Dies ist eine Diskussion zu Vorsatz oder fahrlässig??? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Die betreffenden Blutwerte lagen 30 % unter bzw. über den Normwerten. In der Folge kam es durch eine Fehlbehandlung zu einer schweren körperlichen Schädigung des Patienten. Liegt in einem solchen Fall nun fahrlässige - durch Unkenntnis bzw. Schußlichkeit - oder vorsätzliche Körperverletzung - grober Behandlungsfehler - vor? |
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| AW: Vorsatz oder fahrlässig??? Zitat:
Zitat:
EDIT: hier ein Kommentar: http://books.google.com/books?id=fOt...%20bgh&f=false und hier ein Urteil über einen gar schrecklichen Doktor, der weiter praktizieren darf. Man beachte, dass bei den Taten a) und c) der Patient absichtlich belogen wurde, also sein Einverständnis nicht wirksam erklären konnte: http://www.gesr.de/media/BGH-20_1_04-1_StR_319-03.pdf
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. Geändert von Humungus (05.03.2010 um 17:57 Uhr). |
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| AW: Vorsatz oder fahrlässig??? @ Humungus Interessanter Beitrag! Der "Eingriff" des Arztes ist in diesem Fall die Verordnung von Krankengymnastik - medizinisch gesehen vollkommener Unsinn. Die auffälligen Abweichungen des Blutbildes von den Normwerten hat er offensichtlich nicht "registriert". Ein Pilot, der einen leeren Kraftstofftank "übersieht", gibt für diesen Fehler die Lizenz ab. |
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| AW: Vorsatz oder fahrlässig??? Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vorsatz oder fahrlässig??? Zitat:
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| AW: Vorsatz oder fahrlässig??? Zitat:
Es müsste geprüft werden, ob bei dieser Form der Anämie ein erhöhtes Blutungsrisiko besteht und ob dies dem Arzt bewusst gewesen sein musste. Wie auch immer: Du siehst den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Strafrechtlich ist das natürlich relevant, es wird im zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess in erster Linie aber darum gehen, einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen. Die Feststellung eines Vorsatzes würde wohl auch die Beweislastumkehr erreichen, aber leicht wird das nicht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vorsatz oder fahrlässig??? Zitat:
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| AW: Vorsatz oder fahrlässig??? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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