Dies ist eine Diskussion zu Verantwortlich innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Verantwortlich Der Anwalt des Arztes doziert, sein Mandant käme ja nur sporadisch ins Heim und trüge daher keine Verantwortung. Diese hätte der Hausarzt (in einer anderen Stadt), welcher sicher vom Krankenhaus informiert worden wäre (was dieser bestreitet). Frage: wer trägt hier die Verantwortung: der für das Heim tätihe Arzt oder der entfernte Hausarzt? Vielen Dank. |
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| AW: Verantwortlich Zitat:
Also: 1. vom Heim informierter Arzt: haftbar, wenn sein Handeln nicht den Regeln ärztlicher Kunst entspricht. Dem dreht man eventuell einen Strick, indem man ihm vorwirft, sich nicht ausreichend über die Patientin informiert zu haben, beispielsweise durch Anforderung der Behandlungsunterlagen aus dem Krankenhaus. Nächster Strick ist, dass er (auch, wenn nur sporadisch da) die ärztliche Versorgung gewährleisten muss! 2. Hausarzt: haftbar, wenn er vom Krankenhaus über die Verlegung in das Heim informiert wurde und sich nicht ausreichend über die Fortführung der indizierten Therapie informiert hat. Ob ein Entlassungsbericht geschrieben wurde, ist leicht nachzuprüfen. Also: Strick drehen, wenn der Hausarzt einen Bericht gekriegt hat. 3. Krankenhaus: muss sehen, dass die notwendige ärztliche Versorgung ausreichend gewährleistet ist. Das absolute Minimum ist der Entlassungsbrief. Strick drehen, wenn dies nicht geschehen ist (unwahrscheinlich!). Aber, aber: eine chirurgisch nicht zu therapierende Stenose kann (insbesondere bei einer 95-Jährigen) trotz korrekter Medikation jederzeit zur Nekrose führen und lebensgefährlich sein. Aus K.cke macht man eben keine Bonbons (sorry, aber man muss das mal so hart sagen!). Folge: die Haftung wird eher gering sein, wenn man einem der drei Künstler fehlerhaftes Verhalten nachweisen kann.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verantwortlich Wenn die Patientin mit 95 jahren beschlossen hat, das sie keine Nahrung u/o auch keine Medikamente zu sich nehmen will ist das zu akzeptieren. Und die Nekrose mag da die Konsequenz gewesen sein oder auch nicht-wie Humungus schon ausgeführt hat ist ein Verschluß nie ganz zu verhindern, weder mit ASS noch mit Marcumar noch mit Heparin iv/sc. Daraus eine Schuld zu konstruieren halte ich für 1. abwegig 2. aussichtslos |
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| AW: Verantwortlich Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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