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Dies ist eine Diskussion zu Verantwortlich innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 19:05
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Verantwortlich

Mal angenommen, die Mutter von X wird nach Feststellung einer nicht operierten Stenose zum re. Arm hin - sie soll mit Medikamenten behandelt werden - vom Krankenhaus in ein Pflegeheim eingewiesen zur Kurzzeitpflege, bis X sich von seinen beiden Herzinfarkten erholt hat und die Pflege wieder aufnehmen kann. Das Heim verständigte den Arzt sofort, er wurde auch tätig. Die Mutter (95) hatte im Heim große Schluckbeschwerden, verweigerte Flüssigkeit u. Nahrung, was man akzeptierte. Die Arztakte sagt nichts aus über die Gabe blutverdünnender und schmerzstillender Medikamente. Der Arm wurde nicht mehr durchblutet, starb ab, damit die Mutter.
Der Anwalt des Arztes doziert, sein Mandant käme ja nur sporadisch ins Heim und trüge daher keine Verantwortung. Diese hätte der Hausarzt (in einer anderen Stadt), welcher sicher vom Krankenhaus informiert worden wäre (was dieser bestreitet).

Frage: wer trägt hier die Verantwortung: der für das Heim tätihe Arzt oder der entfernte Hausarzt?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 21:56
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AW: Verantwortlich

Zitat:
Zitat von siggi72
Frage: wer trägt hier die Verantwortung: der für das Heim tätihe Arzt oder der entfernte Hausarzt?
Je nachdem. Wird ein Arzt von einer Behandlungsbedürftigkeit informiert und fungiert er als behandelnder Arzt, übernimmt er auch Verantwortung.

Also:
1. vom Heim informierter Arzt: haftbar, wenn sein Handeln nicht den Regeln ärztlicher Kunst entspricht. Dem dreht man eventuell einen Strick, indem man ihm vorwirft, sich nicht ausreichend über die Patientin informiert zu haben, beispielsweise durch Anforderung der Behandlungsunterlagen aus dem Krankenhaus. Nächster Strick ist, dass er (auch, wenn nur sporadisch da) die ärztliche Versorgung gewährleisten muss!

2. Hausarzt: haftbar, wenn er vom Krankenhaus über die Verlegung in das Heim informiert wurde und sich nicht ausreichend über die Fortführung der indizierten Therapie informiert hat. Ob ein Entlassungsbericht geschrieben wurde, ist leicht nachzuprüfen. Also: Strick drehen, wenn der Hausarzt einen Bericht gekriegt hat.

3. Krankenhaus: muss sehen, dass die notwendige ärztliche Versorgung ausreichend gewährleistet ist. Das absolute Minimum ist der Entlassungsbrief. Strick drehen, wenn dies nicht geschehen ist (unwahrscheinlich!).

Aber, aber: eine chirurgisch nicht zu therapierende Stenose kann (insbesondere bei einer 95-Jährigen) trotz korrekter Medikation jederzeit zur Nekrose führen und lebensgefährlich sein. Aus K.cke macht man eben keine Bonbons (sorry, aber man muss das mal so hart sagen!). Folge: die Haftung wird eher gering sein, wenn man einem der drei Künstler fehlerhaftes Verhalten nachweisen kann.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 23:12
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AW: Verantwortlich

Wenn die Patientin mit 95 jahren beschlossen hat, das sie keine Nahrung u/o auch keine Medikamente zu sich nehmen will ist das zu akzeptieren.

Und die Nekrose mag da die Konsequenz gewesen sein oder auch nicht-wie Humungus schon ausgeführt hat ist ein Verschluß nie ganz zu verhindern, weder mit ASS noch mit Marcumar noch mit Heparin iv/sc.

Daraus eine Schuld zu konstruieren halte ich für 1. abwegig
2. aussichtslos
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  #4 (permalink)  
Alt 15.04.2009, 10:35
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AW: Verantwortlich

Zitat:
Zitat von siggi72
Die Arztakte sagt nichts aus über die Gabe blutverdünnender und schmerzstillender Medikamente. Der Arm wurde nicht mehr durchblutet, starb ab, damit die Mutter.
Blutverdünnende Medikamente könnten durchaus kontraindiziert gewesen sein. Da muss man sich mit Vorwürfen sehr zurück halten.

Zitat:
Zitat von siggi72
Der Anwalt des Arztes doziert, sein Mandant käme ja nur sporadisch ins Heim und trüge daher keine Verantwortung. Diese hätte der Hausarzt (in einer anderen Stadt), welcher sicher vom Krankenhaus informiert worden wäre (was dieser bestreitet).
Auch Patienten in einem Pflegeheim haben das Recht auf freie Arztwahl, daher kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass ein Arzt, der vorrangig in diesem Pflegeheim anzutreffen ist oder mit diesem zusammenarbeitet für die Behandlung aller Patienten zuständig ist.

Zitat:
Zitat von siggi72
Frage: wer trägt hier die Verantwortung: der für das Heim tätihe Arzt oder der entfernte Hausarzt?
Verantwortung wofür? Für die Behandlung ist der Arzt zuständig, der diese mit Einverständnis des Patienten übernommen hat. Da spielt es keine Rolle, dass es in der anderen Stadt noch einen Hausarzt gibt oder nicht.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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