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Zahn muss gezogen werden

Dies ist eine Diskussion zu Zahn muss gezogen werden innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 19.01.2009, 12:41
V.I.P.
 
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Zahn muss gezogen werden

Folgender fiktiver Fall:

Patient P zieht um und wechselt auch den Zahnarzt. Der neue Zahnarzt Z sagt, dass die Wurzelfüllung, die unter einer Krone ist, an der eine Brücke dran hängt, sehr schlecht gemacht sei und dass die Gefahr bestünde, dass sich die Wurzel entzünden würde und dann sei der Zahn nicht mehr zu retten.

P sagt, dass diese Krone und die Brücke aber schon 10 Jahre drin sei und auch nie Probleme gemacht hätte. Daraufhin sagt Z, man wisse eben nie, wie lange so was halte, aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Zahn entzünde, sei eben sehr groß und es sei unverantwortlich gewesen überhaupt eine Krone auf so einen Zahn zu setzen. Außerdem sei der Stift, der in dem Zahn sei viel zu klein, auch das sei unverantwortlich und er würde P dann einen ordentlichen Stift dort einsetzen. Z sagt weiter, dass er über eine Zusatzausbildung verfüge, die ihn befähige, diese alte Wurzelfüllung zu entfernen und eine neue bessere Wurzelfüllung zu machen, die dann auch sicher und dauerhaft sei, das sei die einzige Möglichkeit diesen Zahn dauerhaft zu retten. Z sagt weiter, dass viele Kollegen ihm extra solche Fälle überweisen würden, weil er eben darauf sepziallisiert sei. Das weckt das Vertrauen von P, der schließlich seinen Zahn behalten möchte.

Z schlägt vor, die Krone, Stift und die Brücke zu entfernen, dann die Wurzelfüllung zu erneuern, dann ein Langzeitprovisorium dafür anzufertigen, was dann erst mal drei Jahre drauf bleiben könne. Es könne sogar bis zu 10 Jahren drauf bleiben, da die Materialien dafür heute schon sehr gut seien. Das sei sinnvoll, damit die Kosten für P nicht auf einen Schlag so extrem seien. Die Krankenkasse trägt nämlich die Kosten für eine solche Behandlung nicht. Kosten belaufen sich auf 1.400 Euro für Wurzelbehandlung und Langzeitprovisorium.

Termine werden vereinbart, die alten Kronen und die Brücke werden entfernt, die Wurzel behandelt. Das Langzeitprovisorium wird eingesetzt. Im Nachhinnein meint Z anhand der Röntgenbilder, die Behandlung sei nicht so erfolgreich gewesen, aber doch entscheidend verbessert worden. P kann gar keinen Unterschied in den vorher-nachher Röntgenbildern erkennen.

Nach einem halben Jahr lockert sich das Langzeitprovisorium. Z macht er provisorisch wieder fest, sagt aber, dass nun schnell etwas Dauerhaftes gemacht werden müsse, der Zahn sei doch zu schlecht, als das das Langzeitprovisorium länger halten würde.

Wieder werden Termine vereinbart. Geschätzte Kosten 1.500 Euro.

Bei der dann folgenden Behandlung, Z gibt an, den Zahn nun mit Kunststoffstifen neu aufzubauen, wird er aber zunehmend ungehalten. Nach zwei Stunden fängt er an das Zahnfleisch von P zu verbrennen, was schmerzhaft ist und als P das sagt, sagt Z, dann müsse der Zahn eben raus.

P ist schockiert und Z sagt, P könne sich sicher nicht daran erinnern aber er habe schon immer gesagt, dass dieser Zahn grenzwertig sei. Der Zahn sei eine einzige Ruine und er sei jetzt schon auf Knochenniveau und das würde nichts mehr. P kann sich tatsächlich nicht daran erinnern, meint aber dass das nicht an seiner mangelnden Erinnerungsfähigkeit liegen könne. P fragt, was denn dann nun gemacht werden müsse. Z meint, der Zahn müsse raus, dann müsse man 4 Monate warten und dann müsse ein anderer (gesunder Zahn!) beschliffen werden, damit da dann die Brücke befestigt werden könne. Die Kosten wären dabei dann geringfügig höher.

Es wird ein Termin vereinbart, um den Zahn zu ziehen.

Nun ärgert sich P aber und über diese misslungene und teure Behandlung. Er erinnert sich nicht, dass Z jemals etwas gesagt hat, dass die Behandlung nicht erfolgreich sein würde. Er meint, er hätte sich sicher auch nicht zu so einer Behandlung entschieden, wenn er um diese Möglichkeit eines solchen Ausgangs gewußt hätte. Denn vorher hatte er ja gar keine Beschwerden. Er meint, wenn das Risiko absehbar gewesen wäre, wäre es doch viel sinnvoller gewesen einfach abzuwarten, ob sich der besagte Zahn wirklich einmal entzünde und eben dann zu reagieren, anstelle schon jetzt den Zahn zu verlieren und einen Haufen Geld dazu.

Wie kann sich P nun verhalten? Hat er eine Möglichkeit, die Behandlung nicht zu bezahlen, bzw. kostenlosen Ersatz zu verlangen? An wen kann sich P wenden? Hätte Z nicht im voraus klar sagen müssen, dass das Risiko besteht, dass bei so einer Behandlung der Zahn gezogen werden muss?

Gruß, zeiten
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 12:52
V.I.P.
 
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AW: Zahn muss gezogen werden

Zitat:
Zitat von zeiten
Er erinnert sich nicht, dass Z jemals etwas gesagt hat, dass die Behandlung nicht erfolgreich sein würde. Er meint, er hätte sich sicher auch nicht zu so einer Behandlung entschieden, wenn er um diese Möglichkeit eines solchen Ausgangs gewußt hätte.
Das kann er vorbringen. Die Frage ist aber, ob diese Behauptung vor Gericht glaubhaft wäre. Der ZA wird sagen, er habe die Risiken sehr wohl erklärt. Fraglich auch, ob eine Helferin oder ein anderer Zeuge zugegen war.

Summa summarum ist das ein typischer Fall, bei dem ein unbedarfter und beschwerdeloser P gnadenlos abgezockt wurde. Ob er dies aber nachweisen kann ist eine andere Sache. Er kann sich an seine Krankenkasse und die zuständige Zahnärztekammer wenden und um Überprüfung bitten.

Da lernt man wieder, warum es "noli me tangere" heißt!

Vielleicht sagt Pro noch etwas dazu, der kennt sich in diesem Bereich gut aus.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 08:49
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AW: Zahn muss gezogen werden

Zitat:
Zitat von Humungus
Vielleicht sagt Pro noch etwas dazu, der kennt sich in diesem Bereich gut aus.
Ohne Worte.

Wenn man diese Geschichte liest, dann frag ich mich; Weshalb ist der Patient nicht gleich zu einem anderen ZA gegangen.

Um es kurz zu machen; ZA wechseln! Wenn ein Teil des Zahnersatzes Kassenleistung war, dann Mängelgutachten beantragen.

Gruß

Pro
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