzt den Patienten VOR der Behandlung über die Behandlung und evtl. Risiken etc. aufklären, auch wenn diese noch so fern liegen. Das passiert aber in der Praxis (hier doppelte Bedeutung Tat und Ort ) eher selten. Anders als z.B. in Krankenhäusern, die sich regelmäßig vor einer Behandlung absichern.
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! Zitat:
Die Kranken und die Versicherung? Lass es gut sein, denn noch nicht einmal im kürzeln kommen wir auf einen Nenner. Zitat:
Pflichten des Arztes bei Notfallbehandlung Ein Zahnarzt ist im Rahmen einer Notfallbehandlung nur verpflichtet, geeignete Behandlungsmaßnahmen der Krankheitssymptome wirksam zu bekämpfen (z. B. Herstellen der Schmerzfreiheit). Die Therapie der Krankheitsursache bleibt der Nachbehandlung vorbehalten. Der Arzt hat jedoch die Pflicht, den Patienten über die Notwendigkeit einer Nachbehandlung aufzuklären. Den Nachweis, dass der Mediziner dies unterlassen hat, muss der Patient erbringen. Urteil des OLG Köln vom 16.06.1999 5 U 160/97 Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt klärt Patienten über Behandlung nicht auf!! Zitat:
, wohl eher "durch geeignete Behandlungsmaßnahmen die Krankheitssymptome wirksam zu bekämpfen"Jetzt hast Du Goldbart eine Steilvorlage geliefert...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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