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Unterlassung???

Dies ist eine Diskussion zu Unterlassung??? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2010, 21:50
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Unterlassung???

wie nennt man es, wenn man im krankenhaus in der notaufnahme quasi abgewiesen wird, und jemandem mit akut lebensbedrohlichen symptomen (atemnot, fieber) gesagt wird, dass er noch stunden auf den arzt warten müsste, also am besten gleich ginge bzw der Patient sich entschließt zu gehen, da er nicht weiß, ob er so lange ohne behandlung noch lebt....
Bei fragen gebe ich gerne genaue infos. grüße f.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 13:05
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AW: Unterlassung???

Zitat:
Zitat von fenestra
Bei fragen gebe ich gerne genaue infos. grüße f.
Wo ist der Patient denn danach hingegangen? In ein anderes Krankenhaus?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 18:08
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AW: Unterlassung???

Hallo, ja der Patient X ist danach in ein anderes Krankenhaus in die Notaufnahme gefahren (ca eine dreiviertel stunde entfernt). Dort wurde er dann wegen der akuten Atemnot sofort eingewiesen und medizinisch versorgt.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 19:28
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AW: Unterlassung???

Es könnte eine unterlassene Hilfeleistung vorliegen.

Betritt ein Patient in einer sich plötzlich verschlechternden gesundheitlichen Situation (war das so?) die Notaufnahme, ist der Arzt verpflichtet, sich zumindest davon einen Überblick zu verschaffen, dass keine lebensbedrohliche Situation oder schwere Schädigungsgefahr (gemeine Not) vorliegt. Er muss dann eingreifen, wenn ihn vordringlichere Pflichten (=noch krankere Patienten) nicht daran hindern.

Er kann allerdings davon ausgehen, dass seine Pflicht durch Delegieren der Aufgabe an qualifiziertes Personal erfüllt ist, wenn die Qualifikation außer Zweifel steht. Also: wer hat den Patienten in der Notaufnahme begutachtet und geurteilt, er könne auch noch einige Stunden warten? Und: was hat der Arzt in den Stunden gemacht, in denen er beschäftigt war? Im OP gestanden? Auf der Intensivstation Schwerkranke betreut?

Möglich wäre hier auch eine Körperverletzung durch Unterlassen, wenn der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nicht erfüllt wäre.

Ist der Patient eigentlich selber in das andere Krankenhaus gefahren? Wie lange hatte er schon Beschwerden? Welche Erkrankung lag vor?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 22:06
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AW: Unterlassung???

Also der Patient X kam in die Notaufnahme mit akuter Atemnot. Pat X ist 87 Jahre alt und hat eine kardiale Vorbelastung. Hinzu kam nun eine zu dem Zeitpunkt noch nicht diagnostizierte Lungenentzündung (welche die Familie aber vermutete, da der gleiche Fall mit gleichen Symptomen schon einmal auftrat. Die Vermutung wurde auch kundgetan). Fachkundiges Personal? Nein. Im Kh war nur eine völlig entnervte, zynische Schwester, die meinte: "sie haben keine Lungenentzündung. wenn sie eine hätten, würde ich das hören." (Das ist aber nicht möglich, denn nicht umsonst benutzen Ärzte dafür Stethoskope). Die Atemnot wurde in keinster Weise beachtet. Einfach ignoriert und der Patient mit den Worten mindestens 5 Stunden warten zu müssen, quasi weggeschickt wurde, da er mit seinen 87 Jahren, beginnendem Fieber und Atemnot natürlich nciht so lange warten konnte. Achso, Pat X ist mit der Enkeltochter (übrigens Medizinstudentin) in die Klinik gefahren. Die Beschwerden bestanden so akut erst zum Abend, woraufhin die Enkeltochter sofort mit dem Patienten in die Notaufnahme fuhr.
Im nächsten Kh (eine dreiviertel Std entfernt), wurden dann sofort alle nötigen Untersuchungen eingeleitet (EKG, Röntgen,Blutabnahme und wegen der Atemnot stationäre Einweisung). Sofortmedikation war Sauerstoffgabe und Prednisolon....
Und diagnostiziert wurde eine LUNGENENTZÜNDUNG!
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  #6 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 22:42
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AW: Unterlassung???

Ganz überzeugend kommt mir die Sache nicht vor, weil ich bei einem 87-Jährigen mit kardialer Vorbelastung (wahrscheinlich kompensierte Insuffizienz) immer von gewissen Atemnöten ausgehe. Auf jeden Fall hat sich die Schwester nicht nur menschlich, sondern fachlich absolut danebenbenommen. Wenn eine Versorgung erst nach 5 Stunden möglich gewesen wäre, hätte sie beispielsweise einen Weitertransport organisieren können.

Dem Arzt (also dem Diensthabenden) daraus einen Strick zu drehen wird kaum möglich sein, es sei denn, er wusste, dass die Schwester außer Abtropfverhalten nix drauf hat. Aber die Schwester könnte Probleme ernten, wenn man Anzeige erstattet und sich bei der Krankenhausleitung parallel beschwert. Am besten unter Vorlage des Befundes des zweiten Krankenhauses, denn sonst erfolgt der Reflex, den ich bei meinem ersten Satz beschrieben habe. Man wird damit auch der Schwester einen Dienst erweisen, denn sie scheint einen Urlaub dringend nötig zu haben. Einen längeren.

Der Medizinstudentin (na? welches Semester? Schon im weißen Kittel herumgelaufen? Da sagen die Patienten immer "Schwester" ) ans Herz gelegt: der mit den längsten Haaren auf den Zähnen setzt sich durch. In einem solchen Fall wird man unfreundlich und immer lauter, wenns nicht hilft. Und: eine Lungenentzündung auskultiert man am besten old fashioned: Ohr auf den Rücken! Das Stethoskop ist nämlich eine Fortentwicklung des alten Hörrohrs und nur aus Schicklichkeitsgründen erschaffen worden. Hätte die Frau Doktor in spe also auch selber hören können: http://www.abekra.de/Berufskrankheit...hreibungen.htm
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  #7 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 00:28
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AW: Unterlassung???

Hallo, danke für die Antwort:-)

Es geht der Medizinstudentin (übrigens gerade erst Physikum hinter sich und noch keine Auskultationserfahrungen ) auch nicht darum, einfach jemanden zu verklagen, also es nicht um die allseits so bekannte Streitmoral geht, (zumal sie es wahrscheinlich sowieso bei einer Beschwerde belassen hätte), aber es ging um die grundsätzliche Frage, was man tun kann, wenn einem so etwas widerfährt, da es definitiv nicht RECHTENS ist. (Und in der Notaufnahme wussten die übrigens nix von kardialen Vorerkrankungen. Hätten die also erstmal erfragen müssen, oder?). Von Seiten des jetzigen Krankenhauses hat man übrigens auch angeraten, das Geschehene nicht einfach so hinzunehmen....
Ähm.... da die Medizinstudentin auch noch keine Erfahrung mit Anzeigenstellung hat, wo macht man das? Generell bei der Polizei? Hört sich jetzt zwar etwas weltfremd an, aber so ist das bei braven Bürgern :-)
Soll die Medizinstudentin als Grund für die Anzeige "unterlassene Hilfeleistung" angeben und dann nur speziell gegen die Krankenschwester? Wie wird dann weiter verfahren? Muss sie sich um die Befunde des derzeit behandelnden Krankenhauses kümmern, oder wer besorgt die?

Aber generell würde mich noch interessieren, wie eine Schwester die Verantwortung (rechtlich) überlassen wird, zu entscheiden, was ein Notfall ist, und was nicht. Das wäre (für mich) aus Sicht der Medizinstudentin Kompetenzüberschreitung.

P.S. Selbst schon mit Medizin zu tun gehabt???:-)
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  #8 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 14:52
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AW: Unterlassung???

Zitat:
Zitat von fenestra
...es ging um die grundsätzliche Frage, was man tun kann, wenn einem so etwas widerfährt, da es definitiv nicht RECHTENS ist.
Man kann sich bei verschiedenen Stellen beschweren. Hier ist die Polizei oder Staatsanwaltschaft der geeignete Ansprechpartner sowie die Krankenhausverwaltung. Zu den ersteren geht der Anzeigeerstatter am besten persönlich hin und nimmt die Unterlagen mit, die seinen Vorwurf belegen können. Die Straftatbestände braucht der Laie nicht zu kennen, er erzählt einfach, was ihn gestört hat.

Die Beschwerde wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, und die entscheidet dann, ob sie ermittelt oder nicht.

Zitat:
Zitat von fenestra
wie eine Schwester die Verantwortung (rechtlich) überlassen wird, zu entscheiden, was ein Notfall ist, und was nicht. Das wäre (für mich) aus Sicht der Medizinstudentin Kompetenzüberschreitung.
Auch eine Krankenschwester sollte in der Lage sein, eine vitale Bedrohung zumindest für möglich zu halten und Alarm zu schlagen. Wenn das nicht so wäre, dürfte man sie doch nie alleine auf der Station lassen, oder? Kompetenzüberschreitung wäre, wenn die Schwester dann nicht nur die notwendigsten Schritte selber unternimmt, sondern eine vollständige ärztliche Therapie einleitet.

Zitat:
Zitat von fenestra
P.S. Selbst schon mit Medizin zu tun gehabt???:-)
Nicht vergessen, dies ist ein Laienforum. Hier treiben sich also nicht nur Anwälte herum
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  #9 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 15:19
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AW: Unterlassung???

Mich würde hier interessieren wie lange denn der Patient gewartet hat oder ob er überhaupt gewartet hat, da im Eingangsbeitrag " am besten gleich ginge" steht. Wann ist er denn gegangen?
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  #10 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 15:31
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AW: Unterlassung???

@Humungus: von Recht UND Medizin Ahnung zu haben..... Alle Achtung:-))

Mir fällt grad ein, weil du meintest, man nimmt die beweise mit, die man hat. wir haben vom ersten KH ja keine beweise. THEORETISCH kann man sich das ja auch ausgedacht haben. wir wurden abgewimmelt und sind gegangen. einen beweis in schriftform gibt es da nicht. wenn die krankenschwester jetzt behauptet, dass wir nie dagewesen sind, weiß ich auch nicht.

.... Sorry, wegen dem WIR.... es handelt sich natürlich immer noch um einen fiktiven Fall.

@vico:wir sind dann gleich gegangen, da sie uns dies auf eine sehr unfreundliche weise suggeriert hat. mit der option 5 std warten zu müssen, konnten wir natürlich nicht leben. Ich hatte so schon Angst, dass meine Oma mir gleich umkippt wegen der atemnot... 5 stunden zu warten hätte niemand verantworten können....

.... P.s. der fall ist natürlich immer noch fiktiv!!!
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