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Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 00:45
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Angry Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Hallo,

angenommen beim Patienten H wird ein Aneurysma der Bauchaorta wird festgestellt. Laut Aussage des Arztes K ist es lebendsbedrohlich und er stellt eine Überweisung aus für die Chirugische Behandlung. Die Patientin H lehnt die Überweisung ab. Der Arzt will das Aneurysma in weiteren Behandlungen untersuchen. Doch auch dies lehnt die Patientin H ab. Muss diese Ablehnung schriftlich erfolgen oder reicht die mündliche Aussage der Patientin, um den Arzt bei tödlichen Komplikationen aus seiner Schuld zu befreien?

2. Muss es immer wieder vom Arzt K gefragt werden, also bei jeder Behandlung, ob das Aneurysma untersucht werden muss. Sprich ob es besser wäre, es zu untersuchen?

Sorry dass es vielleicht etwas wirr ist mit allen Formulierungen...

LG Shera
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 13:00
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AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

1. Prinzipiell reicht eine mündliche Ablehnung (der Patient könnte beispielsweise auch eine Unterschrift verweigern). Der Arzt könnte aber später in die Bredouille kommen, wenn ihm vorgehalten wird, er hätte der H nicht die Konsequenzen ihrer Entscheidung klar und ausdrücklich genug klargemacht.

Ohne Unterschrift unter einen aussagekräftigen Wisch braucht man zumindest einen Zeugen für das Gespräch, das auch nachher protokolliert werden sollte.

2. Es ist möglich, dass ein Patient seine Meinung ändert, dies aber nicht selbständig äußert. Ich würde dem Arzt raten, das Thema immer wieder anzusprechen, es sei denn, der Patient würde auch dies ablehnen.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 14:31
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AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Ich möchte Humungus um eine weitere Option ergänzen, da ein Arzt speziell in solchen Fällen seine ordnungsgemäße Aufklärung & die Behandlungsablehnung durch Patienten sehr sauber dokumentiert haben muss.

Wenn die Indikation für einen chirurgischen Eingriff besteht, wäre einem Arzt in einer solchen Situation anzuraten, eine KH-Einweisung auszustellen und einen KTW oder RTW zu bestellen (je nach Rupturgefahr).

Lehnt der/die Patient(in) dann die Mitfahrt ab und es passiert etwas nach dem Verlassen der Praxis, ist der Arzt aus dem Schneider. Eine bessere Dokumentationsmöglichkeit, dass der/die Patient(in) in Bezug auf die Dringlichkeit einer Behandlung aufgeklärt wurde und der/die Patient(in) die Behandlung abgelehnt hat, fällt zumindest mir nicht ein.

Zitat:
Zitat von Goldbart
Eine solche Operation ist sehr unangenehm und ihrerseits mit einem ziemlich hohen Sterberisiko behaftet, daher ist es verständlich, dass viele Patienten eine solche ablehnen und einfach hoffen, dass keine Ruptur eintritt
.
Ich möchte Dich darauf aufmerksam machen, dass speziell für BAA-OPs sehr strenge Vorgaben in Kraft getreten sind.
Siehe hier: GBA Vereinbarung

Was das Sterberisiko im Zusammenhang mit einer OP betrifft, kann der Literatur vor allem entnommen werden, dass dieses bei bereits rupturierten Bauchaortenaneurysmen hoch ist. Bei allen anderen Fällen bewegen sich die Mortalitätsraten in mehr oder weniger "üblichen" Grenzen oder ist ein kausaler Zusammenhang mit der BAA-OP nicht belegt.

Mit solch allgemeinen Aussagen zu Sterberisiken solltest Du doch etwas sorgfältiger umgehen. Da streite ich mich auch gerne mit Dir.

Gruß
Ed
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 17:29
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AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Die Mortalität einer elektiven Operation eines Aortenaneurysmas liegt bei etwa 5%, bei grösserem Durchmesser noch höher. Das liegt deutlich über dem Risiko anderer OPs.
Klar. So eine OP ist ohne Zweifel eine schwierige Sache. Andererseits kann sie ein Leben retten. Es hängt vom Einzelfall ab, ob noch konservative Methoden gehen oder operiert werden muss, weil eine Ruptur wahrscheinlich ist.
Zitat:
Zitat von Goldbart
Ärzte müssen auch mal einsehen, wenn der Patient keine OP wünscht, und trotzdem einen guten Service erbringen, statt ihn durch Aufdrängen einer OP zu stressen.
Stimmt. Andererseits lehnen Patienten Operationen auch aus irrationalen Gründen ab, was dazu führt, dass sie einige Zeit später mit deutlich erhöhtem Risiko doch noch gemacht werden müssen.
Zitat:
Zitat von Goldbart
Dort brachten es die Fachid!oten übrigens fertig, ein Hirn-Aneurysma zu übersehen , aber aggressiv auf OP des Bauchaorten-Aneurysmas zu drängen. Die Gestresste starb dann am rupturierten Hirn-Aneurysma.
Siehst Du: eine OP mehr wäre besser gewesen...
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  #5 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 00:39
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AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Hallo ihr lieben.

Danke für die Antworten.

Mal angenommen H ist schon seit einem Jahr tod. Angenommen die Staatsanwaltschaft lässt das Verfahren einstellen, da angeblich K eine Überweisung zu einem chirugischen Eingriff H übergeben hat. Auch hat K eine falsche Diagnose im Jahr 2003 ausgestellt und angeblich im Jahre 2004 eine richtige Diagnose diagnostiziert. H hat nie was von einem Aneurysma berichtet.

Wie könnte nun eine Verwandte J beweisen, dass der Arzt K eine falsche Aussage macht?

Liebe Grüße Shera
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  #6 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 08:19
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AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Zitat:
Zitat von shera
Wie könnte nun eine Verwandte J beweisen, dass der Arzt K eine falsche Aussage macht?
So gut wie gar nicht.

Man müsste die Behandlungsunterlagen sehen, um beurteilen zu können, ob da etwas im Argen liegt. Die Chancen sind allerdings extrem gering.

Abgesehen davon: wie könnte man so sicher sein, dass die Diagnose von 2003 falsch wäre?
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  #7 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 11:16
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AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Angenommen Gericht G stellt ein Gutachten auf, indem Eindeutig hervorrgeht, das K eine nicht richtige Diagnose gestellt hat. H ist immer wenn was war, sofort zu den Verwandten gegangen und hat dies mittgeteilt. Auch bei einem Karzinom hat sie dies immer mittgeteilt.

H ging eines morgens zu zum Arzt K weil es ihr nicht gut ging. Und dann wurde H ins KH eingeliefert. Auch eine zweite Notop hat das Leben der H nicht gerettet.

Angenommen K will seine Akten fälschen. Ist ihm dies Möglich oder liegen der Krankenkasse auch berichte über eine ausgestellte Überweisung vor?

Sprich, könnte die Krankenkasse dokumentieren, dass eine Überweisung ausgestellt wurde, oder erst dann, wenn H davon Gebrauch gemacht hätte?



Liebe Grüße,

Shera
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  #8 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 11:33
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AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Zitat:
Zitat von shera
Angenommen Gericht G stellt ein Gutachten auf, indem Eindeutig hervorrgeht, das K eine nicht richtige Diagnose gestellt hat. H ist immer wenn was war, sofort zu den Verwandten gegangen und hat dies mittgeteilt. Auch bei einem Karzinom hat sie dies immer mittgeteilt.
Man müsste als nächsten Schritt nachweisen, dass diese Fehldiagnose erstens bei korrektem Arbeiten nicht möglich gewesen wäre und dass zweitens durch die korrekte Diagnose ein Schaden abgewendet worden wäre.

Zitat:
Zitat von shera
Angenommen K will seine Akten fälschen. Ist ihm dies Möglich oder liegen der Krankenkasse auch berichte über eine ausgestellte Überweisung vor?
Nur auch vom Patienten beim Zielarzt eingereichte Überweisungen können nachträglich eingesehen werden. Die Aufbewahrungsfrist für die Überweisungsformulare beträgt allerdings nur ein Jahr.

In der EDV (so sie benutzt wird) von Überweiser und Zielarzt könnte das Ausstellen dokumentiert sein, aber es gibt dafür keine Leistungsziffer, die bei der KV archiviert wäre. Doch, eine Pseudoziffer für den empfangenden Arzt, damit dieser (seit 2004) keine Praxisgebühr verlangt.

Eine Manipulation ist somit relativ einfach. Es sei denn, das Änderungsdatum jeder einzelnen Zeile wäre durch die EDV protokolliert oder es läge eine alte Datensicherung vor.

Ach ja: noch eines sollte man nicht vergessen: Je nach Alter und Allgemeinzustand wird der Arzt damit argumentieren, selbst eine OP das BAA wäre ein hohes Risiko gewesen. Das Unterlassen der OP sei daher nicht zweifelsfrei die schlechtere Alternative.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 12:39
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AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Zitat:
Zitat von Goldbart
J und andere nahestehende Verwandte könnten als Zeugen aussagen, dass H nichts vom Aneurysma wusste und K diese Diagnose wohl postmortem fabriziert hat, um seine unehrliche Haut zu retten.
Wie sollten sie als Zeugen dies aussagen? "Jawohl, Herr Richter, die H wusste nichts vom BAA..."
Zitat:
Zitat von Goldbart
Da K keinen von H unterschriebenen Beleg für die Ablehnung der OP hat, steht er ziemlich nackt da.
Im Gegenteil: er hat eine Notiz, dass er die H zur OP überwiesen hat. Dass diese das dann nicht wollte war ihre Entscheidung.

Zitat:
Zitat von Goldbart
Gerade wenn eine OP auch vom Arzt her weggelassen wird, ist es umso wichtiger, die Patientin über die Diagnose BAA und entsprechende Verhaltens- und Ernährungs-Anpassungen zu informieren, um die Ruptur zu verhindern! Da K dies unterlassen hat, ist er schuldig.
Du hast den SV nicht richtig gelesen. In dem überweist der Arzt die H zur OP...

Oder wollen wir jetzt als gegeben ansehen, dass der Arzt die Unterlagen manipuliert hat? Ich finde es interessant, wie der Thread beginnt und welchen Verlauf er nunmehr annimmt. Im Eingangspost war noch von einer Überweisung und dem Willen des Arztes die Rede, das BAA weiter zu untersuchen!

Ich möchte hier in aller Bescheidenheit anführen, dass eine Lücke zwischen 2004 und 2008 (Tod der Patientin) besteht. Was ist in dieser Zeit geschehen? Hat die Patientin diesen (oder einen anderen) Arzt aufgesucht? Oder blieb sie zu hause? Auch das Verhalten in diesen 4 (!) Jahren ist ein Hinweis, wie die Patientin zu ihren Erkrankung(en) stand.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 13:29
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AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Warum bringst Du dann eine mögliche Ausrede des K, warum er selber keine OP empfahl? (...) In #1 ist die Darstellung (Schutzbehauptung) des K wiedergegeben, um zu prüfen, ob diese wasserdicht ist!
In #1 ist beschrieben, dass der Arzt das BAA für lebensbedrohlich hält und eine Überweisung ausstellt.

Wir können jetzt gerne den Fall durchspielen, dass der Arzt die Unterlagen gefälscht hat. Wenn wir in diese Richtung gehen, ist allerdings jede Diskussion hoffnunglos. Immerhin werden die Hoffnungen des TE dann genährt.
Zitat:
Zitat von Goldbart
In dieser Zeit wusste H weder vom BAA noch von Ernährungs- und Verhaltensanpassungen zur Rupturvermeidung, also wuchs das BAA in den 4 Jahren weiter und rupturierte dann.
Und der Patient ging nicht zum Arzt? Zu keinem? Und ihm gings die ganze Zeit gut?
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