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Welche Entscheidungen kann Enkel für Großeltern treffen

Dies ist eine Diskussion zu Welche Entscheidungen kann Enkel für Großeltern treffen innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 14.03.2010, 09:34
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Welche Entscheidungen kann Enkel für Großeltern treffen

Stellen wir uns vor eine Großmutter hat den Beginn einer Altersdemenz. Beide Großeltern sind über 80. Großvater ist mit der Situation aufgrund seines eigenen Alters damit ziemlich überfordert. Die eigenen Kinder unternehmen in dieser Sache nichts.
Können Enkelkinder mit dem Hausarzt der Großeltern ein Beratungsgespräch führen bzw. ärztliche Entscheidungen/Behandlungen zusammen mit dem Arzt treffen? Oder ist dies nur den eigenen Kindern der Großeltern überlassen bzw. muss die Großmutter einer Behandlung zustimmen?
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Alt 14.03.2010, 10:25
V.I.P.
 
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AW: Welche Entscheidungen kann Enkel für Großeltern treffen

So lange nicht gerichtlich festgestellt wurde, dass die Großmutter nicht selbst entscheidungfähig ist und ihr ein Betreuer zur Seite gestellt wurde, kann niemand gegen ihren Willen entscheiden!

Gespräche Angehöriger mit dem behandelnden Arzt sind zwar möglich, dürften aber wegen dessen Schweigepflicht arg schwierig werden. Der Arzt kann zwar entscheiden, dass es im mutmaßlichen Willen der Großmutter liegt, bewegt sich aber auf dünnem Eis.

Dies ist und bleibt ein Familienproblem, mit dem die Familie klar kommen muss. Sehen die Enkel das Wohlergehen gefährdet, können sie das Amtsgericht oder auch die Polizei informieren, die der Sache nachgehen muss.

Eine unangenehme und üble Sache, die leider immer häufiger wird, weil der Familienzusammenhalt nicht mehr besteht.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 12:22
V.I.P.
 
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AW: Welche Entscheidungen kann Enkel für Großeltern treffen

hallo,
normalerweise darf sich niemand in die angelegenheiten einer anderen einmischen. es sei denn die andere stimmte dem zu. ärzliche schweigepflicht gilt sowohl für die enkel als auch für die kinder. die oma kann aber den arzt davon entbinden und ihm quasi ausdrücklich erlauben mit den enkeln sie zu sprechen.

falls die großmutter das nicht will und mit ihrer situation nicht mehr alleine zurecht kommen, wäre es vielleicht sinnvoll eine rechtliche betreuung für sie anzuregen. das geht beim amtsgericht. die veralteten aber immer noch geläufigen begriffe sind: vormundschaft und entmündigung.... heute wird niemand mehr entmündigt oder entrechtet und daher heißt das kind heute betreuung.

in vielen fällen übernimmt das dann jeweils der ehepartner. da der großvater das wohl selber auch nicht schafft, kann es ein enkel übernehmen, wenn die großmutter damit einverstanden ist. falls sie das nicht möchte und sich niemand in der familie oder freundeskreis findet, den die oma als betreuer(in) haben möchte oder es in der familie zu streitigkeiten deswegen kommt, wird das gericht einen fremden betreuer bestellen.

zunächst wird vom gericht geprüft, ob eine betreuung wirklich notwendig ist.

es gibt verschiedene aufgabenkreise, für die eine betreuerin dann zuständig sein könnte, je nachdem wo die betroffene hilfe benötigt. das kann die finanziellen dinge betreffen und auch die gesundheitssorge, etc.

wenn die enkelin so einen antrag bei gericht stellt, kann sie auch gleich dazu schreiben, dass sie die betreuung übernehmen würde.

falls die demenz der oma noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass sie nicht mehr geschäftsfähig ist, könnte auch eine vollmacht eine möglichkeit sein, ihre angelegenheiten zu besorgen. stichwort: vorsorgevollmacht....
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