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Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

Dies ist eine Diskussion zu Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 09:29
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Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

Guten Morgen,

Einen Patienten sollten im letzten September sechs Weisheitszähne gezogen werden. Einen Monat nach der OP ist dann plötzlich wieder ein Zahn durchgebrochen. Nach einen Röntgentermin war klar:
Der Kieferchirurg hat einen Weisheitszahn vergessen zu ziehen. Es wurde zudem kein Termin zur Nachkontrolle angesetzt. Eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Nach der OP wurde dem Patienten gesagt, dass er den Zahn angeblich heruntergeschluckt hätte.

Da der Patient nun ein weiteres mal operiert werden muss, würde er gerne wissen, in welchem Rahmen sich sein Anspruch auf Schadensersatz beläuft?!

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Gruß
Timo
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 13:13
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AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

Zitat:
Zitat von Timo83
Einen Patienten sollten im letzten September sechs Weisheitszähne gezogen werden.
Wieviel? Sicher das es sich um Weisheitszähne handelt? Die Anzahl 4 wäre wohl realer.

Gruß

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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 13:18
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AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

es handelt sich wie oben beschrieben um "sechs" Weisheitszähne...
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  #4 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 14:31
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AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

Zitat:
Zitat von Timo83
es handelt sich wie oben beschrieben um "sechs" Weisheitszähne...
Dann wäre dieser Mensch ein anatomisches Wunder. Denn neben den 28 Zähnen des Menschen hat jeder 4 Weisheitszähne. Der Weisheitszahn gehört zu den Molaren (die letzten 3 Backenzähne). Das aber 6 Weisheitszähne vorhanden sein sollen, kann ich nicht glauben.

Gruß

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  #5 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 15:11
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AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

Hier geht es nicht darum, etwas zu "glauben"! Dazu kann man in die Kirche gehen...

Fakt ist:
Der Mensch hat in der Regel vier Weisheitszähne. Es kommt jedoch in einigen Fällen sogar dazu, dass bis zu "acht" Weisheitszähne sich bilden. Ist im übrigen im Internet auch nachzulesen!

In dem oben genannten Beispiel sind es wie bereits beschrieben "sechs" Weisheitszähne.

So vielleicht gibt es ja jetzt mal ein paar produktive Postings.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 15:29
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AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

Zitat:
Zitat von Timo83
Fakt ist:
Der Mensch hat in der Regel vier Weisheitszähne. Es kommt jedoch in einigen Fällen sogar dazu, dass bis zu "acht" Weisheitszähne sich bilden. Ist im übrigen im Internet auch nachzulesen!
Könnten Sie mir bitte einen Link einstellen? Danke.

Gruß

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  #7 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 15:41
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  #8 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 15:48
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AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

Ok, überzeugt. Was es nicht alles gibt. Danke.
Zitat:
Zitat von Timo83
Da der Patient nun ein weiteres mal operiert werden muss, würde er gerne wissen, in welchem Rahmen sich sein Anspruch auf Schadensersatz beläuft?!
Schadenserstz setzt einen Behandlungsfehler voraus. Ob dieser gegeben ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Man sollte sich grundsätzlich an seine KK wenden, da diese ebenso Leistungsträger dieser Geschichte ist und einen eventuellen Regressanspruch hat. Die KK verweist einen dann an die jeweilige Schlichtungsstelle.

Um es kurz zu machen. Zur KK, dann erfährt man den Rest. Oder maan sucht sich einen Fachanwalt, der kostet jedoch. Es macht keinen Sinn Ihnen jetzt die §§§ zu erklären, denn jeder Fall ist individuell.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 15:59
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AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

danke....die private KK wurde bereits kontaktiert. Da es über die Beihilfe läuft und nicht über die KK muss der Patient sich selber um den Fall kümmern.

Das hier wäre ein möglicher Fahrplan:

1. Behandlungsunterlagen anfordern (in Kopie) - liegen vor
2. Patientenberatungsstellen der zuständigen Landeszahnärztekammer konsultieren
3.Kontakt zu einem spezialisierten Medizin - RA aufnehmen
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  #10 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 16:05
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AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

Zitat:
Zitat von Timo83
Das hier wäre ein möglicher Fahrplan:

1. Behandlungsunterlagen anfordern (in Kopie) - liegen vor
2. Patientenberatungsstellen der zuständigen Landeszahnärztekammer konsultieren
3.Kontakt zu einem spezialisierten Medizin - RA aufnehmen
In der Reihenfolge; 3, 1, 2 ist es besser. Jedenfalls in diesem Fall.

Gruß

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