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Tierarzt und sein Vertretung

Dies ist eine Diskussion zu Tierarzt und sein Vertretung innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 15.08.2011, 19:23
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Tierarzt und sein Vertretung

hallöchen,

mal angenommen ein hund wird wegen einer infektion mit medikamenten behandelt. und es kommt zu kleinen problemen wie z.b. der hals wird wund oder so.... der tierarzt ist im urlaub und die vertretung behandelt das tier. angenommen die vertretung würde beschließen das medikament abzusetzen obwohl der behandelte TA einfach nur zusätzlich cortison spritzen würde. In wiefern wäre die vertretung rechtlich gesehen belangbar, wenn angenommen der hund 4/5 monate später wieder die selbe infektion hat, operiert werden muß ect. und der spaß mal schnell 1000 euro kosten würde???
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Alt 15.08.2011, 19:48
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AW: Tierarzt und sein Vertretung

Wenn die Behandlung nachweislich inkorrekt war und zu dem Folgeschaden geführt hat, muss der Tierarzt haften. Den Beweis muss allerdings das Herrchen führen. Und: wenn erst wieder nach einigen Monaten eine Infektion auftritt, könnte es durchaus sein, dass sie auch bei anderer Behandlung aufgetreten wäre.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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Alt 15.08.2011, 19:58
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AW: Tierarzt und sein Vertretung

lt. Tierarzt wäre durch ansetzte frist der medikament gabe die infektion ausgeheilt gewesen... das wieder auftreten gleich null ... es handelt sich dabei um bakterien die gesundes körpergewebe angreifen. das gewebe stirbt ab und muß operabel entfernt werden. da die medis aber vorzeitig abgesetzt wurden konnten die bakterien nicht vollständig abgetötet werden, also geht der ganz mist jetzt wieder von vorne los
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  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 20:28
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AW: Tierarzt und sein Vertretung

Wenn man das nachweisen kann...übrigens haben Bakterien oft die Eigenschaft, gesundes Gewebe anzugreifen.

Und warum haben sich die Bakterien 4 Monate Zeit gelassen? Frühstückspause?
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