Dies ist eine Diskussion zu Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes es ist klar, dass ein Arzt, der privat (mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß) unterwegs ist und bei einer Person, die offensichtlich medizinische Hilfe benötigt, nicht anhält und hilft, bis sie (wenn nötig) durch den Rettungsdienst übernommen wird, sich strafbar macht. Ich gehe davon aus, dass auch im folgenden konstruierten Fall eine unterlassene Hilfeleistung vorliegen würde. Ein Kollege ist anderer Meinung, deshalb möchte ich hierzu Eure Meinung einholen: Arzt ist privat mit Familie, z.B., in einem fahrenden Zug zu einem Urlaubsaufenthalt unterwegs. Es wird ersichtlich, dass ein anderer Fahrgast plötzlich ärztliche Hilfe benötigt, die der Arzt umgehend leistet. Nach seiner Einschätzung ist eine umgehende stationäre Aufnahme angezeigt, beim Patienten müssen sofort weitere diagnostische Maßnahmen und, möglicherweise, ein operativer Eingriff vorgenommen werden. Patient ist bewusstseinsgetrübt. Der Rettungsdienst wird verständigt. Aus organisatorischen Gründen wird es dem Rettungsdienst erst nach 3 weiteren Halten möglich sein, den Patienten zu übernhemen, da es wesentlich länger dauern würde, die nächstmöglichen Haltestellen anzufahren. Der Arzt müsste aber bereits vorher aussteigen und den Patienten im Zug zurücklassen, um mit Familie rechtzeitig seinen Anschlusszug, Flugzeug, o.ä. zu erreichen. Der Patient benötigt immer noch Hilfe und wird auch von anderen (nichtärztlichen) Fahrgästen betreut. Übernahme durch den Rettungsdienst soll an der übernächsten Station (nach ca. 15 min) erfolgen. Ist der Arzt in diesem Fall verpflichtet, beim Patienten zu bleiben, bis der Patient vom Rettungsdienst übernommen wird, oder darf der Arzt aus dem Zug aussteigen? Arzt würde anderenfalls seine Anschlussverbindung verpassen, aus diesem Grund mit erheblicher Verspätung (>1 Tag) am Urlaubsziel ankommen und zusätzliche Kosten (Ersatzverbindung, Hotel) tragen müssen. Wenn der Arzt tatsächlich hierzu verpflichtet wäre, von wem würden die entstehenden Kosten übernommen werden? Würde auch entgangener Urlaub berücksichtig werden? |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes Zitat:
![]() Der Arzt muss - wie jeder andere - Hilfe nach seinem Vermögen leisten. Das ist bei einem Arzt nunmal wesentlich höher als bei einem Laien. Der Arzt muss beim Patienten verbleiben, wenn es auch nur wahrscheinlich ist, dass durch seine Abwesenheit die Versorgung bis zur Übergabe nicht mehr gewährleistet ist. Das von ihm zu schützende Rechtsgut - sein Eigentum bzw. Geld - muss in den Hintergrund treten. Kann er mit hinreichender Sicherheit sagen, dass der Patient in guten Händen ist (auch ohne ihn (oder vielleicht gerade ohne ihn...)), kann er verschwinden. So, und nun noch die Sache mit dem Geld...Verursacher der Malaise ist der Patient, allerdings nicht absichtlich. Ich bin da kein Fachmann, vermute aber, dass der Patient für die Kosten haften muss. Die Behandlungskosten deckt die Krankenkasse bzw -Versicherung des Patienten, aber es ist fraglich, ob darin ein Anschlussflug enthalten ist - ich glaube eher, nicht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes Danke schon mal für die Antwort. Zitat:
Zitat:
Auch ist es in der Regel gar nicht möglich, zu entscheiden, ob bei seiner Abwesenheit die Versorgung bis zur Übergabe gewährleistet ist, oder nicht. Schließlich weiß man nie, was der Patient noch so bringt, man weiß nicht, wie fit die anderen Hilfeleistenden sind (vielleicht sind es ja auch alles Ärzte? ) und wie sie sich verhalten und auch hier kommt das Argument, dass sie genau so viel oder wenig machen können, wie der Arzt.Das mit der finanziellen Seite würde mich aber weiterhin noch interessieren... |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes Zitat:
Zitat:
Zitat:
Einfach gesagt: kann sich der Arzt nicht ziemlich sicher sein, dass er folgenlos amdampfen kann, muss er bleiben. Zitat:
Beispiele: - Patient wird wegen kardialem Versagen bewusstlos, Apnoe folgt. Wen hättest DU gerne: Führerscheinneuling oder Arzt? - Patient verschluckt sich an einem zähen Stück Fleisch im Abteil. Wen hättest Du gerne: Führerscheinneuling oder Arzt? Ich möchte den Neuling sehen, der sich in einem solchen Fall an den Heimlich-Griff erinnert oder eine Notfallkoniotomie durchführen kann Mehr? Zitat:
Zitat:
siehe oben.Zitat:
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes Doch, doch, von Humor habe ich schon was gehört. Ich wollte nur ernsthaft feststellen, dass ein Arzt wohl kaum einen Vorteil davon hat, sollte er sich nicht outen. Zitat:
Zitat:
Festzustellen bleibt: 1) Der Arzt, der sich, auch wenn er dabei viel Zeit und Geld verliert, vom Patienten entfernt, ist hinterher im Zweifelsfall ein Knacki ![]() 2) Ein fitter Ersthelfer wird einer Person genauso gut Hilfe leisten können, wie ein Arzt, der keine entsprechende Ausrüstung dabei hat. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wieder Beispiel: lassen Sie mal in einem vollen Bus jemanden kollabieren. Während die Laien gaffen oder versteinert sind, wird der Erfahrene wenigstens mal sehen, ob der Kollabierte schnauft und ihm dann die Beine hochlegen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Glauben Sie mir: das wichtigste zu Beginn, die ABC-Regel, wird ein Laie mit 99 Prozent nicht befolgen, und den Blick für einen Patienten - "dem gehts wirklich nicht gut" - den hat kein Laie.
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes Mittlerweile zwar off topic, aber: Die klinische Routine wird dem Arzt, wie Sie schon sagten, allenfalls dabei helfen, festzustellen, dass es jemandem wirklich nicht gut geht und tatsächlich zu reagieren. Ein motivierter Ersthelfer (Führerscheinneuling war vllt. ein schlechtes Beispiel) sollte beides genauso erledigen können. Zum Glück habe ich die Erfahrung gemacht, dass eben nicht 99% der Helfer nicht richtig helfen können oder wollen, sondern sich in Bus oder Bahn fast immer jemand findet, der adäquat hilft, wobei es meist die jüngeren sind. Zitat:
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes Zitat:
Zitat:
Und darum bin ich immer froh, wenn mal jemand in meiner Praxis kollabiert und ich die Auszubildenden anlernen kann. Mit genügend Erfahrung sieht man nämlich schon vorher, ob ein Patient bei einer Untersuchung kollabieren wird oder nicht... Und bevor man einen Patienten jämmerlich ersticken lässt, muss man die Notfallkoniotomie versuchen - spätestens, wenn die Atemwege dicht sind. Jedenfalls wenn man die Qualifikation hat und der Rettungswagen noch drei Haltestellen (wie hier im Beispiel) braucht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes Zitat:
Zitat:
Zitat:
Muß der Arzt Hilfe leisten - oder darf er in seinen Zug einsteigen, da er den ja verpassen würde, wenn er Hilfe leistet? Die Antwort dürfte wohl klar sein... Zitat:
Zitat:
Der Arzt ist durch seinen Status zu besonderer Hilfeleistung in Notfällen verpflichtet. Das beinhaltet unter Umständen auch Nachteile. Das gilt übrigens grundsätzlich für jedermann - wenn ich als Nicht-Arzt auf einem Bahnhof oder in einem Zug Erste Hilfe leiste, zu der ich gesetzlich ja verpflichtet bin (anderenfalls: unterlassene Hilfeleistung), dann kann ich die auch nicht einfach abbrechen, weil ich sage: "Sorry, ich muß jetzt umsteigen." Wenn ich der einzige bin, der die erforderliche Hilfe leisten kann, dann muß ich ggf. dabei bleiben, bis der Rettungsdienst eintrifft - auch wenn ich meinen Zug deshalb verpasse.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung eines Arztes Am Rande angemerkt: wenn der Arzt es verschweigt, daß er Arzt ist, und keine entsprechende Hilfe leistet, dann hat er, sofern das herauskommt, noch viel größere Probleme am Hals als nur einen verpassten Zug...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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