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Verstoß gegen das AMG -welche Auswirkung auf medizinische Berufe?

Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen das AMG -welche Auswirkung auf medizinische Berufe? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 19:01
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Verstoß gegen das AMG -welche Auswirkung auf medizinische Berufe?

Angenommen man ist in einem medizinischen Beruf wie z.b. Krankenpfleger oder PTA tätig und wird wegen erwerb oder Besitz von Medikamenten verurteilt, die unter das AMG oder das BTMG fallen, ohne ein Rezept dafür zu haben, welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf den Beruf des Verurteilten, also darf er seinen Beruf in Zukunft noch ausführen?
Wie verhält es sich, wenn der Verurteilte den Ausbildungsabschluss für einen medizinischen Beruf zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht hat, kann der den Abschluss dann noch machen und später den entsprechenden medizinischen Beruf ergreifen?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 19:49
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AW: Verstoß gegen das AMG -welche Auswirkung auf medizinische Berufe?

Ob ein Berufsverbot ausgesprochen wird, richtet sich nach dem § 70 StGB .

Lesenswert ist dazu dieser BGH Beschluss: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...os=253&anz=254
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Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 21:45
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AW: Verstoß gegen das AMG -welche Auswirkung auf medizinische Berufe?

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Lesenswert ist dazu dieser BGH Beschluss:
Ja, ja, so etwas ähnliches habe ich über einen Knochenchirurgen gelesen, der einige Leute übel zugrundegerichtet hat. Der konnte auch erfolgreich gegen den Entzug der Approbation vorgehen. Das Gericht urteilte, er "würde ja nicht vorsätzlich die Fehler begehen".

Ehrlich? Ich wünsche den Richtern solch einen Arzt oder Krankenpfleger.

@Alphabeta: eines sollte man nicht vergessen: ist im Arbeitszeugnis ein Ruch von der Sache drin, beispielsweise die fristlose Entlassung, oder gar ein Eintrag im polizeilichen FZ, sieht die Sache zappenduster aus. Aber ich hoffe, die Sache fand eher im Privatleben statt als im Job.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 22:03
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AW: Verstoß gegen das AMG -welche Auswirkung auf medizinische Berufe?

Zitat:
Zitat von Humungus
Ehrlich? Ich wünsche den Richtern solch einen Arzt oder Krankenpfleger.
Wenn man solche Entscheidungen liest, kann man sich diesem Wunsch nur anschließen.


Aber immerhin ist Krankenpflegern die nebenrufliche Tätigkeit im Bestattungsunternehmen untersagt worden ...
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Alt 10.02.2009, 08:48
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AW: Verstoß gegen das AMG -welche Auswirkung auf medizinische Berufe?

[QUOTE=Ed van Schleck]Ob ein Berufsverbot ausgesprochen wird, richtet sich nach dem § 70 StGB .

Demzufolge kann ein Berufsverbot nur für etwas erteilt werden was im Beruf passiert. Wer hat eigentlich Einsicht auf das polizeiliche Führungszeugnis, doch nicht etwa jeder Arbeitgeber? Welche Art von Eintragungen darin werden nach ein paar Jahren wieder gelöscht?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 09:43
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AW: Verstoß gegen das AMG -welche Auswirkung auf medizinische Berufe?

Teilweise verlangen Arbeitgeber vor der Einstellung einen Auszug aus dem polizeilichen Führungszeugnis. Ich weiß außerdem nicht, ob dies nicht auch bei der Erteilung des Berufsabschlusses nötig ist. Das hängt vom Beruf ab.

Automatisch können AG natürlich das FZ nicht einsehen.

Welche Verurteilungen wie lange im pol. FZ stehen, erfährst Du, indem Du hier fleißig die Suche benutzt, oder unter www.bundeszentralregister.de
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