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Vergütungsanspruch für nicht wahrgenommenen Termin

Dies ist eine Diskussion zu Vergütungsanspruch für nicht wahrgenommenen Termin innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 07.02.2012, 15:47
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Vergütungsanspruch für nicht wahrgenommenen Termin

Hallo,

Eine Hundehalterin vermutet bei ihrem Hund einen Kreuzbandriss und ruft in einer Tierklinik an.
Der behandelnde Tierarzt hat zu dem Zeitpunkt allerdings noch 4 Tage Urlaub, so erhält die Hundehalterin einen Termin am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub des Tierarztes.

Die Hundehalterin wollte aber dann doch lieber nicht so lange mit einer Untersuchung warten, da Sie Angst hatte, das Kniegelenk könnte Schaden nehmen, wenn der Hund so Tagelang herumläuft.

Also machte Sie kurzerhand einen Termin in einer anderen Tierklinik, direkt am nächsten Morgen.




Im Eifer des Gefechts vergaß die Hundehalterin allerdings, den Termin bei der ersten Klinik abzusagen.
Jetzt schickte die erste Klinik eine Rechnung über einen Vergütungsanspruch für den nicht wahrgenommenen Termin
mit folgendem Wortlaut:


"Vergütungsanspruch für nichtwahrgenommenen Termin
1 Anwesenheit bei Veranstaltungen, je angefangene 1/2 Stunde. Gebührenordnungspunkt anwendbar für nicht wahrgenommenen Termin laut Urteil vom 20.04.99(Amtsgericht Fürstenwalde).


Eine Mitarbeiterin rief die Hundehalterin an, um ihr mitzuteilen, daß sie extra eine halbe Stunde freigehalten gehabt hätten.




Ich kann mir jetzt ehlichgesagt nicht vorstellen,daß der Tierarzt am ersten Tag nach seinem Urlaub Leerlauf hatte deswegen...

Ist die Sache so überhaupt rechtlich ok?


Gruß,
Simon

edit: es handelte sich NICHT um einen OP-Termin, sondern eine einfache Untersuchung.

Geändert von simon86 (07.02.2012 um 17:20 Uhr).
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