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Wie vorgehen und bestehen Chancen....

Dies ist eine Diskussion zu Wie vorgehen und bestehen Chancen.... innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 14.03.2008, 08:51
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Wie vorgehen und bestehen Chancen....

Nehmen wir mal an, A klagt seit Monaten über sich steigernde Schulterschmerzen und veranlaßt über seinen Hausarzt eine MRT. Bei dieser MRT werden Defekte in der Schulter festgestellt und A begibt sich zunächst in eine Klinik, welche eine

Intervalläsion mit langer Bizepssehnenluxation Grad III nach Habermayer, nach medial und eine Subscapularissehnenpartialruptur

feststellen, welche operativ versorgt werden sollen. A sucht zur zweiten Abklärung/Diagnose einen niedergelassenen Chirurgen für Schultergelenke auf, welcher die Diagnose,

komplizierte Schulterluxation, Bankart-Läsion, traumatische Rotatorenmanschettenruptur, Humerushochstand, partielle Läsion der langen Bizepssehne, Ruptur der Subscapularissehne, Peritendinitis usw. (lt. Aussage des Arztes->ein Komplettschaden)

diagnostiziert. Da er mehr Vertrauen zu diesem "Spezialisten" hat, lässt er sich von diesem aufgrund dessen Ausage der Dringlichkeit der OP, operieren, ambulant. In den Folgemonaten, bereits eigentlich beginnend nach ca. 1 Monat, noch während A seine Schulterstütze tägt, klagt A über sich ständig steigernde Schmerzen im vorderen Schulterbereich...Reha Maßnahmen (ambulant) gestalten sich wegen der Schmerzen schwierig und werden nach 6 Monaten, wegen Erfolgslosigkeit, durch den Pysiotherapeuten, eingestellt. Im Verlauf der o.a. 6 Monate beklagte A ständig bei dem "Spezialisten" die Schulterschmerzen, welcher diese auf den "Heilungsverlauf, Entzündungen und der "schweren Bizepssehenverletzung" erklärt und Schmerzmittel und Cordison in die operierte Schulter spritzt.

A der früher leidenschaftlicher Sportler war, mit Liebe und Hingabe seinen Beruf ausübte, kann inzwischen mit seinem operierten Arm/Schulter keinerlei Gewicht(e) mehr anheben (Ende bei 5 Kilo), kann seinen Arm nur unter Schmerzen bewegen, wenn überhaupt, benötigt Nachts und tagsüber Schmerzmittel und befindet sich seit der OP, nun inzwischen seit 8 Monaten im Krankenstand. Der "Spezialist" des A schreibt diesen aufgrund seiner "schwere der Verletzungen" und "des entzündlichen Zustandes" weiterhin krank und verabreicht, wie bereits vorher, in 8-bis 14 tägigen Abständen intramuskulär in die OP-Stelle, Schmerzmittel und Cordison. Mehrfaches Bitten des A gegenüber dem "Spezialisten"auf eine neue MRT-Untersuchung lehnte der "Spezialist" mit irgendwelchen Aussagen über die "schwere der Verletzungen und dem völlig normaler Heilungsverlauf, halt langwieriger usw..."ab.

A sucht nun seinen Hausarzt auf, der ihm wiederrum eine MRT verschreibt. Die Radiologin stellt bereits bei Betrachten der ersten (alten) MRT-Bilder und den neu gemachten MRT-Bildern, Unstimmigkeiten zur ersten o.a Diagnose des "Spezialisten" fest, sowie erst recht Unstimmigkeiten bei dem OP-Bericht des "Spezialisten".

A begibt sich nun zu einem neuen Orthopäden/Schulterchirurgen, der beim Betrachten der neuen und alten MRT-Bildern, bei den Diagnosen und dem OP-Bericht des "Spezialisten" von A, fast zusammenbricht. Er kennt diesen "Spezialisten" und mußte schon mehrfach "geschädigte Patienten" von diesem - nachoperieren -. Auch A wird nachoperiert werden müssen, zumal der "Spezialist" offensichtlich einen Fadenanker falsch gesetzt hatte (lt. Aussage des neuen Arztes ein Pfusch und Kunstfehler sondergleichen), der das Schultergelenk, den Humeruskopf ständig verletzt(e) und 2 Sehnen nicht operativ versorgt worden sind. Desweiteren gibt der neue Arzt an, dass die erste Diagnose und auch der OP-Bericht des "Spezialisten" von A, aufgeblasen, überzogen und nicht der Wahrheit entsprechend sind.

A ist noch nicht von dem neuen Arzt operiert worden, zumal noch eine Vielzahl von abklärenden spezial CT's und Arthro-MRT's notwendig sind. Der neue Arzt von A bekräftigt seine Aussage, dass der "Spezialist" ein Pfuscher ist und "weggesperrt" gehört. Er will den A bei einer (eventl.) Klage gegen den "Spezialisten" unterstützen, indem er diesen zur Bestätigung seiner Diagnosen in eine Uni-Klinik überweisen will, vor der neuen OP, die seine Aussage bestätigen und den geschädigten A bei einer Klage gegen des "Spezialisten" ebenfalls unterstützen wird.

Zusammenfassung:

-falsche, unzutreffende und überzogene Erstdiagnose des "Spezialisten"
-falscher, nicht der Wahrheit entsprechender OP-Bericht "
-dadurch wurde bei A mehr in der Schulter operiert und aufwendiger, wie notwendig
-Kunstfehler durch falsches Setzen eines Fadenankers
-nichtversorgens zweier geschädigten Sehnen...
-Ablehnens einer neuen MRT
-ständige Schmerzen des A/Schultersteife/Armsteife
-langer Krankheitsverlauf

Der "Spezialist" des A könnte sich doch auch strafbar gemacht haben, begzüglich der falschen Diagnose, des falschen OP-Berichtes, zumindest gegenüber der Krankenkasse, dem A gegenüber auch durch die Darstellung einer schweren Verletzung der dadurch resultierenden Einwillung zur aufwendigen OP, die nur zum teil von Nöten gewesen wäre, durch den Kunstfehler usw.....

Vielen Dank für euer/Ihr Interesse an dem Beitrag und Statements....

PS: A lässt den "Spezialisten" im Glauben noch Patient bei ihm zu sein...

LG Jürgen P
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Alt 14.03.2008, 09:41
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AW: Wie vorgehen und bestehen Chancen....

Also, hier kann man so einiges schreiben. Erst mal zwei "Kleinigkeiten" vorweg:

1. A braucht dem Operateur (ich nenne ihn mal Arzt A) keine Geschichte vorzuspielen. Er wird durch das Vorspielen eines weiter bestehenden Vertrauensverhältnisses keine sinnvollen Informationen gewinnen, aber sich selbst unglaubwürdig machen.

2. Der nachbehandelnde Arzt (Arzt B) hat sich grob standeswidrig verhalten. Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, den Patienten von dem Verdacht der Fehlbehandlung zu informieren, ohne in einer derartigen Weise über Arzt A zu reden. Auch Arzt B schadet durch dieses Verhalten seiner Glaubwürdigkeit.

Und jetzt zum Thema:
A könnte dem Arzt A folgende Fehler unterstellen:
- fehlerhafte bzw. unvollständige Untersuchungen
- daraus folgend falsche Indikationsstellung
- entweder der Indikationsstellung entsprechende OP (die wäre dann korrekt) oder der Indikationsstellung nicht angemessene OP (wäre weitere Fehlbehandlung)
- unzureichende Information über die OP und ihre Folgen und Risiken (das ist übrigens der beste Ansatzpunkt für eine Klage)
- unzureichende oder unzulängliche Dokumentation unter anderem der OP (würde zur Beweislastumkehr führen und dem Arzt A das Genick brechen), eventuell bewusst falsche Dokumentation (wird so gut wie nie nachzuweisen sein)
- fehlerhafte Nachbehandlung durch Unterlassen weiterer notwendiger diagnostischer Schritte

So, und jetzt das Problem: alles muss A nachweisen, wobei natürlich der Nachweis der unzureichenden Dokumentation wegen der Beweislastumkehr mehr als die halbe Miete wäre. Die Nachweise werden mittels umfangreicher Gutachten geführt werden müssen. Es wäre zwar sinnvoll, durch den Arzt B und eine Klinik die Befunde festzuhalten, vor Gericht wird aber mit Sicherheit das eine oder andere Gutachten folgen.

Wie geht es weiter:
A hat drei Optionen: die Krankenkasse informieren, die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer informieren oder gleich zu einem Anwalt gehen, der alles in die Wege leitet. Die ersten beiden Schritte haben den Vorteil, für den Patienten vorerst kostenlos zu sein. Ich bezweifle aber, ob sie die Chancen auf einen Schuldspruch des Arztes so gut nutzen wie der letzte Schritt. Der Rechtsanwalt könnte zum Beispiel die Untersuchungen der Uni-Klinik gleich als Gutachten anfordern.

A muss damit rechnen, dass
- der Klageweg mindestens 5-10 Jahre dauert
- Arzt A stumm wie ein Fisch wird und sich nicht äußert, schon gar nicht entschuldigend (er darf es nicht, weil ihm seine Berufshaftpflicht sofort größte Probleme bereiten würde, aber das sagt RTX natürlich nicht, wenn auf die Tränendrüse gedrückt wird)
- A Kosten von mehreren Tausend Euro haben wird, bis ein (bzw. 3-4) Urteile gesprochen sind (Rechtsschutz?)
- die Tatsache, dass A "begeisterter Sportler" war, ihm zu einem massiven Nachteil in Hinsicht auf die Entschädigung reichen wird, weil Vorschäden anzunehmen sind.

Was an Schadenersatz herausspringen könnte? Dazu kann man von hier wirklich nichts sagen, weil es völlig auf den Einzelfall ankommt.
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