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Vetuschung, versuchte Freiheitsberaubung ?

Dies ist eine Diskussion zu Vetuschung, versuchte Freiheitsberaubung ? innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 11.04.2010, 19:03
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Vetuschung, versuchte Freiheitsberaubung ?

Wie ist das zu bewerten, wenn ein Operatuer einen Patienten, der noch frisch operiert auf der Intensivstation liegt, und dessen falsche Seite operiert wurde, 1 Tag nach der OP bei der hausinternen Psychiartrie anmeldet?
Angenommen, diese will ihn nicht aufnehmen, weil er psychisch vollkommen gesund ist, wie nennt man das, wenn man dann den hilflosen Patienten per Krankenwagen in die der Klinik angeschlossene ReHa--Einrichtung schickt, die ihn aber auch nicht haben will mangels Rehafähigkeit.
Hätte das alles rechtliche Relevanz, insbesondere wenn es sich um einen Tumor gehandelt hätte und dieser dann weiter gewuchert wäre, weil ja die falsche, also die gesunde Seite operiert wurde und dadurch der Tumor von einem T0 zu einem T 4 mutierte, und der Krebs von T 0 zu T 4 mutierte und eine andere Klinik dann nicht nur Weichteile sondern auch Knochen entfernen musste?
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Geändert von dummeku (11.04.2010 um 20:45 Uhr).
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Alt 11.04.2010, 20:21
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AW: Freiheitsberaubung ?

Eine Freiheitsberaubung sehe ich hier nicht, weil der Patient hilflos ist und der Behandlung auch vorher bedurfte. Wenn seine Weiterbehandlung in der Psychiatrie besser möglich ist, ist der Schritt richtig. Eine konsiliarische Vorstellung bei einem Psychiater ist bei Verdacht auf eine psychiatrische Erkrankung notwendig und legitim, selbst wenn diese vom Fachmann später verneint wird.

Nur, wenn dem veranlassenden Arzt nachgewiesen werden kann, dass er wissentlich oder fahrlässig gegen ärztliche Kunst handelte, kann ihm ein Vorwurf gemacht werden. Beides wird schwierig sein.
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Alt 11.04.2010, 20:38
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AW: Freiheitsberaubung ?

Danke Humungus,
könnte man auf die Idee kommen, dass der Operateur, wenn bei einem psychisch vollkommen gesunden Menschen so verfahren wird, vertuschen will, dass die falsche Seite operiert wurde, was auch aus den Patientenakten hervorgeht (Tumor links, OP rechts)?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 20:38
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AW: Freiheitsberaubung ?

Zitat:
Zitat von dummeku
HÄTTE DAS ALLES IRGENDWIE RECHTLICHE RELEVANZ; WENN ES SICH UM EINE kREBS-OP GEHANDELT HÄTTE UND DIESER WEITER WUCHERT; WEIL DIE FALSCHE SEITE OPERIERT WURDE und der Krebs von T 0 zu T 4 mutierte?

Für Außenstehende ist die Sache kaum zu bewerten, da niemand wissen kann in welchem Zustand sich der Patient befand.

Wenn es sich um eine Krebs-OP gehandelt hätte, so wäre die richtige Seite bei einer weiteren OP operiert worden. Das ginge aber erst einige Zeit nach der ersten OP, sonst wäre es für den Patienten zu viel. Warum und wieso der Patient nicht auf eine Normal-Station verlegt werden konnte oder der Arzt das nicht wollte, hängt vom Zustand des Patienten ab, den hier leider niemand wissen kann.
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Alt 11.04.2010, 21:04
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AW: Vetuschung, versuchte Freiheitsberaubung ?

Ja, da hast Du recht. Ich gehe aber davon aus, dass der Patient dann nach 3 Wochen auf der Intensivstation auf die Normalstation gekommen sein würde und der Operateur, der 2 Tage nach der OP in Urlaub gefahren ist, sich fürchterlich erschrocken hätte, dass der Patient noch da ist und ihn dann schnellstens in die Re-Ha geschickt hat. Ferner gehe ich davon aus, dass die ReHa den schriftlichen Rat des Operateurs, intensive Lymphdrainage durchzuführen, nicht befolgt haben würde, um das Leben des Patienten zu retten. Die ReHa hätte dem Patienten geraten, schnell eine andere Klinik aufzusuchen.
Diese hätte dann die richtige Seite operiert, wenn auch der Tumur durch den Zeitablauf auch den Knochen "angeknabbet" hätte, den die neue Klinik dann zwangsläufig hätte mit dem Tumor entfernen müssen.
So wäre der Patient in den Genuss gekommen, sowohl die gesunde als auch die kranke Seite operiert zu erhalten, wobei -wie erwähnt- wegen des Zeitablaufes auch der Knochen "flöten" gehen musste.

Aber Frage: Hat dieser Zeitablauf juristische Relevanz und wenn ja, hat sie Relevanz für die Haftung dem Grunde nach oder/und für die Schadenshöhe?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, denn auch fiktive Fälle sind interessant und ich kann mir sogar vorstellen, dass dies hier und da vorkommt.
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Alt 11.04.2010, 21:08
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AW: Vetuschung, versuchte Freiheitsberaubung ?

Zitat:
Zitat von dummeku
Aber Frage: Hat dieser Zeitablauf juristische Relevanz und wenn ja, hat sie Relevanz für die Haftung dem Grunde nach oder/und für die Schadenshöhe?
Wurde sowohl die falsche Seite operiert als auch noch eine schnelle Revision unterlassen, wiegt die Schuld/Verfehlung besonders schwer. Hier sind Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten denkbar. Greift die Beweislastumkehr, muss das Krankenhaus beweisen, dass der Tumorfortschritt und der Schaden, der dadurch verursacht wurde, auch nach schneller Revision eingetreten wäre.
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Alt 11.04.2010, 22:03
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AW: Vetuschung, versuchte Freiheitsberaubung ?

Vielen Dank Humungus,
Ihre Antworten lassen auf einen guten Forums-VIP schließen. Diese Bezeichnung psst ja nicht auf jeden hier im Forum. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Gruß Dummeku
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