Dies ist eine Diskussion zu Vergütungsanspruch für nicht wahrgenommenen Termin innerhalb des Forums Medizinrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vergütungsanspruch für nicht wahrgenommenen Termin Eine Hundehalterin vermutet bei ihrem Hund einen Kreuzbandriss und ruft in einer Tierklinik an. Der behandelnde Tierarzt hat zu dem Zeitpunkt allerdings noch 4 Tage Urlaub, so erhält die Hundehalterin einen Termin am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub des Tierarztes. Die Hundehalterin wollte aber dann doch lieber nicht so lange mit einer Untersuchung warten, da Sie Angst hatte, das Kniegelenk könnte Schaden nehmen, wenn der Hund so Tagelang herumläuft. Also machte Sie kurzerhand einen Termin in einer anderen Tierklinik, direkt am nächsten Morgen. Im Eifer des Gefechts vergaß die Hundehalterin allerdings, den Termin bei der ersten Klinik abzusagen. Jetzt schickte die erste Klinik eine Rechnung über einen Vergütungsanspruch für den nicht wahrgenommenen Termin mit folgendem Wortlaut: "Vergütungsanspruch für nichtwahrgenommenen Termin 1 Anwesenheit bei Veranstaltungen, je angefangene 1/2 Stunde. Gebührenordnungspunkt anwendbar für nicht wahrgenommenen Termin laut Urteil vom 20.04.99(Amtsgericht Fürstenwalde). Eine Mitarbeiterin rief die Hundehalterin an, um ihr mitzuteilen, daß sie extra eine halbe Stunde freigehalten gehabt hätten. Ich kann mir jetzt ehlichgesagt nicht vorstellen,daß der Tierarzt am ersten Tag nach seinem Urlaub Leerlauf hatte deswegen... Ist die Sache so überhaupt rechtlich ok? Gruß, Simon edit: es handelte sich NICHT um einen OP-Termin, sondern eine einfache Untersuchung. Geändert von simon86 (07.02.2012 um 17:20 Uhr). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vergütungsanspruch bei nichtigem Werkvertrag | Bürgerliches Recht allgemein | 07.04.2010 17:05 |
| Vergütungsanspruch GoA | Bürgerliches Recht allgemein | 12.03.2010 14:14 |
| Jugendstrafsache - Termin kann nicht wahrgenommen werden | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 03.06.2009 12:48 |
| Termin Hauptzollamt - nicht hingehen wie bei Polizei? | Sozialrecht | 15.02.2009 12:15 |
| Vergütungsanspruch während der Ausbildung | Arbeitsrecht | 11.01.2006 22:44 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios