Dies ist eine Diskussion zu Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| angenommen beim Patienten H wird ein Aneurysma der Bauchaorta wird festgestellt. Laut Aussage des Arztes K ist es lebendsbedrohlich und er stellt eine Überweisung aus für die Chirugische Behandlung. Die Patientin H lehnt die Überweisung ab. Der Arzt will das Aneurysma in weiteren Behandlungen untersuchen. Doch auch dies lehnt die Patientin H ab. Muss diese Ablehnung schriftlich erfolgen oder reicht die mündliche Aussage der Patientin, um den Arzt bei tödlichen Komplikationen aus seiner Schuld zu befreien? 2. Muss es immer wieder vom Arzt K gefragt werden, also bei jeder Behandlung, ob das Aneurysma untersucht werden muss. Sprich ob es besser wäre, es zu untersuchen? Sorry dass es vielleicht etwas wirr ist mit allen Formulierungen... LG Shera |
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| AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? 1. Prinzipiell reicht eine mündliche Ablehnung (der Patient könnte beispielsweise auch eine Unterschrift verweigern). Der Arzt könnte aber später in die Bredouille kommen, wenn ihm vorgehalten wird, er hätte der H nicht die Konsequenzen ihrer Entscheidung klar und ausdrücklich genug klargemacht. Ohne Unterschrift unter einen aussagekräftigen Wisch braucht man zumindest einen Zeugen für das Gespräch, das auch nachher protokolliert werden sollte. 2. Es ist möglich, dass ein Patient seine Meinung ändert, dies aber nicht selbständig äußert. Ich würde dem Arzt raten, das Thema immer wieder anzusprechen, es sei denn, der Patient würde auch dies ablehnen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? Ich möchte Humungus um eine weitere Option ergänzen, da ein Arzt speziell in solchen Fällen seine ordnungsgemäße Aufklärung & die Behandlungsablehnung durch Patienten sehr sauber dokumentiert haben muss. Wenn die Indikation für einen chirurgischen Eingriff besteht, wäre einem Arzt in einer solchen Situation anzuraten, eine KH-Einweisung auszustellen und einen KTW oder RTW zu bestellen (je nach Rupturgefahr). Lehnt der/die Patient(in) dann die Mitfahrt ab und es passiert etwas nach dem Verlassen der Praxis, ist der Arzt aus dem Schneider. Eine bessere Dokumentationsmöglichkeit, dass der/die Patient(in) in Bezug auf die Dringlichkeit einer Behandlung aufgeklärt wurde und der/die Patient(in) die Behandlung abgelehnt hat, fällt zumindest mir nicht ein. Zitat:
Ich möchte Dich darauf aufmerksam machen, dass speziell für BAA-OPs sehr strenge Vorgaben in Kraft getreten sind. Siehe hier: GBA Vereinbarung Was das Sterberisiko im Zusammenhang mit einer OP betrifft, kann der Literatur vor allem entnommen werden, dass dieses bei bereits rupturierten Bauchaortenaneurysmen hoch ist. Bei allen anderen Fällen bewegen sich die Mortalitätsraten in mehr oder weniger "üblichen" Grenzen oder ist ein kausaler Zusammenhang mit der BAA-OP nicht belegt. Mit solch allgemeinen Aussagen zu Sterberisiken solltest Du doch etwas sorgfältiger umgehen. Da streite ich mich auch gerne mit Dir. Gruß Ed
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? Hallo ihr lieben. Danke für die Antworten. Mal angenommen H ist schon seit einem Jahr tod. Angenommen die Staatsanwaltschaft lässt das Verfahren einstellen, da angeblich K eine Überweisung zu einem chirugischen Eingriff H übergeben hat. Auch hat K eine falsche Diagnose im Jahr 2003 ausgestellt und angeblich im Jahre 2004 eine richtige Diagnose diagnostiziert. H hat nie was von einem Aneurysma berichtet. Wie könnte nun eine Verwandte J beweisen, dass der Arzt K eine falsche Aussage macht? Liebe Grüße Shera |
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| AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? Zitat:
Man müsste die Behandlungsunterlagen sehen, um beurteilen zu können, ob da etwas im Argen liegt. Die Chancen sind allerdings extrem gering. Abgesehen davon: wie könnte man so sicher sein, dass die Diagnose von 2003 falsch wäre?
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| AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? Angenommen Gericht G stellt ein Gutachten auf, indem Eindeutig hervorrgeht, das K eine nicht richtige Diagnose gestellt hat. H ist immer wenn was war, sofort zu den Verwandten gegangen und hat dies mittgeteilt. Auch bei einem Karzinom hat sie dies immer mittgeteilt. H ging eines morgens zu zum Arzt K weil es ihr nicht gut ging. Und dann wurde H ins KH eingeliefert. Auch eine zweite Notop hat das Leben der H nicht gerettet. Angenommen K will seine Akten fälschen. Ist ihm dies Möglich oder liegen der Krankenkasse auch berichte über eine ausgestellte Überweisung vor? Sprich, könnte die Krankenkasse dokumentieren, dass eine Überweisung ausgestellt wurde, oder erst dann, wenn H davon Gebrauch gemacht hätte? Liebe Grüße, Shera |
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| AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? Zitat:
Zitat:
In der EDV (so sie benutzt wird) von Überweiser und Zielarzt könnte das Ausstellen dokumentiert sein, aber es gibt dafür keine Leistungsziffer, die bei der KV archiviert wäre. Doch, eine Pseudoziffer für den empfangenden Arzt, damit dieser (seit 2004) keine Praxisgebühr verlangt. Eine Manipulation ist somit relativ einfach. Es sei denn, das Änderungsdatum jeder einzelnen Zeile wäre durch die EDV protokolliert oder es läge eine alte Datensicherung vor. Ach ja: noch eines sollte man nicht vergessen: Je nach Alter und Allgemeinzustand wird der Arzt damit argumentieren, selbst eine OP das BAA wäre ein hohes Risiko gewesen. Das Unterlassen der OP sei daher nicht zweifelsfrei die schlechtere Alternative.
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| AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Oder wollen wir jetzt als gegeben ansehen, dass der Arzt die Unterlagen manipuliert hat? Ich finde es interessant, wie der Thread beginnt und welchen Verlauf er nunmehr annimmt. Im Eingangspost war noch von einer Überweisung und dem Willen des Arztes die Rede, das BAA weiter zu untersuchen! Ich möchte hier in aller Bescheidenheit anführen, dass eine Lücke zwischen 2004 und 2008 (Tod der Patientin) besteht. Was ist in dieser Zeit geschehen? Hat die Patientin diesen (oder einen anderen) Arzt aufgesucht? Oder blieb sie zu hause? Auch das Verhalten in diesen 4 (!) Jahren ist ein Hinweis, wie die Patientin zu ihren Erkrankung(en) stand.
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| AW: Wie muss eine lebensrettende Behandlung abgelehnt werden? Zitat:
Wir können jetzt gerne den Fall durchspielen, dass der Arzt die Unterlagen gefälscht hat. Wenn wir in diese Richtung gehen, ist allerdings jede Diskussion hoffnunglos. Immerhin werden die Hoffnungen des TE dann genährt. Zitat:
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