Dies ist eine Diskussion zu Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch Einen Patienten sollten im letzten September sechs Weisheitszähne gezogen werden. Einen Monat nach der OP ist dann plötzlich wieder ein Zahn durchgebrochen. Nach einen Röntgentermin war klar: Der Kieferchirurg hat einen Weisheitszahn vergessen zu ziehen. Es wurde zudem kein Termin zur Nachkontrolle angesetzt. Eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht. Nach der OP wurde dem Patienten gesagt, dass er den Zahn angeblich heruntergeschluckt hätte. Da der Patient nun ein weiteres mal operiert werden muss, würde er gerne wissen, in welchem Rahmen sich sein Anspruch auf Schadensersatz beläuft?! Vielen Dank schonmal im Vorraus! Gruß Timo |
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| AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch es handelt sich wie oben beschrieben um "sechs" Weisheitszähne... |
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| AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch Hier geht es nicht darum, etwas zu "glauben"! Dazu kann man in die Kirche gehen... Fakt ist: Der Mensch hat in der Regel vier Weisheitszähne. Es kommt jedoch in einigen Fällen sogar dazu, dass bis zu "acht" Weisheitszähne sich bilden. Ist im übrigen im Internet auch nachzulesen! In dem oben genannten Beispiel sind es wie bereits beschrieben "sechs" Weisheitszähne. So vielleicht gibt es ja jetzt mal ein paar produktive Postings. |
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| AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch |
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| AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch Ok, überzeugt. Was es nicht alles gibt. Danke. Zitat:
Um es kurz zu machen. Zur KK, dann erfährt man den Rest. Oder maan sucht sich einen Fachanwalt, der kostet jedoch. Es macht keinen Sinn Ihnen jetzt die §§§ zu erklären, denn jeder Fall ist individuell. Gruß Pro |
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| AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch danke....die private KK wurde bereits kontaktiert. Da es über die Beihilfe läuft und nicht über die KK muss der Patient sich selber um den Fall kümmern. Das hier wäre ein möglicher Fahrplan: 1. Behandlungsunterlagen anfordern (in Kopie) - liegen vor 2. Patientenberatungsstellen der zuständigen Landeszahnärztekammer konsultieren 3.Kontakt zu einem spezialisierten Medizin - RA aufnehmen |
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| AW: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch Zitat:
Gruß Pro |
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