Dies ist eine Diskussion zu Vorladung (Straftat nach dem Arzneimittelgesetz) innerhalb des Forums Medizinrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vorladung (Straftat nach dem Arzneimittelgesetz) in der Ermittlungssache wegen sonstige Straftat nach dem Arzneimittelgesetz gemäß Par 95. AMG am xxx ist M als Beschuldigter erforderlich M wird daher gebeten am xxxx Vorzusprechen. mit was muss jetzt M rechnen? Anzeige? Hausdurchsuchung? Bußgeld? was wird den M dort alles gefragt? Muss M alles erzählen was er weis? |
| |||||
| AW: Vorladung (Straftat nach dem Arzneimittelgesetz) Er ist nicht verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen, und kann ihn beispielsweise (wenn er nett ist) telefonisch absagen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Vielleicht sollte sich M von einem Anwalt beraten lassen. Achtung: nicht auf PNs von einem Spammer hier reagieren, der verspricht, gegen einige Hundert Euro helfen zu können!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Vorladung (Straftat nach dem Arzneimittelgesetz) verfällt die Anzeige wenn es nicht Strafbar ist? |
| |||
| AW: Vorladung (Straftat nach dem Arzneimittelgesetz) Nein. Es wird doch ersteinmal nur geprüft, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Zitat:
Wer ist das bitte?Gruß Pro |
| |||
| AW: Vorladung (Straftat nach dem Arzneimittelgesetz) Darüber gab es schon eine Diskussion. Das ist irgendein windiger Anwalt mit Sitz in Weißrussland oder so. Der bietet vor allem Leuten mit Drogen- oder Führerscheinproblemen an, ihnen unbürokratisch gegen Zahlung von einigen Hundert Euro zu helfen. Natürlich ist die Kohle weg.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Vorladung (Straftat nach dem Arzneimittelgesetz) Zitat:
![]() Gruß Pro |
| |||
| AW: Vorladung (Straftat nach dem Arzneimittelgesetz) Wers noch nicht weiß: Bitte lesen! Betrug und Erpressung im Jura Forum...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Straftat nach Par 29 BtMG | Betäubungsmittelrecht | 05.12.2010 04:03 |
| Straftat nach § 164 ??? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 09.08.2010 14:53 |
| Straftat nach dem Sprengstoffgesetz | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 12.05.2010 19:06 |
| Straftat nach § 106 UrhG | Urheberrecht | 06.08.2008 12:35 |
| Vorladung wegen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz | Betäubungsmittelrecht | 03.02.2008 22:11 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios