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Vorkassen-Regelung als Basis für eine Klage-Welle ?!

Dies ist eine Diskussion zu Vorkassen-Regelung als Basis für eine Klage-Welle ?! innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 14:18
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Question Vorkassen-Regelung als Basis für eine Klage-Welle ?!

Liebe Forenteilnehmer,

... im Prinzip hat nach jetzigem Stand der Patient bei der Inanspruchnahme des max. Satzes der Zuzahlungsregelung ein
Sonderkündigungsrecht. Dies ist aber wegen der Beitragsgleich-
heit bei allen Krankenkassen eigentlich vollkommen sinnlos.

Eine praktisch schwierige Neuregelung ist die Zahlung gegen
Vorkasse die wohl als Optionsrecht nun dazukommt. Ein Patient
kann ja auch die Zahlung einer Arztrechnung herauszögern bis
die Erstattungsbestätigung der Krankenkasse vorliegt. Das wird
wohl in der Realität auch so gemacht werden. Jedoch sollen die meisten Fachärzte ihre Honorare nach den Privatrechtlichen Sätzen in Ansatz bringen. Wird eine Zunahme dieses Problems nicht auf kurz oder lang zu einer erhöhten Klagewelle vor den Gerichten führen.

Frage c) Sind das nicht Rechtsfälle die normal vor dem Amtsgericht ausgetragen werden würden ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 14:52
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AW: Vorkassen-Regelung als Basis für eine Klage-Welle ?!

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Dies ist aber wegen der Beitragsgleich-
heit bei allen Krankenkassen eigentlich vollkommen sinnlos.
Ach, verlangen die KrankenKassen nicht unterschiedliche Beiträge wegen der Zuzahlungen? Sie erstaunen mich...einige hunderttausend Patienten sind nicht Ihrer Meinung gewesen und haben bereits gewechselt.

Zitat:
Eine praktisch schwierige Neuregelung ist die Zahlung gegen Vorkasse die wohl als Optionsrecht nun dazukommt.
Eine Zahlung gegen Vorkasse ist nach BGB nicht legitim und auch nicht vorgesehen. Der Begriff "Vorkasse" entspringt der Feder von Propagandisten. Komisch nur, dass Nahles nach 20 Semestern Germanistikstudium nicht zwischen Vorkasse und Zahlung nach Rechnungserhalt unterscheiden kann. Und für Kalle Lauterbach, den bezahlten Lobbyisten des Rhön-Klinikums, gilt das Gleiche.
Zitat:
Jedoch sollen die meisten Fachärzte ihre Honorare nach den Privatrechtlichen Sätzen in Ansatz bringen.
Nein, alle Ärzte. Der Schrecken der Soziokommunisten und KrankenKassenBürokraten wird wahr: ein Patient weiß, wieviel der Arzt für ihn kriegt.

Zitat:
Wird eine Zunahme dieses Problems nicht auf kurz oder lang zu einer erhöhten Klagewelle vor den Gerichten führen.
Wieso denn? Zahlt der Patient zu spät, erfolgt ein Mahnbescheid. Die wenigsten Ärzte werden sich das antun und lieber einige Wochen warten. Das pflegt das Arzt-Patientenverhältnis. Müssen die KrankenKassen halt etwas schneller arbeiten.

Zitat:
Frage c) Sind das nicht Rechtsfälle die normal vor dem Amtsgericht ausgetragen werden würden ?!
Normal schon.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 15:18
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AW: Vorkassen-Regelung als Basis für eine Klage-Welle ?!

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Frage c) Sind das nicht Rechtsfälle die normal vor dem Amtsgericht ausgetragen werden würden ?!
Ich meine es ist dass Sozialgericht.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 15:45
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Alt 15.11.2010, 16:07
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AW: Vorkassen-Regelung als Basis für eine Klage-Welle ?!

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Hängt damit zusammen, gegen was geklagt wird. Wenn es darum geht, dass der Arzt seine Forderung durchsetzt und der Patient sie anzweifelt: Amtsgericht.
Ja, ich bin mal wieder von einer Klage gegen die KK ausgegangen.

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 28.11.2010, 15:27
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AW: Vorkassen-Regelung als Basis für eine Klage-Welle ?!

Ach hat die Nhales 20 Semmester Germanistik auf dem buckel.

Ich kenne einen der hat 40 gemacht.

Ist der dann doppelt so gut ?
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  #7 (permalink)  
Alt 28.11.2010, 16:02
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