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Werbung Ergotherapie - zulässig?

Dies ist eine Diskussion zu Werbung Ergotherapie - zulässig? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  • 1 Post By Angelito
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  #1 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 20:14
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Exclamation Werbung Ergotherapie - zulässig?

Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ich habe schon das HWG und das UWG durchgekaut, aber noch keine wirkliche Antwort gefunden:
Darf eine Ergotherapie-Praxis damit werben (Homepage), dass sie ihre Patienten länger behandelt, als von der KK bezahlt wird?

Wer da eine nachzulesende Rechtquelle kennt: Immer her damit!

Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 20:46
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AW: Werbung Ergotherapie - zulässig?

Ich denke wenn die das auch tatsächlich machen, dann ist nichts dagegen einzuwenden.
Mir persönlch wäre so ein Spruch zu riskant!
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 05:26
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AW: Werbung Ergotherapie - zulässig?

Zitat:
Zitat von Jury. Beitrag anzeigen
Darf eine Ergotherapie-Praxis damit werben (Homepage), dass sie ihre Patienten länger behandelt, als von der KK bezahlt wird?
Na, da kommen wir dann in den Bereich unentgeltlicher Leistungserbringung hinein. Und die Frage ist, ob dies bei Ergo erlaubt ist (wahrscheinlich nicht!).

Also, Frage: wird nach Ende der Kassentherapie unentgeltlich oder zu einem angemessenen, marktüblichen (sehr gummiartig, nicht?) Preis behandelt?

Übrigens sollte man bei so etwas nicht vergessen, dass der Streitwert von Abmahnungen wg. Verstoß gg UWG im gewerblichen Berich wesentlich höher ist als im privaten. Ein Streitwert von 50.000 Euro ist schnell angesetzt, was vierstellige Anwaltshonorare kostet. Lieber vorher informieren (gibt es eine Ergotherapeutenkammer oder einen Berufsverband?).
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 07:33
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AW: Werbung Ergotherapie - zulässig?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ich denke wenn die das auch tatsächlich machen, dann ist nichts dagegen einzuwenden.
Mir persönlch wäre so ein Spruch zu riskant!
Ja, die Behandlungszeit ist tatsächlich länger.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Na, da kommen wir dann in den Bereich unentgeltlicher Leistungserbringung hinein. Und die Frage ist, ob dies bei Ergo erlaubt ist (wahrscheinlich nicht!).
Gibt es zu "unentgeltlicher Leistungserbringung" in Heilberufen ein Gesetz?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Also, Frage: wird nach Ende der Kassentherapie unentgeltlich oder zu einem angemessenen, marktüblichen (sehr gummiartig, nicht?) Preis behandelt?
Nein, nach der Zeit, die von der Kasse übernommen wird, wird umsonst weitergearbeitet.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 08:53
V.I.P.
 
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AW: Werbung Ergotherapie - zulässig?

Zitat:
Zitat von Jury. Beitrag anzeigen
Gibt es zu "unentgeltlicher Leistungserbringung" in Heilberufen ein Gesetz?
Bei Ärzten beispielsweise ja!

Zitat:
Nein, nach der Zeit, die von der Kasse übernommen wird, wird umsonst weitergearbeitet.
Das kann ein Mittel unlauterer Werbung sein, da man sich gegenüber dem Konkurrenten einen Vorteil verschafft. Zum Zeitpunkt der unentgeltlichen Leistungserbringung macht der Ergotherapeut ja "Miese", und es muss geprüft werden, ob sich das in einem akzeptablen Rahmen bewegt.

Einfaches Beispiel: ein Patient erhält 30 Sitzungen genehmigt, der ET schlägt 3 gratis drauf. Da würde ich sagen, dass das wahrscheinlich kein Problem ist, anders sieht es aus, wen man auf 12 genehmigte Sitzung weitere 12 schenkt.

"Unentgeltliche Leistungserbringung" ist bei Heilberufen immer ein Problem, weil bei einem Patienten nicht der Eindruck erweckt werden soll, dass etwas hergeschenkt wird. Außerdem soll ein hoher Standard beibehalten werden, um Seriosität zu garantieren. Bei Dumping muss der Standard sinken. Therapeuten ist das verboten, GKVen machen das ständig. Stimmts?
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