Dies ist eine Diskussion zu therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern? Ist es denkbar, dass der Richter Auskünfte über die Partnerin von dem Therapeutin bekommt? Darf der Therapeut dem Richter überhaupt irgendwas sagen? Gilt die ärztliche (therapeutische) SChweigepflicht gegenüber Richtern nicht oder ist sie eingeschränkt? Oder kann ein Richter quasi per richterlicher anordnung den Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden? Ich meine in diesem speziellen Fall, nur aufgrund der Aussagen vom Lebensgefährten. Vielen Dank!!! von zeiten |
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| AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern? Die Schweigepflicht eines Arztes besteht auch gegenüber dem Gericht. Allerdings muss der Arzt nach dem mutmaßlichen Willen seines Patienten entscheiden. Geht er davon aus, dass der Patient, beispielsweise weil er schutzbedürftig ist, auch ausgesagt hätte, kann er auch trotz Schweigepflicht aussagen. Siehe auch §383 Absatz 1 Punkt 6 ZPO. Lies mal hier nach: http://www.aerztekammer-bw.de/20/mer...igepflicht.pdf (insbesondere Kapitel VI).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern? hi Humungus, die pdf sehr informativ. daraus schließe ich, dass der therapeut auch gegenüber dem richter schweigepflicht hat. vielen dank, zeiten |
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| AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern? Zitat:
also zunächst mal muss doch wohl die patientin befragt werden, da gäbs dann nämlich nix mehr zu mutmaßen. |
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| AW: therapeut - keine schweigepflicht gegenüber richtern? Wenn die Patientin noch entscheidungsfähig ist, selbstverständlich! Ich ging davon aus, dass dies wegen des Betreuungsantrags nicht mehr der Fall ist.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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