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therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern?

Dies ist eine Diskussion zu therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 19:10
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therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern?

Mal angenommen Lebensgefährte L strebt eine betreuung für seine Partnerin an und geht zum Betreuungsrichter und erzählt über die Probleme der Lebensgefährtin und dass sie eine Therapie bei Therapeut T abgebrochen hat.

Ist es denkbar, dass der Richter Auskünfte über die Partnerin von dem Therapeutin bekommt? Darf der Therapeut dem Richter überhaupt irgendwas sagen?

Gilt die ärztliche (therapeutische) SChweigepflicht gegenüber Richtern nicht oder ist sie eingeschränkt?

Oder kann ein Richter quasi per richterlicher anordnung den Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden? Ich meine in diesem speziellen Fall, nur aufgrund der Aussagen vom Lebensgefährten.

Vielen Dank!!!

von zeiten
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  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 08:51
V.I.P.
 
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AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern?

Die Schweigepflicht eines Arztes besteht auch gegenüber dem Gericht. Allerdings muss der Arzt nach dem mutmaßlichen Willen seines Patienten entscheiden. Geht er davon aus, dass der Patient, beispielsweise weil er schutzbedürftig ist, auch ausgesagt hätte, kann er auch trotz Schweigepflicht aussagen. Siehe auch §383 Absatz 1 Punkt 6 ZPO.

Lies mal hier nach: http://www.aerztekammer-bw.de/20/mer...igepflicht.pdf (insbesondere Kapitel VI).
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  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 09:17
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AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern?

hi Humungus,
die pdf sehr informativ. daraus schließe ich, dass der therapeut auch gegenüber dem richter schweigepflicht hat.
vielen dank, zeiten
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  #4 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 10:06
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AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern?

Zitat:
Zitat von zeiten
daraus schließe ich, dass der therapeut auch gegenüber dem richter schweigepflicht hat.
Prinzipiell ja. Aber es ist möglich, dass es für den Patienten vorteilhaft wäre, dass der Arzt aussagt. Weigert sich dieser, muss durch einen separaten Prozess festgestellt werden, ob es der mutmaßliche Wille des Patienten wäre, dass der Arzt aussagt.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 11:07
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AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern?

Zitat:
Zitat von Humungus
Weigert sich dieser, muss durch einen separaten Prozess festgestellt werden, ob es der mutmaßliche Wille des Patienten wäre, dass der Arzt aussagt.
also zunächst mal muss doch wohl die patientin befragt werden, da gäbs dann nämlich nix mehr zu mutmaßen.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 11:36
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AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern?

Wenn die Patientin noch entscheidungsfähig ist, selbstverständlich! Ich ging davon aus, dass dies wegen des Betreuungsantrags nicht mehr der Fall ist.
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