Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vorsatz oder fahrlässig???

Dies ist eine Diskussion zu Vorsatz oder fahrlässig??? innerhalb des Forums Medizinrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 15:18
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 205
Keine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Vorsatz oder fahrlässig???

Ein Arzt "übersah" bei einer Blutuntersuchung eine Anämie des Patienten, obwohl er diese nach dem fachärztlichen Standard erkennen hätte müssen.

Die betreffenden Blutwerte lagen 30 % unter bzw. über den Normwerten. In der Folge kam es durch eine Fehlbehandlung zu einer schweren körperlichen Schädigung des Patienten.

Liegt in einem solchen Fall nun fahrlässige - durch Unkenntnis bzw. Schußlichkeit - oder vorsätzliche Körperverletzung - grober Behandlungsfehler - vor?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 16:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Vorsatz oder fahrlässig???

Zitat:
Zitat von 3LTI
vorsätzliche Körperverletzung - grober Behandlungsfehler - vor?
Diese Verbindung ist meiner Meinung nach nicht automatisch gegeben. Ein grober Behandlungsfehler führt zu einer Beweislastumkehr, ist aber nicht automatisch Nachweis eines Vorsatzes. Der ist m.M. dann gegeben, wenn der Arzt die Schädigung des Patienten wissentlich und billigend in Kauf nimmt, im Wissen der fehlenden Einwilligung operiert oder aus anderen Gründen absichtlich falsch handelt.

Zitat:
Zitat von http://www.rechtsanwalt-louis.de/strafverteidiger_-_arztstrafrecht.htm
Der BGH ist der Ansicht, dass die Annahme, dass die Art und Weise der Behandlung eines Patienten durch einen Arzt nicht am Wohl des Patienten orientiert war, auch bei grob fehlerhaften Verhalten des Arztes häufig fern liegt. Bei einer Annahme einer vorsätzlichen Körperverletzung müssen "sachfremde Motive" das Handeln des Arztes bestimmt haben. Dabei ist maßgeblich, ob der behandelnde Arzt die negativen Folgen für den Patienten gebilligt hat.
Vielleicht suchst Du mal nach dem angesprochenen Urteil.

EDIT: hier ein Kommentar: http://books.google.com/books?id=fOt...%20bgh&f=false
und hier ein Urteil über einen gar schrecklichen Doktor, der weiter praktizieren darf. Man beachte, dass bei den Taten a) und c) der Patient absichtlich belogen wurde, also sein Einverständnis nicht wirksam erklären konnte: http://www.gesr.de/media/BGH-20_1_04-1_StR_319-03.pdf
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.

Geändert von Humungus (05.03.2010 um 17:57 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 18:46
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 205
Keine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorsatz oder fahrlässig???

@ Humungus

Interessanter Beitrag!

Der "Eingriff" des Arztes ist in diesem Fall die Verordnung von Krankengymnastik - medizinisch gesehen vollkommener Unsinn. Die auffälligen Abweichungen des Blutbildes von den Normwerten hat er offensichtlich nicht "registriert". Ein Pilot, der einen leeren Kraftstofftank "übersieht", gibt für diesen Fehler die Lizenz ab.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 19:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Vorsatz oder fahrlässig???

Zitat:
Zitat von 3LTI
Der "Eingriff" des Arztes ist in diesem Fall die Verordnung von Krankengymnastik - medizinisch gesehen vollkommener Unsinn. Die auffälligen Abweichungen des Blutbildes von den Normwerten hat er offensichtlich nicht "registriert".
Man wird ihm für den Vorsatz nachweisen müssen, dass er sicher hätte wissen müssen (und auch in Kauf genommen hat), dass bei den vorliegenden Blutwerten die Krankengymnastik nicht indiziert und schädlich gewesen sei. Je nach Laborwert kann eine Unterschreitung von 30 Prozent (beispielsweise bei den Gerinnungsparametern) eine massive Gefahr darstellen - oder auch nicht. Hier also gut möglich, dass zwar ein grober Behandlungsfehler vorliegt, aber kein Vorsatz.

Zitat:
Zitat von 3LTI
Ein Pilot, der einen leeren Kraftstofftank "übersieht", gibt für diesen Fehler die Lizenz ab.
Du hast wahrscheinlich schon gelesen, dass der Entzug der Approbation nur dann gerechtfertigt ist, wenn davon ausgegangen werden muss, dass sich der Arzt auch in Zukunft berufsunwürdig verhält. Ich bin im Luftfahrtwesen zu wenig bewandert, um zu beurteilen, ob der Pilot die Lizenz nur vorübergehend oder anhaltend verliert...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 20:07
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 205
Keine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorsatz oder fahrlässig???

Zitat:
Zitat von Humungus
Man wird ihm für den Vorsatz nachweisen müssen, dass er sicher hätte wissen müssen (und auch in Kauf genommen hat), dass bei den vorliegenden Blutwerten die Krankengymnastik nicht indiziert und schädlich gewesen sei. Je nach Laborwert kann eine Unterschreitung von 30 Prozent (beispielsweise bei den Gerinnungsparametern) eine massive Gefahr darstellen - oder auch nicht. Hier also gut möglich, dass zwar ein grober Behandlungsfehler vorliegt, aber kein Vorsatz.
Ein betreffender Blutwert ist nach dem medizinischen Standard - bspw. Pschyrembel 161. Auflage - mit Sicherheit ein eindeutiger Hinweis auf eine Anämie. Diesen hat der Doc offensichtlich "übersehen" oder nicht gekannt. In der Folge hätte der Doc auch eine andere Therapie ansetzen müssen. Auch dies kann in der o. a. Quelle nachgelesen werden. Ich denke die v. g. Lit., kann auch von einem Gutachter nicht ignoriert werden. Ansonsten müsste dieser beweisen, warum er gerade in diesem Punkt vom medizin. Standard abweicht.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 20:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Vorsatz oder fahrlässig???

Zitat:
Zitat von 3LTI
Ein betreffender Blutwert ist nach dem medizinischen Standard - bspw. Pschyrembel 161. Auflage - mit Sicherheit ein eindeutiger Hinweis auf eine Anämie. Diesen hat der Doc offensichtlich "übersehen" oder nicht gekannt. In der Folge hätte der Doc auch eine andere Therapie ansetzen müssen. Auch dies kann in der o. a. Quelle nachgelesen werden. Ich denke die v. g. Lit., kann auch von einem Gutachter nicht ignoriert werden.
Der Pschyrembel ist ein nettes Nachschlagewerk. Mehr aber auch nicht. Ein Gutachter wird sich mit so etwas garantiert nicht abgeben, sondern einschlägige Literatur heranziehen.

Es müsste geprüft werden, ob bei dieser Form der Anämie ein erhöhtes Blutungsrisiko besteht und ob dies dem Arzt bewusst gewesen sein musste.

Wie auch immer: Du siehst den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Strafrechtlich ist das natürlich relevant, es wird im zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess in erster Linie aber darum gehen, einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen. Die Feststellung eines Vorsatzes würde wohl auch die Beweislastumkehr erreichen, aber leicht wird das nicht.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 20:57
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 205
Keine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorsatz oder fahrlässig???

Zitat:
Zitat von Humungus
Der Pschyrembel ist ein nettes Nachschlagewerk. Mehr aber auch nicht. Ein Gutachter wird sich mit so etwas garantiert nicht abgeben, sondern einschlägige Literatur heranziehen.
Auch im Buch Medikamentöse Therapie: Arzneimittellehre für Gesundheitsberufe von Franz-Josef Kretz und Sebastian Reichenberger werden die kritischen Blutwerte bestätigt.

Zitat:
Zitat von Humungus
Es müsste geprüft werden, ob bei dieser Form der Anämie ein erhöhtes Blutungsrisiko besteht und ob dies dem Arzt bewusst gewesen sein musste.
Trifft in diesem Fall nicht zu. Es lag eine perniziöse Anämie - makrozytäre Anämie - verbunden mit neurologischen Ausfällen vor, unbehandelt - bspw. mit Krankengymnastik - endet die Sache tödlich.

Zitat:
Zitat von Humungus
Wie auch immer: Du siehst den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Strafrechtlich ist das natürlich relevant, es wird im zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess in erster Linie aber darum gehen, einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen. Die Feststellung eines Vorsatzes würde wohl auch die Beweislastumkehr erreichen, aber leicht wird das nicht.
Nach den vorliegenden Fakten wird es wohl fahrlässig sein.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 21:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Vorsatz oder fahrlässig???

Zitat:
Zitat von 3LTI
Trifft in diesem Fall nicht zu. Es lag eine perniziöse Anämie - makrozytäre Anämie - verbunden mit neurologischen Ausfällen vor, unbehandelt - bspw. mit Krankengymnastik - endet die Sache tödlich.
Hm. Im Blutbild eine Perniziosa und der Arzt hat wegen der neurologischen Ausfälle Krankengymnastik verordnet? Klingt nach Hausarzt der alten Schule...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vorsatz oder Fahrlässigkeit Bürgerliches Recht allgemein 21.03.2010 18:59
Vorsatz oder nicht Bürgerliches Recht allgemein 09.05.2007 14:29
grob Fahrlässig oder Körperverletzung?? Sportrecht 19.11.2006 21:47
Vorsatz oder nicht Vorsatz das ist hier die Frage Strafrecht - Examensvorbereitung 11.08.2005 22:33
grob fahrlässig ? Oder etwa nicht ? Straßenverkehrsrecht 01.07.2004 09:56





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medizinrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN