Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubte Einfuhr eines Arzneimittels??? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Unerlaubte Einfuhr eines Arzneimittels??? Frau S. ist machte im 1. Quartal Urlaub in Thailand. Da sie chronische Schmerzpatientin ist, kaufte sie sich dort in einem Supermarkt (keine Apotheke) ein Wärempflaster der Marke 'Tiger Balm'. Der Hersteller hat seinen Sitz in Singapur. Das Pflaster wirkt sehr gut. Der Urlaub geht zu Ende. Frau S. fährt wieder nach Deutschland und nimmt sich einige Pflaster für den persönlichen Bedarf im Reisegepäck mit. Dies ist gem. Arzneimittelgesetz zulässig und nicht Gegenstand der nachfolgenden Fragestellung. Der mitgenommen Vorrat an Wärempflastern geht der Frau S. aus. Hauptteil: Frau S. ruft die in Thailand lebende deutsche Krankenschwester P. an und bittet sie, ihr vier Packungen der gut wirkenden 'Tiger Balm'-Wärmepflaster zu übersenden. Das macht Frau P. auch, nur schreibt sie keinen Wert auf den Umschlag der Warensendung. Daher wird die an Frau S. gerichtete Warensendung vom deutschen Zoll abgefangen. Aufgrund des geringen Wertes muß diese auch nicht nachverzollt werden. Allerdings beschlagnahmt der Zoll die Pflaster, da sie als Arzneimittel einzustufen sind und somit dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Hierzu gibt es auch ein Gerichtsurteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/v...l20060825.html Insofern steht auch dies außer Frage. Die Einfuhr von Arzneimitteln ist Privatpersonen gem. § 72 - 74 AMG untersagt. Dazu zählt auch das Zuschickenlassen per Post. Es gibt eine Ausnahmeregelung ind § 73 Abs. 3 AMG. Diese Ausnahmeregelung greift dann, wenn das Mittel a)ärztlich verordnet ist, b)von einer Apotheke bezogen wird und es in Deutschland kein gleichwertiges Präparat gibt. Das besagte Wärmepflaster besteht aus Kampfer, Menthol, Pfefferminzöl, Eukalyptusöl. Die Firma Klosterfrau vertrieb diese Pflaster und andere Tiger Balm Produkte u. a. auch in Deutschland, hat deren Betrieb jedoch eingestellt (weil der WWF behauptete, im Tiger Balm seien Bestandteile von Tigern und Leoparden enthalten, was sich letztendlich als 'Zeitungs-Ente' rausstellte. Klosterfrau hatte jedoch Angst vor schlechter Presse und der Öffentlichkeitswirkung). Tiger Balm Produkte (Salben) hergestellt in Singapur gibt es auch in Drogerien und Supermärklten in Deutschland zu kaufen, sind also nicht apothekenpflichtig. Nur gibt es hier nicht genau die Wärmepflaster von Tiger Balm mit genau der Zusammensetzung dieser Inhaltsstoffe zu kaufen. Frau S. bekam zwischenzeitlich eine Verordnung über diese Medikamente und hat auch schon einen Apotheker gefunden, der das mit ihr vom Zoll abholt (§ 73 Abs. 3 AMG). Der Zoll hat die Herausgabe signalisiert. Allerdings fragt sie sich, wie es sein kann, daß die Produkte von Tiger Balm in Drogerien und Suptermärkten frei vertrieben werden dürfen und sie sich dies für sie gut wirkende in Deutschland nicht erhältliche Mittel (Wärmepflaster) nicht selbst besorgen darf. Frau S. hat auch schon im Internet recherchiert. Bei der Einfuhr von Tiger Balm Produkten per Post handhabt der Zoll das offenbar unterschiedlich. Manche Zolldienststelle stellen sicher und vernichten, andere händigen aus und beanstanden nicht. Kennt ihr einen legalen Weg, sich das gut wirkende Tiger Balm aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland zu besorgen? Eine interessante Diskussion zum Thema ist auch hier zu finden: http://www.trademind.de/showthread.php?t=56980 Bitte dringend um Meinungen.
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| AW: Unerlaubte Einfuhr eines Arzneimittels??? Zitat:
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__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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